Asylantrag vor 21 Jahren abgelehnt: Warum ist dieser Vergewaltiger noch in Deutschland?

2016 wegen sexuellen Missbrauchs zu Haftstrafe verurteilt +++ Letzte Duldung im November 2019 abgelaufen +++ Im Januar vergewaltigte Hamid A. (47) eine Rentnerin

Hamid A. (47) im Landgericht

Hamid A. (47) im Landgericht

Foto: Michael Klug
Von: MICHAEL KLUG

Leipzig/Delitzsch – Körperverletzung, Diebstahl, zwei Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs – 25 Einträge hat Hamid A. (47) bereits in seiner Strafakte. Für seine vorerst letzte Tat, die Vergewaltigung einer Seniorin in Delitzsch, wurde der Afghane am Donnerstag zu vier Jahren Haft verurteilt. Dabei hätte der Mann längst nicht mehr hier sein dürfen.

Sein Asylantrag war nach BILD-Recherchen bereits vor 21 (!) Jahren, am 29. April 1999, abgelehnt worden. Doch Abschiebung? Fehlanzeige!

Stattdessen erließ die zuständige Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Chemnitz eine Duldung – und verlängerte diese insgesamt 12-mal. Die letzte Duldung lief im November 2019 aus. Rund zwei Monate später, am 9. Januar, fiel er in einer Delitzscher Eisenbahnunterführung betrunken (2 Promille) über Christiane B. (83) her, stieß sie zu Boden und missbrauchte die betagte Frau.

WARUM WURDE HAMID A. NOCH NICHT ABGESCHOBEN?

Während die ZAB eine BILD-Anfrage hierzu noch prüft, liefert Peter Hartmann, der Pflichtverteidiger von A., einen möglichen Grund: „Er besitzt einfach keinerlei Papiere.“

Vor der Verhandlung hatte A. unterschiedliche Alias-Namen und Geburtsdaten genannt. Eine Gerichtssprecherin: „Mal behauptet er, er sei Waise und eine Bombe hätte seine Eltern zerfetzt. Dann hat er plötzlich sieben Geschwister und seine Eltern sind Beamte in Kabul.“ Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass er offenbar ein krankhafter Lügner („Pseudologe“) ist. So gelingt es ihm wohl auch, Behörden zu täuschen.

Das jüngste Urteil gegen A. ist noch nicht rechtskräftig. Dies ist gleichzeitig die vorerst letzte Chance, den Mann loszuwerden.

„Derzeit sitzt er weiter in Untersuchungshaft. Das ist ein äußerst günstiger Zeitpunkt für die Abschiebung“, so ein Strafvollzugsexperte zu BILD. „Geht er erstmal in die Strafhaft, sitzt er die vier Jahre hier auch ab.“

Anonyme und kostenlose Beratungsangebote

Sie haben den Verdacht, dass in Ihrem Umfeld ein Kind misshandelt oder missbraucht wird? Sie haben etwas gesehen, das Ihnen Sorgen bereitet? Dann können Sie sich (anonym) ans „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ wenden: 0800 22 55 530.

Kinder und Jugendliche, die Missbrauch erlebt haben, bekommen montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr unter der „Nummer gegen Kummer“ 116 111 Unterstützung. Auf der Website gibt es die Möglichkeit, mit Beratern zu chatten.

Wer das Gefühl hat, pädophile Neigungen zu besitzen, findet Ansprechpartner beim Projekt „Kein Täter werden“ von der Berliner Charité. Auf der Website und unter 030 450 529 450 gibt es kostenlose Informationen. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.

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