Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Montag entschieden, dass die Ablehnung des Existenzrechts Israels nicht per se strafbar ist und unter die geschützte Meinungsfreiheit fällt.
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Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Montag entschieden, dass die Ablehnung des Existenzrechts Israels nicht per se strafbar ist und unter die geschützte Meinungsfreiheit fällt.
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