Strafanzeige
SVP-Grossrätin Nicole Müller-Boder geht gegen Internethasser vor – und gewinnt in acht Fällen

Die SVP-Grossrätin hat in mehreren Fällen Strafanzeigen wegen übler Nachrede und Beschimpfung eingereicht – meist mit Erfolg.

Stefania Telesca
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«Ich konzentriere mich auf diejenigen, die immer wieder bösartige Kommentare hinterlassen», sagt Nicole Müller-Boder.

«Ich konzentriere mich auf diejenigen, die immer wieder bösartige Kommentare hinterlassen», sagt Nicole Müller-Boder.

ZVG

«Ich lasse mir nicht mehr alles gefallen und scheue mich nicht, weitere Anzeigen aufzugeben.» Mit diesen Worten richtet sich SVP-Grossrätin Nicole Müller-Boder auf ihrer Facebook-Seite an ihre Hasser. Unter der klaren Ansage hat sie Fotos von Strafbefehlen hochgeladen, die Namen der Beschuldigten sind geschwärzt.

Es sind rechtskräftige Strafbefehle gegen Personen, die die SVP-Politikerin im sozialen Netzwerk massiv beleidigt hatten. Nach einem Post im Zusammenhang mit der Fussballweltmeisterschaft 2018 kommentierte ein Mann zum Beispiel: «Du bisch wirklich es trurigs Miststück.» Ein weiterer schrieb: «Sei froh das du die wm shauen kannst und halt die fressee und wen dus nicht kannst hattes genug männer die es dir stopfen können.»

Strafbefehle in acht von zwölf Fällen

Diese Posts haben nun juristische Folgen, wie die SVP-Politikerin bekannt macht. In acht von zwölf Anzeigen, die sie eingereicht habe, sind die Verfasser der verletzenden Kommentare zu Bussen, bedingten und unbedingten Geldstrafen in der Höhe von zum Teil mehreren tausend Franken verurteilt worden.

Ich konzentriere mich auf diejenigen, die immer wieder bösartige Kommentare hinterlassen.

(Quelle: Nicole Müller-Boder, SVP-Grossrätin)

«Durch den Kommentar legt der Beschuldigte insofern ein sozialethisch verpöntes Verhalten an den Tag, als er die Zivil- und Strafklägerin in ihrer Ehre angreift», begründet die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten das strafbare Verhalten eines Verfassers der Hasskommentare. In zwei der zwölf angezeigten Fälle wurde für die Beschuldigten entschieden, ein Verfahren ist noch offen.

Ein Erfolg für die Aargauer SVP-Politikerin, die Anfang Jahr mit einer Anzeige wegen übler Nachrede abgeblitzt war. Die zuständige Staatsanwaltschaft Luzern hatte damals ein Verfahren eingestellt. In einem Kommentar, der auf der Seite von Netzcourage-Gründerin Jolanda Spiess-Hegglin gepostet worden war, wurde Müller Boder als «dummes Blondchen» bezeichnet. Dies hatte nicht genügt, um den Tatbestand der üblen Nachrede zu erfüllen.

Beschimpfungen und Drohungen gegen Kinder

Als dies publik geworden sei, seien die Beschimpfungen erst richtig losgegangen, sagt Müller-Boder jetzt: «Da wurde der Hass noch viel übler. Schliesslich bedrohte man sogar meine Kinder.» Ein juristischer Berater helfe ihr seit einiger Zeit, die Hasskommentare zu filtern und abzuwägen, wie schlimm die einzelnen sind und ob sie zur Anzeige gebracht werden sollten. Es sei nicht das Ziel, unzählige Anzeigen einzureichen. «Ich konzentriere mich auf jene, die immer wieder bösartige Kommentare hinterlassen», sagt Müller-Boder.

In einem Fall habe sie die Anzeige zurückgezogen. «Der Beschuldigte meldete und entschuldigte sich persönlich bei mir, wir haben 20 Minuten lang telefoniert.» Sie glaube ihm, dass ihm der Kommentar – laut Müller-Boder einer der «heftigeren» – leidtat. «Er hat seinen Fehler erkannt, ich habe darauf die Staatsanwaltschaft benachrichtigt.» Sie hoffe nun, dass die Veröffentlichung der Strafbefehle auf Facebook Signalwirkung haben. «Ich habe mir gesagt, ich muss ein Zeichen setzen», so die Politikerin. Anstand und Respekt brauche es auch im Netz.