
Das Berufungsgericht bestehend aus drei Richtern entschied heute für das Kind. Die Begründung werde zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben. Die Umstände des Falls seien „einzigartig“.
Eine Sprecherin der Vereinigung „Right to Life“, Clare McCarthy, begrüßte die Entscheidung. Allerdings hätte es niemals zu dem erstinstanzlichen Urteil kommen dürfen: „Wir befürchten, dass dies kein Einzelfall war.“ McCarthy fordert vom Gesundheitsministerium Angaben darüber, wie viele [behinderte] Frauen in den letzten 10 Jahren zur Abtreibung gezwungen wurden.
Eine Onlinepetition von „Right to Life“ hat innerhalb von zwei Tagen 75.000 Unterschriften gesammelt.
Zwei katholische Bischöfe hatten das Ersturteil – allerdings nicht mit der nötigen Schärfe – kritisiert.