Pater Lingen
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Strafverfahren zur Corona-Testpflicht weiterhin ohne Aktenzeichen

Strafverfahren zur Corona-Testpflicht weiterhin ohne Aktenzeichen - Pressemeldung

Pater Rolf Hermann Lingen, Goldbrink 2a, 46282 Dorsten, 49236245083, pater-lingen.bplaced.net/index.html, 20.12.2021

Im Strafverfahren ohne Aktenzeichen wegen Berufsverbots (Strafanzeige v. 06.12.2021) teilt Zahnärztin Dr. Esther Lingen mit: Die Existenzgrundlage für meine Zahnarztpraxis ist zerstört. Die Justiz hat trotz mehrfacher Schreiben die dringend notwendige Hilfeleistung gegen das Berufsverbot unterlassen. Damit bin ich nun in die Arbeitslosigkeit gezwungen worden und muss meine Zulassung als Zahnärztin zurückgeben. Es ist eine Lüge, positive PCR-Tests mit Infektionen gleichzusetzen. Es ist eine Lüge, Impfungen mit Immunisierungen gleichzusetzen. Immer mehr Menschen bewerten die sog. Corona-Maßnahmen als schwerste Straftaten.

Die verbotenen Impf-Inhaltsstoffe ALC-0315 und ALC-0159 erzwingen unbedingt dringend Strafverfahren.

1. Daniel Futschik, OTL, Offener Brief an Inspekteur Sanitätsdienst BW, 13.12.2021: "Aus meiner Sicht ist der Befehl zum Impfen rechtswidrig und unverbindlich, da er gegen geltendes Menschen- und Völkerrecht, gegen §17a Absatz 4 Soldatengesetz, § 31 Soldatengesetz verstößt und gemäß §89 Strafgesetzbuch eine Straftat darstellt, welche die Truppe einem nicht abschätzbaren Risiko bezüglich Ihrer Einsatzfähigkeit aussetzt."

2. Anwältin Gabriele Curschmann-Käsinger, Brief an BW-Offiziere, 18.12.2021: »Im Moment werden die Soldaten aufgefordert, sich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Soldaten die sich weigern werden bestraft. Das ist ein Verbrechen nach jeglichem Recht, egal ob deutsch, europäisch, international oder Menschenrecht. Diese angebliche Impfung ist ein Menschenversuch, der nach dem Nürnberger Codex verboten ist. Ich fordere Sie auf, als Oberste Leitung der Bundeswehr, sich schützend vor die Ihnen untergebenen Soldaten zu stellen. Bewahren Sie sich und Ihre Soldaten davor, an einem unethischen, ja teuflischen Menschenversuch teilzunehmen.«

3. Anwälte für Aufklärung e.V. 16.12.2021: Strafanzeige 107/2021 wg Verbrechen gegen die Menschlichkeit/ Nötigung, Beschuldigte: Schmalz, Anne-Kathrin, stellv. Geschäftsführerin St. Josefskrankenhaus Heidelberg: "Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, sehr geehrte Frau Schmalz, dass wir von verschiedenen Seiten aufgefordert worden sind, Ihr Verhalten gegenüber Dritten zu dokumentieren, da Sie sich persönlich besonders hervorgetan haben, unzulässigen Druck auf die Belegschaft des St. Josefkrankenhauses auszuüben, um diese indirekt zu einer Impfung zu zwingen. ... Ihr Verhalten verstößt unserer Meinung nach gegen § 7 Abs. 1 Ziff 10. VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit und § 240 StGB Nötigung."

4. Anwälte für Aufklärung 17.12.2021: Strafanzeige 108/2021 wg gemeinschaftlicher Körperverletzung, Beschuldigter: Dr. Uwe Hassepaß u. a: "Die politisch Verantwortlichen hätten keine Möglichkeit, ihre politische Agenda durchzusetzen, wenn es nicht eine Vielzahl von Mitläufern und Handlanger gäbe, die unreflektiert den Anweisungen folgten und die rechtswidrigen Maßnahmen mit einem gewissen Autoritätsgehorsam (Milgram-Experiment) umsetzten... Rein informativ möchten wir Sie auch noch darauf aufmerksam machen, dass im Moment eine Klage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Strafgerichtshof in Den Haag vorbereitet wird."

5. Ärzte stehen auf, Offener Brief v. 13.12.2021 - Geringer Nutzen und noch unklare Risiken durch die COVIDImpfungen: »Aktuelle Studien zeigen, dass sich weder die Viruslast noch die Anzahl der Personen, an welche die Infektion weitergegeben wird, zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden [10] [11]. Geimpfte sind demnach genauso ansteckend wie Ungeimpfte und können gleichermaßen zur Verbreitung der Erkrankung beitragen. ... Wir fordern daher - den sofortigen Stopp der Ausgrenzung und Einschränkung von ungeimpften Kindern und Jugendlichen an der sozialen Teilhabe - den sofortigen Stopp der einseitigen und die möglichen Schäden verharmlosenden Impfinformation, sowie ein Ende der Nötigung der Bevölkerung zur Impfung - das sofortige Ende der Diskriminierung von Ungeimpften und der Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften im öffentlichen Leben, am Arbeitsplatz und in Schulen sowie Kitas - eine Rückkehr der politischen und medizinischen Entscheidungsträger zu (wissenschaftlicher) Neutralität, weg von der bislang geführten lobbykonformen Panikpolitik, die sowohl gezielt wissenschaftliche Tatsachen ignoriert als auch die freiheitlich-demokratischen Grundwerte mit Füßen tritt.«

6. Manifest für eine freie Impfentscheidung im Gesundheitswesen: »Die Gründe, warum wir uns für eine freie Entscheidung einsetzen, sind zusätzlich zum bestehenden Recht so mannigfaltig, dass sie hier gar nicht alle Platz finden würden. Es ist aber unbestreitbar, dass die uns versprochenen Vorteile der Impfung, bei vermeintlich völliger Sicherheit und Nebenwirkungsfreiheit, nicht gegeben sind. ... Es gab schon immer Infektionskrankheiten in unserem Arbeitsalltag und wir haben gelernt, professionell damit umzugehen. Nie haben wir unsere Patienten und Kollegen anders behandelt, weil sie eine Infektionskrankheit hatten.«

7. KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n. e. V., "Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum eine Impfpflicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt", 17.12.2021: »Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen.«