Obwohl Leihmutterschaft in Österreich gesetzlich verboten ist, anerkannte ein Tiroler Bezirksgericht die Elternschaft eines österreichischen Paares, das in der Ukraine ein Kind von einer sogenannten „Leihmutter“ austragen und zur Welt bringen ließ. Die in der Ukraine rechtlich zuerkannte Elternschaft wurde in Tirol rechtskräftig anerkannt. Das Gericht befand, dass „das allgemeine Interesse an der Verhinderung von Leihmutterschaften gegenüber den Interessen des Kindes nachrangig“ sei. Das Kindeswohl spreche somit „für eine Zuordnung zu den Wunscheltern“.
Moderne Form des Kinderhandels
Scharfe Kritik kommt vom Verein „Aktion Leben“: Reproduktionskliniken in Ländern mit niedrigen Schutzbestimmungen würden mit dem Argument werben, „dass sie die Schlupflöcher kennen und zu nützen wissen“, meint Generalsekretärin Martina Kronthaler. „Es muss deshalb auch juristisch klar gemacht werden, dass Leihmutterschaft nicht erwünscht ist.“ Der kirchennahe Verein „Aktion Leben“ fordert, das österreichische Verbot der Leihmutterschaft in Verfassungsrang zu heben. „Leihmutterschaft ist eine moderne Form des Kinderhandels“, so Kronthaler.
Im Gespräch mit der „Tagespost“ stimmt die Geschäftsführerin des „Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE), Susanne Kummer, in diese Forderung ein: „Es gibt keine ethisch vertretbare Leihmutterschaft. Weder der Körper der Frau noch die Geburt eines Kindes können in Form von Produktion und Warenaustausch gehandelt werden, ohne dass dabei die Rechte des Einzelnen grob verletzt werden. Frauen sind keine Gebärmaschinen, Kinder keine Handelsware.“
Dringender Handlungsbedarf gegeben
Das „Institut für Ehe und Familie“ (IEF), eine Einrichtung der Österreichischen Bischofskonferenz, sieht in einer Stellungnahme gegenüber der „Tagespost“ eine „Schwachstelle unseres Rechtssystems“ darin, dass „eine Frau als rechtliche Mutter eines Kindes anerkannt wurde, ohne dass sie dieses Kind ausgetragen und geboren hat“. IEF-Direktor Johannes Reinprecht sagt: „Es ist dringender Handlungsbedarf gegeben, das Verbot der Leihmutterschaft in Österreich abzusichern. Leihmutterschaft bedeutet immer Kinderhandel und sehr oft die Ausnützung von Frauen.“ Das Urteil überrasche angesichts der bisherigen Judikatur des österreichischen Verfassungsgerichtshofs nicht.
DT/sba
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