Leichenverbrennung ist ein VERBOT der Kirche. Wer sich verbrennen lässt, übertritt das Gebot der Kirche. Wie ernst die Katholische Kirche dieses Gebot nimmt, lässt sich am Maß der Strafe bei Missachtung bemessen:
Die Katholische Kirche spricht 1886 die Exkommunikation für jene aus, die ihre Leiche verbrennen lassen oder einem entsprechenden Verein beitreten.
Die Kirche hat in ihrem Gesetzbuch …Mehr
Leichenverbrennung ist ein VERBOT der Kirche. Wer sich verbrennen lässt, übertritt das Gebot der Kirche. Wie ernst die Katholische Kirche dieses Gebot nimmt, lässt sich am Maß der Strafe bei Missachtung bemessen:
Die Katholische Kirche spricht 1886 die Exkommunikation für jene aus, die ihre Leiche verbrennen lassen oder einem entsprechenden Verein beitreten.
Die Kirche hat in ihrem Gesetzbuch bestimmt:
1. Es ist streng verboten, einem Feuerbestattungsverein beizutreten oder im Testament die Verbrennung zu bestimmen.
2. Wer trotz der Mahnung sich weigert, aus dem Feuerbestattungsverein auszutreten oder die Bestimmung im Testament nicht ändert, dem verweigert die Kirche die Sakramente und das kirchliche Begräbnis.
3. Dem katholischen Geistlichen ist es verboten, bei der Beisetzungsfeier mitzuwirken (ob mit oder ohne Amtskleidung).
Schon deswegen muss der Neue Kodex abgelehnt werden, weil er von der Sekte herkommt und die Streichung dieses Erlasses vollzogen hat.
Wenn die wahre katholische Kirche an der Erdbestattung festhält, so tut sie dies, weil die Einäscherung im Gegensatz zu der viele Jahrhunderte langen kirchlichen Gepflogenheit steht. Die christliche Geschichte hat von jeher nur die Erdbestattung gekannt und die Einäscherung als heidnischen Brauch verworfen. Die Kirche verbietet die Feuerbestattung aus Ehrfurcht vor dem Beispiel des Herrn, dessen Leib auch im Grabe geruht hat und aus Ehrfurcht vor dem Leib des Christen, der durch die Sakramente zu einem Tempel des Hl. Geistes geworden ist. Dieser Leib soll in Ehrfurcht seinem natürlichen Zerfall anheimgegeben werden, aber nicht gewaltsam zerstört werden. Die Kirche widersprach energisch jenen, die die Leichenverbrennung gewollt und eingeführt haben und die damit ihre widerchristliche Haltung zum Ausdruck brachten. Die Einäscherung wurde als Proklamation gegen den christlichen Auferstehungsglauben benützt.
Das Christentum ließ den heidnischen Brauch der Verbrennung immer mehr verschwinden. Die christlichen Glaubensboten verwiesen auf die Beobachtung des göttlichen Gebotes, dass der Mensch zur Erde zurückkehren solle.
Ankündigung Gottes: Du sollst wieder zur Erde zurückkehren, von der du genommen bist. (Gen 3,19)
Schon Karl der Große bestimmte, daß jeder, der nach heidnischer Sitte einen Toten verbrenne, mit dem Tod bestraft werden soll.
Durch das Christentum verschwand die Leichenverbrennung, bis das Übel wieder erstand zur Zeit der Französischen Revolution, sinnverwandt dem II. Vatikanum. Dann gab es wiederum eine neue Bewegung aus Italien- man erwäge wohl - die ihren Anfang nahm ausgerechnet am Tag der Eröffnung des I. Vatikanischen Konzils. Das war der 8. Dezember 1869. An diesem Tag eröffneten jene, die heute am Schalthebel der Macht sitzen, einen internationalen Kongress. Man wollte diesen als Gegendemonstration gegen das Vatikanische Konzil verstanden wissen. Im Auge hatte man die radikale Beseitigung des Katholizismus. Ein vorzügliches Mittel diesbezüglich erschien ihnen die Verweltlichung der Friedhöfe durch Leichenverbrennung. Die Leichenverbrennung sollte den christlichen Glauben an ein jenseitiges Leben vernichten. Es gab dann in Italien eine "Internationale Liga sämtlicher Vereine für Leichenverbrennung".
Die Heilige Römische Inquisition verbot 1886 den Christgläubigen unter der Strafe der Exkommunikation, einem Leichenverbrennungsverein beizutreten und die eigene Leiche oder die eines anderen verbrennen zu lassen.
Zum größten Segen konnten sich die Feinde der Kirche mit ihrem Bestreben nicht oder nur sehr spärlich durchsetzen, denn es gab in Italien genug Menschen, die sich als wahre Katholiken erwiesen. Es entspricht auch dem Sinnesempfinden des Menschen, daß man durch Verbrennung dem teuren Angehörigen brutale Gewalt antut und es zusagender ist, an das Grab eines geliebten Menschen gehen zu können mit dem Gedanken seiner Nähe, dass er nun alle Mühen und Leiden überstanden hat und im Grabe eine Stätte der Ruhe und des Friedens gefunden hat.
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"Oder er hat keine Wünsche gehabt und die Verwandten haben das so gewollt? Was soll man dann machen?"
Dann sind die Verwandten exkommuniziert!