(Rom/Buenos Aires) Am 29. Oktober erließ der Bischof von San Luis in Argentinien, Msgr. Pedro Daniel Martinez Perea, ein Dekret, mit dem er den Einsatz von Ministrantinnen in seinem Bistum untersagte. Papst Franziskus schickt ihm dafür einen Apostolischen Visitator
1994 hatte Rom unter Papst Johannes Paul II. nachträglich eine vor allem im deutschen Sprachraum eigenmächtig durchgesetzte Praxis anerkannt, daß im Novus Ordo auch Mädchen den Altardienst verrichten dürfen.
Zur Erinnerung: Obwohl Papst Benedikt XVI. bemüht war, liturgische Brüche, die seit 1969 aufgetreten waren, abzumildern, wurden ihm bei seinem letzten Deutschlandbesuch vom Organisationskomitee der Deutschen Bischofskonferenz demonstrativ Ministrantinnen aufgezwungen.
Es geht also nicht nur um eine behauptete „Not“, sondern um Ideologie.
Die Regelung von 1994 sieht keine generelle Genehmigung vor, erlaubt aber dem Ortsbischof, die Möglichkeit von Ministrantinnen in seinem Bistum zuzulassen. Zugleich schärfte Rom ein, daß es sich um eine Ausnahme handelt und Meßdienerinnen eigentlich nicht erwünscht sind, da der Altardienst bei der Meßfeier dem sakramentalen Priestertum vorbehalten ist. Die Ministranten stellen eine logische Vorstufe zum Priestertum dar. Sie wurden selbst erst im Laufe der Kirchengeschichte als Ausnahme von der Regel erlaubt, weil in den Pfarrkirchen nicht ausreichend Kleriker vorhanden waren, um den Altardienst zu verrichten wie es an den Bischofs- und Klosterkirchen der Fall war. Die Ausnahme zur Ausnahme bedeutet der Logik nach eine immer weitere Entfernung von dem, was sein sollte.
Was hatte Bischof Martinez also getan?
Er erklärte von der Ausnahmeregelung von 1994 keinen Gebrauch mehr zu machen und bekräftigte nur mehr männliche Altardiener einzusetzen, was immerwährende Praxis der Kirche bis zum eigenmächtigen Vorstoß einiger Bischofskonferenzen in jüngster Zeit war.
Nur 37 Tage später mußte Bischof Martinez in einem neuen Schreiben an die Priester, Ordensleute und Gläubigen seines Bistums mitteilten, daß von Papst Franziskus „eine Apostolische Visitation des Bistums San Luis“ angeordnet wurde.
Zum Apostolischen Visitator ernannte Franziskus Msgr. Milton Luis Troccolli Cebedio, Bischof von Maldonado-Punta del Este in Uruguay. Er wird vom 10.–13. Dezember das argentinische Bistum visitieren.
So schnell geht das – wenn man will.
Bischof Troccolli wurde 2009 zum Weihbischof des Erzbistums Montevideo ernannt. Als solcher beriet er 2016 die Paraguayische Bischofskonferenz bei der Entwicklung eines Präventionsprogramms gegen sexuellen Mißbrauch. Im Juli 2019 machte ihn Papst Franziskus zum Bischof von Maldonado-Punta del Este.
In dem Schreiben ruft Bischof Martinez alle „Priester, Ordensleute, Gottgeweihten und Gläubigen“ auf, den Visitator freundlich zu begrüßen und ihm zur Verfügung zu stehen. Wer mit ihm sprechen wolle, könne dies tun. Mit wem er sprechen wolle, solle sich zur Verfügung halten.
Das Schreiben von Bischof Martinez nennt keine Gründe für die Visitation. Solche wurden ihm auch nicht mitgeteilt. Ein vergleichbares Vorgehen unter Papst Franziskus bedeutete in einigen anderen Bistümern, daß auf den Visitator der Kommissar folgte.
Die zeitliche Abfolge der Ereignisse läßt wenig Spielraum für andere Interpretationen. Obwohl Bischof Martinez nur bekräftigte, was die Kirche lehrt, wird ihm wenige Tage später der Visitator geschickt. Ein eindeutiges Signal, daß sein Handeln von Rom offensichtlich nicht gewünscht ist.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: ICM (Screenshot)