Der Deutsche Bundestag präsentiert:
Allgemeine COVID-19-Impfpflicht Sanktionsmöglichkeiten und Verwaltungsvollstreckung Der Deutsche Bundestag hat unter der Führung von Karl Lauterbach das neue …More
Der Deutsche Bundestag präsentiert: 
Allgemeine COVID-19-Impfpflicht
Sanktionsmöglichkeiten und Verwaltungsvollstreckung
Der Deutsche Bundestag hat unter der Führung von Karl Lauterbach das neue Impfpflichtgesetz entwickeln lassen, das ab Herbst 2022 in Kraft treten soll.
Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 199/21
Abschluss der Arbeit: 3. Dezember 2021
Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung
Ein Auszug
Pkt. 3 § 74
Sanktionsmöglichkeiten
§ 74 Abs. 1 IfSG beinhaltet zudem einen Straftatbestand:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73
Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11, 11a, 12 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete
vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte
Krankheit, einen in § 7 genannten Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung
nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 3 genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheits-
erreger verbreitet.“
******
3.2. Verwaltungsvollstreckung
Wenn es sich, wie bei der Impfpflicht, um eine Handlung handelt, die nicht durch einen Dritten
vertreten werden kann und die nur vom Willen des Pflichtigen abhängt, kann dieser durch ein
Zwangsgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro zur Vornahme der Handlung angehalten werden
(§ 11 VwVG).
Dies umfasst auch die Duldung der Vornahme einer Handlung (§ 11 Abs. 2 VwVG).
Die genaue Höhe des Zwangsgeldes muss bereits in der Androhung enthalten sein und richtet sich
nach dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit. Das Zwangsgeld kann auch wiederholt festgesetzt
werden.
16
Wenn die Festsetzung eines Zwangsgeldes nicht zur Vornahme der Handlung durch den Pflichti-
gen führt, könnte diese nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht grundsätzlich auch durch un-
mittelbaren Zwang (§ 12 VwVG) vollstreckt werden.
Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, Hilfsmittel oder Waffen.
17
Kann ein Zwangsgeld
beim Pflichtigen nicht eingebracht werden, so ist unter weiteren Voraussetzungen auch eine Ersatz-
zwangshaft möglich (§ 16 VwVG).
Allgemeine COVID-19-Impfpflicht
Sanktionsmöglichkeiten und Verwaltungsvollstreckung
Der Deutsche Bundestag hat unter der Führung von Karl Lauterbach das neue Impfpflichtgesetz entwickeln lassen, das ab Herbst 2022 in Kraft treten soll.
Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 199/21
Abschluss der Arbeit: 3. Dezember 2021
Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung
Ein Auszug
Pkt. 3 § 74
Sanktionsmöglichkeiten
§ 74 Abs. 1 IfSG beinhaltet zudem einen Straftatbestand:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73
Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11, 11a, 12 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete
vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte
Krankheit, einen in § 7 genannten Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung
nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 3 genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheits-
erreger verbreitet.“
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3.2. Verwaltungsvollstreckung
Wenn es sich, wie bei der Impfpflicht, um eine Handlung handelt, die nicht durch einen Dritten
vertreten werden kann und die nur vom Willen des Pflichtigen abhängt, kann dieser durch ein
Zwangsgeld bis zu einer Höhe von 25.000 Euro zur Vornahme der Handlung angehalten werden
(§ 11 VwVG).
Dies umfasst auch die Duldung der Vornahme einer Handlung (§ 11 Abs. 2 VwVG).
Die genaue Höhe des Zwangsgeldes muss bereits in der Androhung enthalten sein und richtet sich
nach dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit. Das Zwangsgeld kann auch wiederholt festgesetzt
werden.
16
Wenn die Festsetzung eines Zwangsgeldes nicht zur Vornahme der Handlung durch den Pflichti-
gen führt, könnte diese nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht grundsätzlich auch durch un-
mittelbaren Zwang (§ 12 VwVG) vollstreckt werden.
Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, Hilfsmittel oder Waffen.
17
Kann ein Zwangsgeld
beim Pflichtigen nicht eingebracht werden, so ist unter weiteren Voraussetzungen auch eine Ersatz-
zwangshaft möglich (§ 16 VwVG).
@Tradition und Kontinuität
EU-Kommissionschefin Ursula Von der Leyen unterstützt die Abschaffung des EU-Einstimmig-Abstimmungsprinzips
"Ich habe immer argumentiert, dass ein einstimmiges Votum in einigen Schlüsselbereichen einfach keinen Sinn mehr macht, wenn wir uns schneller bewegen wollen. Oder dass Europa eine bedeutendere Rolle spielen muss - zum Beispiel im Gesundheitswesen oder in …More
@Tradition und Kontinuität
EU-Kommissionschefin Ursula Von der Leyen unterstützt die Abschaffung des EU-Einstimmig-Abstimmungsprinzips
"Ich habe immer argumentiert, dass ein einstimmiges Votum in einigen Schlüsselbereichen einfach keinen Sinn mehr macht, wenn wir uns schneller bewegen wollen. Oder dass Europa eine bedeutendere Rolle spielen muss - zum Beispiel im Gesundheitswesen oder in der Verteidigung.
Die Gespräche über die Aufhebung der noch notwendigen einstimmigen Entscheidung aller EU-Mitgliedsstaaten begannen, nachdem Ungarn am 8. Mai das sechste antirussische Sanktionspaket blockiert hatte. Es wird jedoch nicht einfach sein, es aufzuheben.
"Es ist nicht einfach, diese Regel zu ändern, da sie im Vertrag steht, und es braucht Einstimmigkeit, um den EU-Vertrag zu ändern", erklärte der EU-Kommissar für Wirtschaft, Paolo Gentiloni.
mehr Infos unter
@deutsch_Russische_Freunde
EU-Kommissionschefin Ursula Von der Leyen unterstützt die Abschaffung des EU-Einstimmig-Abstimmungsprinzips
"Ich habe immer argumentiert, dass ein einstimmiges Votum in einigen Schlüsselbereichen einfach keinen Sinn mehr macht, wenn wir uns schneller bewegen wollen. Oder dass Europa eine bedeutendere Rolle spielen muss - zum Beispiel im Gesundheitswesen oder in der Verteidigung.
Die Gespräche über die Aufhebung der noch notwendigen einstimmigen Entscheidung aller EU-Mitgliedsstaaten begannen, nachdem Ungarn am 8. Mai das sechste antirussische Sanktionspaket blockiert hatte. Es wird jedoch nicht einfach sein, es aufzuheben.
"Es ist nicht einfach, diese Regel zu ändern, da sie im Vertrag steht, und es braucht Einstimmigkeit, um den EU-Vertrag zu ändern", erklärte der EU-Kommissar für Wirtschaft, Paolo Gentiloni.
mehr Infos unter
@deutsch_Russische_Freunde
Es wird keinen 3. Weltkrieg, und ich denke, auch keine allgemeine Impfpflicht geben. Wir sollten uns nicht verrückt machen lassen.
Ihr Wort in Gottes Ohr. So viel ich weiß, müssen alle EU- Staaten zustimmen. Und so weit sind wir noch nicht. Dennoch ist es erstaunlich, dass unsere Regierung überhaupt auf solche Idee kommt, insbeondere die Durchsetzung mit Gewalt oder der Haftstrafen. Das ist doch irre. Was ist bloß los mit unserer Bundesregierung?
Die Welt steht vor einem 3.Weltkrieg und diese Torfköpfe reden von der Impfpflicht.
Wenn die ersten Atombomben gefallen sind, verhandeln sie wahrscheinlich noch darüber, wie man das Import-Gesetz für Zuckerwatte noch etwas verbessern könnte.
3 Monate vor dem ersten Auftreten des Coronavirus gab es eine sehr interessante Gesetzesänderung:
Der Lastenausgleich, der nach dem 2. Weltkrieg Kriegsversehrten helfen sollte, wurde 2019 (!) wieder eingeführt.
Diesmal geht es nicht um Kriegsopfer, sondern um Impfopfer (!), also Impfschäden, weswegen der Staat ab 2023 an die Privatvermögen möchte und kann.
Woher wusste man im September 2019…More
Der Lastenausgleich, der nach dem 2. Weltkrieg Kriegsversehrten helfen sollte, wurde 2019 (!) wieder eingeführt.
Diesmal geht es nicht um Kriegsopfer, sondern um Impfopfer (!), also Impfschäden, weswegen der Staat ab 2023 an die Privatvermögen möchte und kann.
Woher wusste man im September 2019, dass es Impfschäden geben wird, die so groß sein werden, dass für deren Bezahlung das Privatvermögen des Volkes herangezogen werden muss...?
Die Pharmaunternehmen sind derweil fein raus.
Das hier ist ein handfester Skandal.
#alltheydoislietoyou
#jointheresistance
Wolf an Deiner Seite gewünscht...?
T.me/TheWolfByYourSide
Corona
Die Klimakatastrophe, das Corona-Virus, der wirtschaftlich relevante Ukraine-Krieg, und bald der Zusammensturz des internationalen Bankensystems: die Politiker werden nicht mehr Herr der Lage sein.
Die Bevölkerungen werden es merken und aufbegehren und auf die Straßen gehen.
Die Bevölkerungen werden es merken und aufbegehren und auf die Straßen gehen.
@Klar Text Gott wird dann eingreifen, bevor es zu spät ist. Er wird seine Hand erheben, darum müssen wir stark bleiben im Vertrauen und Glauben an den Herrn.
Mir graut. Ich erhoffe mir, daß dieses Drama abgewendet werden kann.
Hoffnung lässt nicht zuschanden werden, denn sie ist eine Zuversicht in Gewißheit.