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Zweihundert
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Nena mit erneuten Statement auf Konzert in Apolda Musiksommer 11.09.2021 Erneut gab Nena auf dem Apolda Musiksommer Festival am 11.09.2021 ein Statement ab, sie lässt sich nicht unterkriegen und steht …Mehr
Nena mit erneuten Statement auf Konzert in Apolda Musiksommer 11.09.2021

Erneut gab Nena auf dem Apolda Musiksommer Festival am 11.09.2021 ein Statement ab, sie lässt sich nicht unterkriegen und steht zu ihren Aussagen.

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#nene #apolda #statement

An die Youtube Zensoren:

Dieses Video wurde im Rahmen meiner Arbeit als freier Journalist erstellt. Ich dokumentiere nur die Kundgebungen anderer. Die Inhalte der Reden spiegeln nicht zwingend meine Meinung wider. Ich werde rechtliche Schritte einleiten, falls die Freiheit der Berichterstattung durch Zensur auf Youtube bedroht werden sollte.
Die Mißachtung der Grundrechte ist Hochverrat! Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Auszug)

Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Art. 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art. 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) 1Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) 1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art 4 dejure.org/gesetze/GG/4.html
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) 1Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. 2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Art 6
dejure.org/gesetze/GG/6.html

Art 7
dejure.org/gesetze/GG/7.html

Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Art 9
dejure.org/gesetze/GG/9.html

Art 10
dejure.org/gesetze/GG/10.html

Art 11
dejure.org/gesetze/GG/11.html

Art 12
dejure.org/gesetze/GG/12.html

Art 13
dejure.org/gesetze/GG/13.html

Art 14
dejure.org/gesetze/GG/14.html

Art 15
dejure.org/gesetze/GG/15.html

Art 16
dejure.org/gesetze/GG/16.html

Art 17
dejure.org/gesetze/GG/17.html

Art 18
dejure.org/gesetze/GG/18.html

Art 19
dejure.org/gesetze/GG/19.html

Art 20
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Ich berufe mich auf das Grundgesetz und fordere die Einhaltung des Grundgesetzes in allem Handeln in unserem Lande. Diese Einhaltung soll erfolgen durch jeden Mitmenschen, welcher sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält oder im Außenverhältnis mit dieser in Verbindung steht