„Werbung fürs Töten“ – Rechtsausschuß auf der Suche nach einer Alibi-Funktion

„Ich werbe nicht, ich informiere nur“ und „Einer muß es doch machen“. Rechtfertigungsversuche von Medizinnern, die Kinder vor deren Geburt töten und/oder dafür öffentlich warben und somit gegen den § 219a StGB (vor 2019) verstießen.

Das permanente Anrennen gegen den §219a StGB der Feministen, die nicht allen Menschen ein Lebensrecht zugestehen und Töten als Menschenrecht festschreiben wollen, haben möglicherweise einen Teilerfolgt erreicht … Dank Justizminister Dr. Marco Buschmann wird es den Kinderabtreibern möglich werden, für ihr MORDSgeschäft straffrei zu werben.
Einige kleinere Hürden sind (pro forma) noch zu überwinden.o ist, unserer Meinung nach, der Rechtsausschuß dabei, sich mit der öffentlichen Anhörung zum

Sieht man sich die Zusammensetzung des Rechtsausschusses an, muß man sich nicht wundern, daß Gegner der „Menschenrechte auf Leben für ALLE“ als Sachverständige eingeladen wurden.

Der Rechtsausschuß wird nach der Anhörung eine sogenannte „Beschlußempfeflung“ abgeben. Mit diesen ausgesuchten „219-Gegnern“ als Experten sollte es gelingen, die gewünschte Beschlußempfehlung zu erhalten.
Denn:
Der § 219a StGB muß sicher zu Fall kommen,
damit in Zukunft die Kinderabtreiber straffrei die Tötung der unschuldigen und wehrlosen Kindern bewerben können.
Übrigens die „Abtreibung“ ein MORDsgeschäft!!
(Als einzige Partei stellt sich die AfD geschlossen gegen die Aufhebung des §219a StGB)

Bitte anklicken ! Hier finden Sie die Namen mit E-Mail-Adresse der
Mitglieder des Rechtsausschusses


Liste der Sachverständigen Öffentliche Anhörung am Mittwoch, 18. Mai 2022
(Stand 10.5.)
Hier die "Sachverständigen"!

Monika Börding

Bundesvorsitzende „pro familia e. V., Frankfurt

Valentina Chiofalo

Doctors for choice Germany e. V., Berlin

– Aktuell 132 Mitglieder (!)

Kristina Hänel , Massen-Kinder-Abtreiberin

, Gießen

Prof. Dr. Elisa Marie Hoven

Uni Leipzig Professur Strafrecht,

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiuciel

Uni Augsburg

Prof. Dr. Anna Katharina Mangold

Europa-Universität Flensburg

Dr. Natascha Sasserath-Alberti

Katholisches Büro in Berlin

Inga Schuchmann

Deutscher Juristinnenbund e. V., Berlin

Dr. Leonie Steinl

Deutscher Juristinnenbund e. V. Vors.

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hier zum pdf dokument

Welches Ergebnis erwarten Sie von der Sitzung am 18.5.2022, wenn mindestens fünf der neun „Sachverständigen“ für die Abschaffung des
§ 219a StGB sind?


„Ich kann nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte.“ (Max Liebermann)

Wir haben das nachfolgende Schreiben an alle Mitglieder des Rechtsausschusses versandt.

Bitte werden auch Sie, lieber Leser, tätig!

Wenn Sie nichts tun, tun es andere,


aber anders, als Sie es wollen !