IMPFPFLICHT: Der Dachverband der Verwaltungrichter
bringt die Impfpflicht zu Fall.
Quellen :
Link 1. Volltext in PDF:
Die Impfpflicht in Österreichs ist gefallen.
Link 2. parlament.gv.at/…i/s3serv/file/d3dae092-64b2-4cb8-a0fd-62206b58c607
Ein Auszug aus der Anordung der Verwaltungsrichter:
Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen COVID-19 - Stellungnahme
Der Dachverband der Verwaltungsrichter gibt zum vorliegenden Entwurf eines COVID-19-
Impfpflichtgesetzes folgende, auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit fokussierende Stellungnahme ab:
Deklariertes Ziel des Entwurfes ist die Steigerung der Durchimpfungsrate zur Verhinderung der
Verbreitung von COVID-19 und - letztlich - zur Bewältigung der Pandemie. Mittel zu diesem Zweck
ist die Festlegung einer allgemeinen Impfpflicht für alle Menschen ab dem 14. Lebensjahr mit Wohnsitz
in Österreich, die letztlich mit Verwaltungsstrafen durchgesetzt werden soll.
Am Ende dieser Feststellung heißt es:
Schließlich lässt der Entwurf eine Mehrbelastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Geltendmachung von Ansprüchen aus behaupteten Impfschäden unberücksichtigt. Soll der Entwurf die von ihm selbst gesteckten Ziele einer effektiven bzw. effizienten Vollziehung zur Erhöhung der Impfquote erfüllen, ist die personelle und sachliche Ausstattung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gefordert, die eine zeitnahe Erledigung aller zusätzlichen Verfahren garantiert!
Quellen :
Link 1. Volltext in PDF:
Die Impfpflicht in Österreichs ist gefallen.
Link 2. parlament.gv.at/…i/s3serv/file/d3dae092-64b2-4cb8-a0fd-62206b58c607
Ein Auszug aus der Anordung der Verwaltungsrichter:
Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen COVID-19 - Stellungnahme
Der Dachverband der Verwaltungsrichter gibt zum vorliegenden Entwurf eines COVID-19-
Impfpflichtgesetzes folgende, auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit fokussierende Stellungnahme ab:
Deklariertes Ziel des Entwurfes ist die Steigerung der Durchimpfungsrate zur Verhinderung der
Verbreitung von COVID-19 und - letztlich - zur Bewältigung der Pandemie. Mittel zu diesem Zweck
ist die Festlegung einer allgemeinen Impfpflicht für alle Menschen ab dem 14. Lebensjahr mit Wohnsitz
in Österreich, die letztlich mit Verwaltungsstrafen durchgesetzt werden soll.
Am Ende dieser Feststellung heißt es:
Schließlich lässt der Entwurf eine Mehrbelastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch die Geltendmachung von Ansprüchen aus behaupteten Impfschäden unberücksichtigt. Soll der Entwurf die von ihm selbst gesteckten Ziele einer effektiven bzw. effizienten Vollziehung zur Erhöhung der Impfquote erfüllen, ist die personelle und sachliche Ausstattung der Verwaltungsgerichtsbarkeit gefordert, die eine zeitnahe Erledigung aller zusätzlichen Verfahren garantiert!