Aus dem Weimarer Gerichtsurteil: „Die Frage, wie viele Menschen ein Bürger zu sich nach Hause einlädt, oder mit wie vielen Menschen eine Bürgerin (sic!) sich im öffentlichen Raum trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben, einzukaufen oder auf einer Parkbank zu sitzen, hat den Staat grundsätzlich nicht zu interessieren.”