Apostolische Konstitution: Franziskus nennt ein "Verbrechen", was er gerade "erlaubt" hat
Franziskus hat am 1. Juni die Apostolische Konstitution Pascite Gregem Dei (Weidet die euch anvertraute Herde Gottes) erlassen, die am 8. Dezember in Kraft tritt und Änderungen im Kirchenrecht bezüglich des Strafrechts einführt.
Zum ersten Mal wird die Unschuldsvermutung im kirchlichen Strafrecht verankert. Es werden einige neue Straftatbestände eingeführt, zum Beispiel
- Wirtschaftsvergehen,
- sexueller Missbrauch auch von Erwachsenen durch Priester, die ihre Autorität missbrauchen,
- Verführung von Minderjährigen oder schutzbedürftiger Erwachsener zur Pornographie,
- der Versuch, Frauen zu ordinieren,
- "die Spendung eines Sakraments an Personen, denen der Empfang des Sakraments verboten ist" - wofür das klassische Beispiel - sehr zum Missfallen von Franziskus - die Spendung der Kommunion an konkubinierende Geschiedene, Abtreibungspropagandisten und Nicht-Katholiken ist.
Die Konstitution stellt in einer gewundenen Formulierung fest, dass viel Schaden durch das Versagen der [Konzils-]Kirche verursacht wurde, "die Beziehung zwischen der Ausübung der Nächstenliebe und der Disziplin der Strafe zu erkennen." Franziskus erklärt die Binsenweisheit, dass es eine Pflicht der Gerechtigkeit sei, Strafen zu verhängen, und dass die Nächstenliebe "erfordert, dass die Hirten so oft wie nötig auf das Strafrecht zurückgreifen."
Das sind leere Worte, solange in der Konzilskirche die selektive Anwendung des Kirchenrechts zur Bestrafung der Guten und zur Rechtfertigung von Missbräuchen und Übeltätern nicht aufhören wird.
Bild: © Mazur, CC BY-NC-SA, #newsJmkvrfbtji
Zum ersten Mal wird die Unschuldsvermutung im kirchlichen Strafrecht verankert. Es werden einige neue Straftatbestände eingeführt, zum Beispiel
- Wirtschaftsvergehen,
- sexueller Missbrauch auch von Erwachsenen durch Priester, die ihre Autorität missbrauchen,
- Verführung von Minderjährigen oder schutzbedürftiger Erwachsener zur Pornographie,
- der Versuch, Frauen zu ordinieren,
- "die Spendung eines Sakraments an Personen, denen der Empfang des Sakraments verboten ist" - wofür das klassische Beispiel - sehr zum Missfallen von Franziskus - die Spendung der Kommunion an konkubinierende Geschiedene, Abtreibungspropagandisten und Nicht-Katholiken ist.
Die Konstitution stellt in einer gewundenen Formulierung fest, dass viel Schaden durch das Versagen der [Konzils-]Kirche verursacht wurde, "die Beziehung zwischen der Ausübung der Nächstenliebe und der Disziplin der Strafe zu erkennen." Franziskus erklärt die Binsenweisheit, dass es eine Pflicht der Gerechtigkeit sei, Strafen zu verhängen, und dass die Nächstenliebe "erfordert, dass die Hirten so oft wie nötig auf das Strafrecht zurückgreifen."
Das sind leere Worte, solange in der Konzilskirche die selektive Anwendung des Kirchenrechts zur Bestrafung der Guten und zur Rechtfertigung von Missbräuchen und Übeltätern nicht aufhören wird.
Bild: © Mazur, CC BY-NC-SA, #newsJmkvrfbtji