@Anton Mahnke1. gut ist Ihre Erinnerung an die Würde des Papstes;
2. wir haben in unserer Zeit zwei Päpste, einen rechtmäßigen und einen Gegenpapst, Gott der Heilige Geist vergibt immer nur die Papstwürde neu, wenn diese durch den Tod des rechtmäßigen Papstes freigegeben ist.
2.1. möchte ein rechtmäßiger Papst zu seiner Lebenszeit ein Konklave mit der Papstwahl ermöglichen, dann muss er neben der Niederlegung der Amtsgeschäfte die Papstwürde in die Hände Gottes zurück geben, d.h. er muß seinen Papstnamen und Papsttitel ablegen, er darf keine päpstliche Kleidung und keinen päpstlichen Siegelring mehr benützen. Dieser Papst erhält durch die Kirche bis zum irdischen Ableben eine neue kirchliche Verwendung. Siehe hierzu PP Cölestin V. (wurde Einsiedler) und Gregor XII. wurde Kardinalbischof von Porto.;
2.2. PP. Benedikt hat auf Zwang die Amtsgeschäfte niedergelegt aber die Papstwürde nicht freigegeben, siehe hierzu auch
Wappenänderung nach Niederlegung der Amtsgeschäfte unter Beibehaltung der Papstwürde . Somit konnte gemäß N° III. der gültigern Konklaveordnung kein Konklave mit einer Papstwahl durch geführt werden.
2.3. eine Papst Emeritus gibt es nach der kirchlichen Gesetzlichkeit nicht, dieser Zusatz ist eine Erfindung der rebellischen Herren der DBK, die haben unter Leitung der Hauptrebellen Lehmann von Mainz und Kasper von Rom diesen Zusatz erfunden und weltweit verscherbelt
3. Nun sollten Sie als Ungläubiger lernen und auf den rechtmäßigen Papst hören wenn dieser etwas verkündet. Als der Papst mitgeteilt hatte, er wird die Amtsgeschäfte niederlegen, haben die Medien die rechtmäßige Vorgehensweise, wie Annahme des bürgerlichen Namen und Annahme einer neuen Verwendung usw. den Lesern mitgeteilt. Ebenso die sich immer neu ergebenden Möglichkeiten einer neuen Verwendung durch die DBK auf die PP. Benedikt nicht eingegangen ist.
3.1. Auf die direkte Frage, welches Amt er gedenke nach der Amtsniederlegung einzunehmen sagte er den Medien, "einmal Papst ,immer Papst!"
3.2. die folgende Frage der Medien, wer ist dann der rechtmäßige Papst, wenn es nun zwei Päpste gibt beantwortete er wie , "rechtmäßiger Papst ist immer der, welcher durch ein rechtmäßiges Konklave gewählt wurde!"
Merke1. Bergoglio ist durch kein rechtmäßiges Konklave gewählt worden, es durfte kein Konklave durchgeführt werden. Bergoglio hat durch seine eingegangene Mitgliedschaft bei den Rotariern sich als Unwürdig für das priesterliche Amt gezeigt und somit die Tatstrafe der Laisierung auf sich gezogen.
2. wäre Bergoglio noch nicht geweiht gewesen, dann hätte er in seiner Person ein Weihehindernis verankert gehabt.
3. Da Gott der Heilige Geist in das Papstamt beruft und die Wähler nicht wählen, sondern ich der Wahl bestätigen wenn Gott der Heilige Geist für das Amt berufen hat, unter stellen Sie Gott dem, Heiligen Geist er widerspreche sich selbst, indem er durch die Kirche Anordnungen erläßt an die er sich selbst nicht hält.
3.1. da die Wähler im rechtmäßigen Konklave mit Gott dem Heiligen Geist ständig im Gebet verbunden sind (die Wahl ist ein liturgischer Vorgang), so sagt uns die Kirche läßt der Heilige Geist die Wähler erkennen, wer berufen ist.4. Dieses Verhalten ist als Sünde gegen Gott den Heiligen Geist zu betrachten, da er als Lügner bezeichnet wird.