Pater Lingen
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Corona-Testpflicht in der Zahnarztpraxis

Corona-Testpflicht in der Zahnarztpraxis - Pressemeldung
Pater Rolf Hermann Lingen, Goldbrink 2a, 46282 Dorsten, 49236245083, pater-lingen.bplaced.net/index.html, 01.12.2021
An die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) sowie an zahlreiche staatliche Stellen von Politik und Justiz geht heute, 01.12.2021, folgender Offener Brief von Zahnärztin Dr. med. dent. Esther Lingen, 46282 Dorsten:
Ich fordere die sofortige Einstellung aller sog. "Corona-Maßnahmen". Insbesondere fordere ich konkret die sofortige Aufhebung des gegen mich verhängten faktischen Berufsverbots. Ich will sofort meine Arbeit wieder aufnehmen. Ich kann und werde keine "Vertretung" organisieren, weil mir das Arbeiten verboten wird. Ich will nichts "ruhen" lassen und beteilige mich auch nicht an derlei Entstellungen der Wahrheit. Weitere rechtliche Schritte gegen die KZVWL wegen aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere Schadensersatzforderungen wegen Verdienstausfalls sowie strafrechtlich Nötigung (wie Notdienstzuteilung trotz Berufsverbots) und ganz allgemein Beteiligung an der sog. "Corona-Pandemie", werden geprüft.
Begründung: Die KZVWL verkündet im "Infobrief-Direkt" v. 23.11.2021: "Zutritt zu Zahnarztpraxen - Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher dürfen diese nur betreten, wenn sie getestet sind und einen entsprechenden, offiziellen Testnachweis mit sich führen. ... Ein Betreten der Praxis ohne Test ist nur zulässig, um unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme ein Testangebot oder Impfangebot des Arbeitgebers wahrzunehmen." Also bereits für das Betreten meiner eigenen Praxis droht eine hohe Geldstrafe. Und würde ich irgendjemanden behandeln, drohen mir Prozesse und Verurteilungen wegen schwerster Straftaten wie Körperverletzung. Und obendrein drohen Forderungen wie Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Dies ist Zwang zu einer mir moralisch unmöglichen Handlung, dem sog. "Corona-Test". Die sog. "Corona-Pandemie" wurde bereits von Anfang an öffentlich als "Falldemie" (Casedemic) bezeichnet. Niemals während dieser "Pandemie", jedenfalls vor der sog. "Corona-Impfung", gab es auffällige Zahlen von Atemwegs-Erkrankungen oder -Todesfällen. Niemals gab es ungewöhnliche Belastungen der Krankenhäuser. Stattdessen gab es nur "Fallzahlen" von einem angeblichen Killervirus Corona und "Covid-19", woran anscheinend die jährliche Grippe verstorben ist. Die sog. "Corona-Totenscheine" und die sog. "Intensivbetten-Lüge" fanden sogar den Weg in den Mainstream. Offen wurde sogar von Jens Spahn himself die Realität der sog. "falsch-positiven" PCR-Tests zugegeben. Trotzdem wurden ausnahmslos alle "Positiv Getestete" - somit erklärtermaßen lügnerisch - als "Infizierte" gezählt. Statt Gesunden gab es nur noch "Asysmptomatisch Kranke". Der Corman-Drosten Review Report ist nur ein Beispiel von vielen, was wissenschaftlich von diesem Test-Ritual zu halten ist. Kurz:
"Kein Test, keine Pandemie."
Darüber hinaus ist der Test auch noch gefährliche Körperverletzung, s. z. B. Berichte über Austritt von Hirnwasser. Allgemein: Prof. Dr. Werner Bergholz, "Gefährdungsanalyse Durchführung von Covid-19-Schnelltests und durch PCR-Tests".
Der Ethikkodex für Zahnärzte in der Europäischen Union (Council of European Dentists (CED)) von 1965, aktuelle Fassung 2007, formuliert als Zweck und Leitsätze des Zahnarzberufs:
- zum Wohlergehen der Gesellschaft beizutragen,
- berufliche Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Berufsgeheimnis, Integrität, Ehrlichkeit zu gewährleisten,
- die Würde, Autonomie und Wahlmöglichkeiten des Patienten zu respektieren.
Bereits das Beteiligen an der Testpflicht, aber natürlich auch Diskriminierung durch sonstige "Corona-Maßnahmen" wie 3G, ist eine eklatante Verletzung dieser elementarsten Prinzipien. Aber statt dem Ethikkodex zu folgen, hat sich die KZV-WL im gesamten Zeitraum an der Panik-Pandemie maßgeblich beteiligt. Aktuell (29.11.2021) verkündet sie: »"Die zahnärztliche Kollegenschaft in Nordrhein-Westfalen ist bereit, die Corona-Impfkampagne aktiv zu unterstützen: "Wir teilen die hohe Besorgnis von Herrn Prof. Wieler zur aktuellen Corona-Lage und auch seinen Appell zu einer schnellen Durchführung von Booster-Impfungen“, erklären Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, und Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe" ("Zahnärzte in Nordrhein-Westfalen wollen Impfkampagne unterstützen"). Und bzgl. der "Tests" schreibt die KZBV (26.11.2021), "dass im Falle ggf. fortbestehender Testverpflichtungen eine Sanktionierung unseres Erachtens nicht erfolgen und der Praxisbetrieb fortgeführt werden kann, wenn aufgrund eingetretener Lieferengpässe kein Testmaterial zur Verfügung steht."
Bekanntlich hat auch die Justiz bislang nahezu vollkommen das Corona-Regime unterstützt. Politik, Justiz und Verbände stehen zusammen. Einen neuen Tiefpunkt setzte das Bundesverfassungsgerichts mit dem Beschluss v. 19.11.2021 zu "Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen". Was also, wenn irgendein weltliches Gericht solche "Corona-Maßnahmen" wie Testpflicht, 3G / 2G / 1G / Zwangsimpfung usw. für "Recht" "erkennen" würde? Als Christin bekenne ich mich zur beständigen, unantastbaren Lehre der katholischen Kirche:
1. Papst Leo XIII., Enzyklika "Diuturnum illud": »Nur einen Grund haben die Menschen, nicht zu gehorchen, wenn nämlich etwas von ihnen gefordert werden sollte, was dem natürlichen oder göttlichen Gesetz offenbar widerspricht; denn nichts von allem, wodurch das Naturgesetz oder der Wille Gottes verletzt wird, ist zu gebieten oder zu tun erlaubt. Sollte daher einer in die Lage kommen, dass er sich gezwungen sieht, eines von beiden zu wählen, nämlich entweder Gottes oder des Staatsoberhauptes Gebote zu verletzen, dann hat er Christus zu gehorchen, der gebietet, "dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist, Gott aber, was Gottes ist", und nach dem Beispiel des Apostels mutig zu antworten: "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen". Auch gibt es keinen Grund, jene, die so handeln, wegen Verweigerung des Gehorsams anzuklagen; denn wenn der Wille der Staatsoberhäupter Gottes Willen und Gesetzen widerspricht, dann überschreiten sie ihre Machtbefugnis und verletzen die Gerechtigkeit; dann kann eben ihre Autorität keine Anwendung finden, denn wo keine Gerechtigkeit, da keine Autorität.«
2. Papst Pius XI., Enzyklika "Mit brennender Sorge": »Menschliche Gesetze, die mit dem Naturrecht in unlösbarem Widerspruch stehen, kranken an einem Geburtsfehler, den kein Zwangsmittel, keine äußere Machtentfaltung sanieren kann. Mit diesem Maßstab muß auch der Grundsatz: "Recht ist, was dem Volke nützt" gemessen werden, wenn man unterstellt, daß sittlich Unerlaubtes nie dem wahren Wohle des Volkes zu dienen vermag. Indes hat schon das alte Heidentum erkannt, daß der Satz, um völlig richtig zu sein, eigentlich umgekehrt werden und lauten muß: "Nie ist etwas nützlich, wenn es nicht gleichzeitig sittlich gut ist. Und nicht weil nützlich, ist es sittlich gut, sondern weil sittlich gut, ist es auch nützlich" (Cicero de officiis 3, 30.). Von dieser Sittenregel losgelöst würde jener Grundsatz im zwischenstaatlichen Leben den ewigen Kriegszustand zwischen den verschiedenen Nationen bedeuten.«