Pater Lingen
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Berufsverbot durch Corona-Testpflicht

Berufsverbot durch Corona-Testpflicht - Pressemeldung
Pater Rolf Hermann Lingen, Goldbrink 2a, 46282 Dorsten, 49236245083, Gesund und fit im Alter - Startseite, 11.01.2022
Zum Zweck der globalen Entmenschlichung ("Transhumanismus") wurde Schnupfen umbenannt in Covid-19; zudem umbenannt wurden: gewöhnliche Krankheit in gefährlichste Pandemie aller Zeiten, gesund in asymptomatisch krank, falsch-positiv in infiziert. Die Pandemie wütet so dermaßen bedrohlich, dass reihenweise Krankenhäuser geschlossen und massenweise Pflegekräfte entlassen werden müssen. Cornelia Leszinski, ärztliche Direktorin im Vincentius-Krankenhaus Speyer, bringt die Gefährlichkeit von Covid-19 auf den Punkt (SWR, 7.12.2021): "Das ist eine ganz ernste Lage. Denn die Patienten hatten überwiegend keine Krankheitssymptome." Die Illusion von Wissenschaftlichkeit wird gestützt durch einen angeblichen "Corona-Test", zu dem praktisch nahezu jeder gezwungen ist, der noch am gesellschaftlichen Leben und v. a. am Berufsleben teilnehmen will. Es gibt Zutrittsverbote bzw. Arbeitsverbote für "Ungetestete": Kein "Test", kein Beruf.
Dieser Test selbst ist gefährliche Körperverletzung. Cf. Prof. Dr. Werner Bergholz, Gefährdungsanalyse Durchführung von Covid-19-Schnelltests und durch PCR-Tests, Revisionsstand 6, 18.12.2021: "Die Antigenschnelltests enthalten Gold Nanopartikel und mindestens in einem Fall eine nicht in Europa zugelassene Chemikalie, die jetzt eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat. Alle diese Stoffe sind gesundheits- und umweltschädlich. Alle bisher untersuchten Beipackzettel zu Schnelltests weisen gesundheitsgefährdende Chemikalien auf. ... Ein zusätzlicher Schaden wird durch die abrasiven Abstrichstäbchen verursacht, da diese die Schleimhäute verletzen, häufig zu Nasenbluten führen, Fremdkörper auf den Schleimhäuten hinterlassen und im Extremfall bei Nasenabstrichen zum Austritt von Gehirnwasser geführt haben. ... Die Durchführung der Tests durch Laien in häuslicher Umgebung oder in Klassenräumen verstößt gegen allgemeine Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit gesundheitsschädlichen Chemikalien und in mindestens einem Fall gegen Vorschriften der europäischen Chemikalienvorordnung REACH und war somit vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtswidrig."
Für eine so extrem gefährliche Handlung wie einen Corona-Test müsste also zwingend eine Notwendigkeit bewiesen sein, die den Test als unverzichtbar für das erweist, was die Aufgabe des Staates ist, nämlich das Allgemeinwohl. Nochmals Bergholz a.a.O.: "Die massenhafte Anwendung der Antigenschnelltests und PCR Tests ist sinnlos, da sie bei realistischer Betrachtung keinen positiven Effekt auf das Infektionsgeschehen haben kann." Dementsprechend wurde ganz am Anfang der angeblichen Pandemie von der WHO und den Regierungen das Mantra vorgegeben: "Testen, Testen, Testen". Und Realisten haben geantwortet: Kein "Test", keine "Pandemie". Realisten haben verwiesen auf einige Vorläufer der Covid-Panikwellen, z. B. auf Sars, Vogelgrippe, Schweinegrippe. Aber die absolute Mehrheit der Bevölkerung huldigt anscheinend lieber der transhumanistischen Ideologie, derzufolge Krankheiten und letztlich Tod vollkommen dem Belieben von Menschen unterworfen sind. An die Stelle vernünftiger Gesundheitspflege mit Hygiene, Ernährung und Sport tritt der Kult um ein angebliches Killervirus. Winfried Kretschmann (Parteitag 04.12.2021) bezeichnete die angebliche Corona-Pandemie als "Plage biblischen Ausmaßes" und prophezeite: "Das Impfen ist der Moses, der uns aus dieser Pandemie herausführt." Das Problem der Kretschmann-Metapher: Die biblischen Plagen waren real, die Corona-Pandemie ist irreal. Immerhin: Bei der Impfung kann man an das Goldene Kalb denken. Es bleibt also dabei: Kein "Test", keine "Pandemie".
Zum "PCR-Test" s. Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner, Rechtsgutachten zur Untauglichkeit des PCR-Tests, eine akute Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen, 05.01.2022: "Die Aussagelosigkeit des PCR-Tests wird vom Robert-Koch-Institut selbst bestätigt, auf welches sich die Gerichte stets berufen: Das RKI stellt fest, dass der Nachweis des SARS-CoV-2-Genoms keinen unmittelbaren Beleg der Ansteckungsfähigkeit eines Patienten darstellt. ... Ein PCR-Test kann zwar ein Genom nachweisen (RNA), nicht jedoch infektiöse – also vermehrungsfähige und somit lebende -Viruspartikel. Das Verhältnis von nachgewiesener RNA und infektiösen Viruspartikeln beträgt nach eigenen Angaben des RKI 10:1 bis 100:1. Es ist also wahrscheinlich, dass von 100 Personen trotz eines positiven Genom-Nachweises durch den PCR-Test nur einige wenige Personen auch tatsächlich infektiöse Viruspartikel in sich tragen! Die anderen 95 bis 98 positiv getesteten Personen sind nicht infektiös! Dies bestätigt sich auch in den Zahlen des RKI: Bei über 30 Millionen Testungen zeigten offensichtlich lediglich 750.000 typische Symptome einer Viruserkrankung, davon jedoch lediglich etwa 10.000 die schwere Folge einer Pneumonie."
Mit der irreführenden Testerei wird die große Irreführung der Corona-Pandemie betrieben, und damit auch das Berufsverbot erzwungen. Und bevor man behauptet, dass man ja kein Berufsverbot hat, wenn man sich nur testen lässt: Mit Blick auf die angekündigte Impfpflicht betont das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum eine Impfpflicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt, 17.12.2021): "Das hier Gesagte gilt auch nicht nur für eine allgemeine Impfpflicht, sondern auch für die jetzt gesetzlich beschlossene Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen (§ 20a Infektionsschutzgesetz). Der/Die Einzelne kann sich dieser Impfpflicht zwar durch die Aufgabe seines Berufes entziehen (während man der allgemeinen Impfpflicht nur durch Auswanderung oder Suizid entkommen kann), entscheidet er/sie sich aber für den Verbleib im Beruf und für die Impfung, ist die Impfung deshalb doch keine freie Entscheidung im Rechtssinne. Sie ist unter Androhung eines empfindlichen Übels (Arbeitsverlust!) vom Staat abgenötigt worden. Der Staat bleibt danach verantwortlich für die Folgen der Impfung." Analog: Wer auf einem Test besteht, besteht auf dem Berufsverbot für Ungetestete. Wer eine illegale Anordnung des Staates erfüllt, handelt selbst illegal.
Nochmals: Der Test ist irreführend, d. h. er ist eine in sich schlechte Handlung. Ja, es ist wichtig, die gesundheitlichen Gefahren des Tests zu kennen, denn diese unterstreichen grell die völlige Skrupellosigkeit des ganzen Systems. Entscheidend bleibt aber, dass der Test ein Baustein eines Lügensystems ist. Es ist eine Lüge, positive "Testergebnisse" als "Corona-Fälle", als "Infektionen" zu zählen, und sogar im Mainstream klingen weitere Lügen an: zu Intensivbetten, zu Impfquoten usw. Und diese Lügen werden wohl nicht enden, solange genügend Bürger sich den antichristlichen Forderungen der Staatsgewalt unterwerfen. Cf. dagegen Papst Leo XIIIl., Enzyklika Sapientiae Christianae": "Wenn aber die Staatsgewalten sich offen gegen das göttliche Recht auflehnen ... dann ist Widerstand Pflicht, Gehorsam aber Verbrechen."
Sunamis 49
Offb 17:17 Denn Gott gab es ihnen ins Herz, nach seinem Plan zu handeln und in Ausführung dieses einen Planes ihre Herrschaft dem Tier zu geben, bis Gottes Worte ihre Erfüllung finden.