Gegen Pachamana und alle Gottlosigkeit in der Kirche.
Dagegen wehrten sich in den Jahrzehnten vor dem letzten Konzil schon mehrere Päpste, dass mit der kirchlichen Kunst und Architektur und dem Tabernakel Misbrauch getrieben werde. Zuletzt war es Papst Pius XII. Richtlinien für die kirchliche Architektur
Mag sich die kirchliche Architektur auch neuer Formen bedienen, so kann sie sich doch unmöglich profanen Bauten angleichen. Sie muss vielmehr immer ihre dem Haus Gottes und Haus des Gebetes eigentümliche Aufgabe erfüllen. Hinzukommen soll beim Kirchenbau die Sorge, dass die Gläubigen möglichst leicht den gottesdienstlichen Handlungen mit dem Auge und dem Geist folgen können. Die neue Kirche soll sich auch durch einfache, schöne Linienführung auszeichnen, die falschen Schmuck nicht braucht. Alles aber ist zu vermeiden, was auf Nachlässigkeit in Plan und Ausführung hindeutet.
In Can. 1162, § I, ist vorgesehen: "Keine Kirche soll gebaut werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Ortsordinarius, die auch der Generalvikar nicht ohne besonderen Auftrag geben kann."
In Can. 1164, § I: "Die Oberhirten sollen, wenn notwendig nach Anhören von Fachleuten, Sorge tragen, dass beim Bau von Kirchen oder ihrer Wiederherstellung die von der christlichen Überlieferung verbürgten Formen und die Gesetze der kirchlichen Kunst beachtet werden." Streng aber verlangt diese Oberste Heilige Kongregation, dass die Vorschriften des Can. 1268, § II und 1269, § I heiliggehalten werden: "Die heilige Eucharistie soll am hervorragendsten und vornehmsten Platz der Kirche aufbewahrt werden, gewöhnlich auf dem Hochaltar, wenn nicht ein anderer der Verehrung und dem Kult eines so großen Sakramentes angemessener und geziemender erscheint ... Die heilige Eucharistie soll in einem unverrückbaren Tabernakel mitten auf dem Altar aufbewahrt werden."
Aus de arte Sacra
(übernommen von Kathpedia )
Mag sich die kirchliche Architektur auch neuer Formen bedienen, so kann sie sich doch unmöglich profanen Bauten angleichen. Sie muss vielmehr immer ihre dem Haus Gottes und Haus des Gebetes eigentümliche Aufgabe erfüllen. Hinzukommen soll beim Kirchenbau die Sorge, dass die Gläubigen möglichst leicht den gottesdienstlichen Handlungen mit dem Auge und dem Geist folgen können. Die neue Kirche soll sich auch durch einfache, schöne Linienführung auszeichnen, die falschen Schmuck nicht braucht. Alles aber ist zu vermeiden, was auf Nachlässigkeit in Plan und Ausführung hindeutet.
In Can. 1162, § I, ist vorgesehen: "Keine Kirche soll gebaut werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Ortsordinarius, die auch der Generalvikar nicht ohne besonderen Auftrag geben kann."
In Can. 1164, § I: "Die Oberhirten sollen, wenn notwendig nach Anhören von Fachleuten, Sorge tragen, dass beim Bau von Kirchen oder ihrer Wiederherstellung die von der christlichen Überlieferung verbürgten Formen und die Gesetze der kirchlichen Kunst beachtet werden." Streng aber verlangt diese Oberste Heilige Kongregation, dass die Vorschriften des Can. 1268, § II und 1269, § I heiliggehalten werden: "Die heilige Eucharistie soll am hervorragendsten und vornehmsten Platz der Kirche aufbewahrt werden, gewöhnlich auf dem Hochaltar, wenn nicht ein anderer der Verehrung und dem Kult eines so großen Sakramentes angemessener und geziemender erscheint ... Die heilige Eucharistie soll in einem unverrückbaren Tabernakel mitten auf dem Altar aufbewahrt werden."
Aus de arte Sacra
(übernommen von Kathpedia )