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Gloria Global am 13. Januar 2020 Renommierter Katholik kämpft gegen Kirchensteuer Der ehemalige oberösterreichische Schuldirektor und bekannte katholische Autor Horst Obereder hat einen von ihm verfassten …Mehr
Gloria Global am 13. Januar 2020

Renommierter Katholik kämpft gegen Kirchensteuer

Der ehemalige oberösterreichische Schuldirektor und bekannte katholische Autor Horst Obereder hat einen von ihm verfassten Artikel gegen die österreichische Kirchensteuer zweimal und eingeschrieben an den Vatikan geschickt. Er erhielt von der Dialogkirche nicht einmal eine Antwort. Obereder betonte vor Gloria.tv, dass ein österreichischer Katholik die Kirchensteuer nicht verweigern darf, aber – Zitat - „Häresien darf man ungestraft verbreiten.“

Kirchenbeitrag nicht im Konkordat enthalten

Obereder zeigt in seinem Artikel, dass die Art der Kirchensteuervorschreibung und Kirchensteuereintreibung nicht mit dem österreichischen Konkordat noch mit dem Kirchenrecht begründet werden könne. Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich wurde 1933 unterzeichnet und enthalte kein Wort von einem Kirchenbeitrag. Für den Kirchenbeitrag beziehe sich die Kirche auf ein Nazi-Gesetz vom Mai 1939, das im Widerspruch zum Kirchenrecht stehe.

„Braune“ Wurzeln

Obereder zeigt, wie am 1. Mai 1939 das Nazi-Gesetz für die „Erhebung von Kirchenbeiträgen im Land Österreich“ zusammen mit dem Rechtsüberleitungsgesetz übernommen wurde. Für Obereder hat der österreichische Kirchenbeitrag deshalb „‚braune‘ Wurzeln“. Nach diesem Gesetz wird die Höhe des Kirchenbeitrags von den Kirchen willkürlich festgeschrieben und bei Nichtbezahlung von weltlichen Gerichten durchgesetzt.

„Geordnete Durchführung des Gottesdienstes nicht gegeben“

Obereder weist darauf hin, dass gemäß katholischem Kirchenrecht die Gläubigen selbst entscheiden dürfen, wie viel sie der Kirche spenden wollen. Ferner diene das Geld nach Kirchenrecht der geordneten Durchführung des Gottesdienstes und für den Unterhalt der Priester. Doch Obereder weißt darauf hin, dass „die geordnete Durchführung des Gottesdienstes in vielen Pfarren nicht mehr gegeben ist.“

Kein Geld für Agnostiker-Förderung

Obereder kritisiert, dass die weltlichen Gerichte Strafen über jene verhängen, welche die Kirchensteuer nicht zahlen. Doch das müsse die Kirche selber tun. Ausserdem könnten Kirchenstrafen in jenen Fällen nur eingeschränkt verhängt werden, wenn jemand glaubhaft machen könne, dass er einen geringen Kirchenbeitrag deshalb bezahlt hat, weil die Kirche z.B. einen Agnostiker unterstützt hat oder bei anderen Missständen nicht eingeschritten ist.

Appell an den Heiligen Stuhl

Obereder appelliert an den Heiligen Stuhl, in der aufgeworfenen Frage eine Entscheidung zu treffen. Seine Analyse zeige, dass das österreichische Gesetz über die „Erhebung von Kirchenbeiträgen“ weder durch das Konkordat, noch durch das Kirchenrecht gedeckt ist.

Inhalt des Briefes:

Ist die Festsetzung und Eintreibung der Kirchensteuer in Österreich rechtmäßig?

Es ist meine Überzeugung, dass die Art und Weise der Kirchensteuervorschreibung und Eintreibung weder vom Konkordat noch vom Kirchenrecht begründet werden kann.
Man bezieht sich einzig und alleine auf das „braune Gesetz“ vom Mai 1939. Dieses Gesetz steht aber mit dem Kirchenrecht in Widerspruch.
Begründung:
1. Konkordat
Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich wurde am 5. Juni 1933 unterzeichnet und trat mit 1.5.1934 in Kraft. In diesem Vertrag steht kein Wort von einem zu leistenden Kirchenbeitrag der Gläubigen!
(Es wird nur von Umlagen von kirchlichen Verbänden gesprochen (§ 14). Zur Hereinbringung von Leistungen seitens der Mitglieder von kirchlichen Verbänden wird der Kirche der staatliche Beistand gewährt, sofern diese Leistungen im Einvernehmen mit der Staatsgewalt auferlegt wurden oder aus sonstigen Titeln zu Recht bestehen.)
Obiger Passus des Konkordates kann nicht auf einen staatlichen Beistand zur Eintreibung von Kirchensteuergeldern umgedeutet werden. Die Einhebung einer Kirchensteuer war und ist kein Thema des noch heute gültigen Konkordates.
2. Das „braune“ Gesetz
Das Gesetz über die „Erhebung von Kirchenbeiträgen im Land Österreich“ trat mit 1. Mai 1939 in Kraft und wurde durch das Rechtsüberleitungsgesetz vom 1. Mai 1945, Staatsgesetzblatt Nr. 6, in die österreichische Rechtsordnung übernommen. Der Kirchenbeitrag hat also tatsächlich bis heute unverändert „braune“ Wurzeln.
Der eigentliche Grund für tausende Kirchenaustritte und große Verärgerung der Christen ist der Paragraph 3,1 dieses Gesetzes. Dort heißt es: „Die Kirchenbeiträge werden von den Kirchen festgesetzt und erhoben. Für die Geltendmachung des Anspruchs auf Kirchenbeiträge ist der Rechtsweg zulässig.“
Nach diesem Gesetz werden willkürlich die Höhe des Kirchenbeitrages von den Kirchen festgesetzt und bei Zahlungsverzug weltliche Gerichte angerufen.
Das Gesetz über den Kirchenbeitrag ist ein einseitig „weltliches Gesetz“, das isoliert von Konkordat und Kirchenrecht steht und diesen untergeordnet ist.
3. Kirchenrecht

3.1 Konkordat und Kirchenrecht
Das Kirchenrecht hebt keine Vereinbarungen, die über ein Konkordat geschlossen wurden auf (CIC § 3). Das Konkordat steht also über dem Kirchenrecht.
Da im Konkordat keine Aussagen zu Kirchenbeiträgen der Gläubigen gemacht wurden, ist dafür nur das Kirchenrecht zuständig.
3.2 Verpflichtung der Gläubigen nach CIC, 222, 1254 und 1260
„Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für den Gottesdienst, die Werke des Apostolats und der Caritas sowie für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden notwendig sind“ (CIC 222), oder „Die Kirche hat das angeborene Recht, von den Gläubigen zu fordern, was für die ihr eigenen Zwecke notwendig ist“ (CIC 1260).
Kommentar: Es ist selbstverständlich, dass die Gläubigen die Kirche unterstützen müssen. Die Kirche kann aber wohl nicht fordern (unter Androhung von Strafen), was sie will, sondern nur das, was notwendig ist. Über die Höhe des Kirchenbeitrages entscheidet der Gläubige nach seinem Gewissen.
Das Kirchenrecht regelt auch die Verwendung der Gelder:
„Die eigenen Zwecke aber sind vor allem: die geordnete Durchführung des Gottesdienstes, die Sicherstellung des angemessenen Unterhalts des Klerus und anderer Kirchenbediensteter, die Ausübung der Werke des Apostolats und der Caritas, vor allem gegenüber den Armen“ (CIC 1254).
Kommentar: Die geordnete Durchführung des Gottesdienstes ist in vielen Pfarren nicht mehr gegeben. Dafür dürften auch keine Gelder verwendet werden.
3.3 In Streitsachen entscheidet ausschließlich die Kirche (CIC 1401)
„Kraft eigenen und ausschließlichen Rechtes entscheidet die Kirche:
in Streitsachen, die geistliche und damit verbundene Angelegenheiten zum Gegenstand haben;
über die Verletzung kirchlicher Gesetze sowie über alle sündhaften Handlungen, soweit es dabei um Feststellung von Schuld und um Verhängung von Kirchenstrafen geht“ (CIC 1401).
Kommentar. Dieser Passus verbietet die Anrufung weltlicher Gerichte bei Säumigkeit in der Bezahlung des Kirchenbeitrages. Die Nichtbezahlung wäre eine Verletzung kirchlicher Gesetze.
3.4 Kirchenstrafen

Die Kirche kann auch Strafen verhängen – aber nicht durch weltliche Gerichte.
„Das Gesetz kann andere Sühnestrafen aufstellen, die einem Gläubigen ein geistliches oder zeitliches Gut entziehen und mit dem übernatürlichen Ziel der Kirche vereinbar sind“ (CIC 1312).

Kommentar: Die Kirchenstrafen sind hier sicher sehr eingeschränkt, vor allem dann, wenn jemand glaubhaft machen kann, dass er einen geringen Kirchenbeitrag deshalb bezahlt hat, weil die Kirch z.B. einen Agnostiker unterstütz hat oder bei anderen Missständen nicht eingeschritten ist. Hier geht es ja um das übernatürliche Ziel der Kirche.
3.5 Appell an der Heiligen Stuhl

„Aufgrund des Primates des Papstes steht es jedem Gläubigen frei, seine Streit- oder Strafsache in jeder Gerichtsinstanz und in jedem Prozessabschnitt dem Heiligen Stuhl zur Entscheidung zu übergeben oder bei ihm einzubringen“ (CIC 1417).

4. Zusammenfassung
Obige Analyse hat gezeigt, dass das Gesetz über die „Erhebung von Kirchenbeiträgen im Land Österreich“ als rein staatliches Gesetz weder durch das Konkordat, noch durch das Kirchenrecht gedeckt ist.
Tina 13
Tina 13
alfredus
Gott begleitet sein Wirken durch Wunderzeichen, wann und wo er will ! So auch diese Begebenheit mit der marianischen Erscheinung ! 🙏 👏 🙏
gennen
Hat schon jemand den Film die zwei Päpste gesehen?
nujaas Nachschlag
Ich. Wenn man ihn als Spielfilm nimmt, ist er ganz schön. Eine Dokumentation ist er nicht,
gennen
Meine Schwester sagte eben, der Film wäre schön und interessant. Da sie eigentlich nicht viel von der Kirche hält, könnte der Film vielleicht, die katholische komplett runter machen.
nujaas Nachschlag
Nein, das tut er nicht, Er spielt noch nicht mal den einen gegen den anderen Papst aus. Er es sind weitgehend erfundene Päpste in einer erfundenen Handlung.
gennen
@nujaas Nachschlag meine Schwester meinte es wäre, wie es momentan wirklich ist. (sie hört und liest nur die Nachrichten im Fernseher oder wenn es in der Zeitung steht)
nujaas Nachschlag
Ja, es sind Medienpäpste wie es sie auch auf gloria gibt. Bloß dass man was den intellektuellen Papst ausmacht, natürlich schlechter in Bilder kriegt.
Vered Lavan
geringstes Rädchen
alfredus
Unruhen. Aufruhr und Kriege, sind die Zeichen der Endzeit ! Wenn die Zweige Knospen ansetzen wisst ihr, sagt Jesus, dass der Sommer nahe ist ! Wenn die Wehen der Zeit einsetzen, wisst ihr, dass das Ende der Zeiten gekommen ist .. ! 😲 🙏 🙏
alfredus
Das ist wahre Kunst, nicht was uns heute als Kunst benannt wird ! Diese preisgekrönten teuren Klexereien und Farbverschwendungen, wo dem Künstler gesagt wird, was er darstellen wollte ! Das gilt auch für die sogenannten Plastiken, Skulpturen und anderer Missfiguren, die sogar in der Kirchenkunst Verwendung finden ! 🤦 😜 🤫
Tina 13
alfredus
Ein wunderschönes, faszinierendes Marienbild ! Man kann seinen Blick nicht von ihm wenden ! Jedes Detail ist schön und regt zum Beten an ! 🙏 🙏 🙏
Joseph Franziskus
Wirklich schön, das nenne ich Kunst. Wo haben sie nur ist alle diese schönen Bilder her. 🤗 👏
Vered Lavan
Die Neue Seidenstraße: "Das gefährlichste Projekt dieses Jahrhunderts" – Autor Ernst Wolff - mit fundierten Analysen zur Situation Iran-USA vom Wirtschaftsexperten Ernst Wolff. ✍️ 🤗
SvataHora
Griechisch-katholische Tradition, Ukraine: Auch in der mit Rom unierten Griechisch-katholischen Kirche in der Ukraine kriselt es: so versuchen die Offiziellen diese von Stalin bis 1990 verbotene Kirche immer mehr der Orthodoxie anzunähern. Darum ist die Heilige Union Tradition in der Ukrainisch-Griechisch-katholischen Kirche entstanden (sozusagen die "Piusbruderschaft" der Unierten Kirche). Heute …Mehr
Griechisch-katholische Tradition, Ukraine: Auch in der mit Rom unierten Griechisch-katholischen Kirche in der Ukraine kriselt es: so versuchen die Offiziellen diese von Stalin bis 1990 verbotene Kirche immer mehr der Orthodoxie anzunähern. Darum ist die Heilige Union Tradition in der Ukrainisch-Griechisch-katholischen Kirche entstanden (sozusagen die "Piusbruderschaft" der Unierten Kirche). Heute entdeckte ich, dass sie eine neue Internetpräsentation hat mit völlig verändertem layout. Nur wer die kyrillischen Buchstaben beherrscht kommt auf der site einigermaßen zurecht. Empfehlenswert für alle ist auf jeden Fall die Fotogalerie: durch einen klick auf dem blauen Balken links oben kommt man zu den Fotos. Es bietet sich eine Fülle von Fotostrecken, die die äußere Schönheit des Glaubenslebens dieser östlichen Traditionalisten zeigt und viel von ihrer "Spiritualität" ahnen lässt. (Die Priester dieser Gemeinschaft werden - nachdem es keinen griechisch-katholischen Tradibischof gibt - von Bischöfen der FSSPX geweiht.) www.saintjosaphat.org
alfredus
Gott sei Dank .. ! 🙏 🙏 🙏
a.t.m
Wenn es darum geht den Götzen Mammon zu huldigen und anzubeten, sind die antikatholischen innerkirchlichen Irrlehrer und Wölfe in Schafskleidern der "Körperschaft öffentlichen Rechts der katholischen Kirche Österreichs" bereit sich auf eine NAZI (Braune) Gesetzgebung zu berufen, siehe alex.onb.ac.at/cgi-content/alex und das die "Körperschaften öffentlichen Rechts der katholischen Kirchen des …Mehr
Wenn es darum geht den Götzen Mammon zu huldigen und anzubeten, sind die antikatholischen innerkirchlichen Irrlehrer und Wölfe in Schafskleidern der "Körperschaft öffentlichen Rechts der katholischen Kirche Österreichs" bereit sich auf eine NAZI (Braune) Gesetzgebung zu berufen, siehe alex.onb.ac.at/cgi-content/alex und das die "Körperschaften öffentlichen Rechts der katholischen Kirchen des deutschsprachigen Raumes" mit den Mitteln des Widersacher Gottes unseres Herrn also Durcheinanderwerfen, Verleumden, Verwirren, Faktenverdrehen und Lügen auch gegen einen Papst vorgehen, nur um an den Götzen Mammon zu gelangen, dürfte ja jeden klar sein der dieses von Papst Benedikt XVI approbierte Schreiben www.vatican.va/…/rc_pc_intrptxt_… kennt.

Das schlimme daran ist ja die Tatsache das Menschen der Heiligen Sakramente beraubt werden (und somit deren Seelen in Allerhöchste Gefahr gebracht werden), nur weil ein Geldgieriger Klerus und Episkopat den Götzen Mammon und nicht mehr Gott dem Herrn dient, siehe

Matthäus 6. 24
Niemand kann zwei Herren dienen: entweder er wird den einen hassen und den andern lieben, oder er wird dem einen anhangen und den andern verachten. Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
alfredus
Komisch ! ? Alles was mit dem dritten Reich zusammenhängt wird durchleuchtet, geprüft und abgeschafft ! Aber bei der Kirchensteuer ist das nicht der Fall, denn diese ist sehr angenehm und macht bequem ! Natürlich muss der Unterhalt für den Klerus gesichert sein, aber die Einnahmen besonders in Deutschland, überschlagen sich und verführen so manchen Kirchenmann, wie auch Kardinal Marx, mit dem …Mehr
Komisch ! ? Alles was mit dem dritten Reich zusammenhängt wird durchleuchtet, geprüft und abgeschafft ! Aber bei der Kirchensteuer ist das nicht der Fall, denn diese ist sehr angenehm und macht bequem ! Natürlich muss der Unterhalt für den Klerus gesichert sein, aber die Einnahmen besonders in Deutschland, überschlagen sich und verführen so manchen Kirchenmann, wie auch Kardinal Marx, mit dem Kirchensteuergeld zu wuchern und es sinnlos zu verschwenden ! Hier wird der Bock zum Gärtner und niemand widerspricht ! 😇 😲 😊
Klaus Elmar Müller
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat Verträge von Nazideutschland für gültig erklärt, sofern sie anderen nützlich sind (der Kirche!). Wir fahren auch noch ohne Gewissensbisse Hitlers "Volkswagen" (VW) und feiern den 1. Mai, Hitlers Geschenk an die Arbeiterklasse. Die Bezahlung der Priester und Bischöfe durch den Staat kommt übrigens von Bismarck, nicht von Hitler! Die Kirchensteuer hat also …Mehr
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat Verträge von Nazideutschland für gültig erklärt, sofern sie anderen nützlich sind (der Kirche!). Wir fahren auch noch ohne Gewissensbisse Hitlers "Volkswagen" (VW) und feiern den 1. Mai, Hitlers Geschenk an die Arbeiterklasse. Die Bezahlung der Priester und Bischöfe durch den Staat kommt übrigens von Bismarck, nicht von Hitler! Die Kirchensteuer hat also mit den Bischofsgehältern nichts zu tun. Regen wir uns doch bitte über den Ungeist mancher Bischöfe auf und nicht über Geld, das ja durchaus auch guten Projekten zugute kommt! An sehr geschätzten @alfredus
nujaas Nachschlag
Die Kirchensteuer wurde in Deutschland unter Bismark eingeführt. Dass Konkordat, das Pius XII mit den Nazis abgeschlossen hat, entspricht völlig dem Konkordat, das er selber als Nuntius in der Weimarer Republik mit Bayern verhandelt hat. @alfredus, @a.t.m
alfredus
Gute Projekte .. ? Millionen für die Renovierung der Bischofsresidenz, Millionen für das Domizil in Rom, Millionen für ein Flüchtlingssschiff, und und und ! Das meiste wird erst gar nicht öffentlich. Das können es nur Kirchen-Angestellte als gute Werke sehen, dabei haben die Mission und andere Sozialprojekte Geldschwierigkeiten ! 😇 🤬 😲 @Klaus Elmar Müller
a.t.m
@nujaas Nachschlag Können oder wollen sie nur das lesen was sie lesen wollen? Ich habe klipp und klar geschrieben das in ÖSTERREICH die Nazis 1939 die Kirchensteuer eingeführt haben siehe alex.onb.ac.at/cgi-content/alex , von den "Deutschsprachigen Körperschaften habe ich nur im Zusammenhang mit dem Ungehorsam gegenüber diesen Schreiben welches Papst Benedikt XVI approbiert hat, geschrieben Mehr
@nujaas Nachschlag Können oder wollen sie nur das lesen was sie lesen wollen? Ich habe klipp und klar geschrieben das in ÖSTERREICH die Nazis 1939 die Kirchensteuer eingeführt haben siehe alex.onb.ac.at/cgi-content/alex , von den "Deutschsprachigen Körperschaften habe ich nur im Zusammenhang mit dem Ungehorsam gegenüber diesen Schreiben welches Papst Benedikt XVI approbiert hat, geschrieben www.vatican.va/…/rc_pc_intrptxt_…

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
nujaas Nachschlag
Unsre diesbezüglichen Beiträge haben sich überschniitten, @a.t.m. Sie waren eine Minute eher, da schrieb ich noch und merke Ihren Beitrag nicht, Die Österreicher haben die deutsche Regelung beim Anschluß geerbt, mit Segen Papst Pius XII, der dieses Modell ja selbst entworfen hatte.
Die Renovierung der Bischofsresidenz hat der Freistaat bezahlt, Steuern aber keine Kirchensteuer. Das Gästehaus in …Mehr
Unsre diesbezüglichen Beiträge haben sich überschniitten, @a.t.m. Sie waren eine Minute eher, da schrieb ich noch und merke Ihren Beitrag nicht, Die Österreicher haben die deutsche Regelung beim Anschluß geerbt, mit Segen Papst Pius XII, der dieses Modell ja selbst entworfen hatte.

Die Renovierung der Bischofsresidenz hat der Freistaat bezahlt, Steuern aber keine Kirchensteuer. Das Gästehaus in Rom und eine beachtliche Anzahl Immobilien in München sind Teil des Vermögen des Bischöflichen Stuhl, in der Regel Investitionen, über die der Bischof allein verfügt. Daraus wird er auch für das Flüchtlingsschiff gespendet haben, denn für die Kirchensteuermittel gibt es einen beschlossenen von Laien kontrollierten Haushalt, in deren Planungen auch ein Bischof nicht einfach herumwerkeln darf.
a.t.m
@nujaas Nachschlag Sie dürfen das Konkordat aus dem Jahr 1934 welches unter PAPST PIUS XI !! und ausgearbeitet wurde, nicht mit den Nazigesetz aus dem Jahre 1939 Verwechseln. Und das Konkordat beinhaltet eben nicht die Verpflichtung der Kirche die Zwangskirchensteuer einzutreiben. Oder wo können sie dies hieraus www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe entnehmen ???
Gottes und Mariens Segen auf …Mehr
@nujaas Nachschlag Sie dürfen das Konkordat aus dem Jahr 1934 welches unter PAPST PIUS XI !! und ausgearbeitet wurde, nicht mit den Nazigesetz aus dem Jahre 1939 Verwechseln. Und das Konkordat beinhaltet eben nicht die Verpflichtung der Kirche die Zwangskirchensteuer einzutreiben. Oder wo können sie dies hieraus www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe entnehmen ???

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
nujaas Nachschlag
Eine Verpflichtung zur Einführung der Kirchensteuer beinhaltet das Konkordat nicht, auch in Deutschland nicht. Dem Staat kann es doch völlig egal sein, ob und wie sich die Kirche finanziert. Das Recht der Kirche aber, für ihre Gläubigen Gesetze zu erlassen, (unter anderem Steuergesetze) wird in beiden Konkordaten garantiert.
Unterscheidet sich das Konkordat mit Österreich !934 deutlich von dem mit …Mehr
Eine Verpflichtung zur Einführung der Kirchensteuer beinhaltet das Konkordat nicht, auch in Deutschland nicht. Dem Staat kann es doch völlig egal sein, ob und wie sich die Kirche finanziert. Das Recht der Kirche aber, für ihre Gläubigen Gesetze zu erlassen, (unter anderem Steuergesetze) wird in beiden Konkordaten garantiert.
Unterscheidet sich das Konkordat mit Österreich !934 deutlich von dem mit Bayern aus den zwanziger Jahren, das mit dem Konkordat mit dem Reich inhaltlich identisch ist?
Pius XII hat unter Pius XI als Nuntius die Konkordate verhandelt.
Eugenia-Sarto
Meine Spenden gehen nicht an die Konzilskirche, sondern an traditionstreue Priester. Die "offizielle" Kirche bekommt von mir 8 Euro pro Jahr.
a.t.m
@nujaas Nachschlag Gutmenschen und zumindest geistig von Gott dem Herrn und seiner Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche abgefallene, bezahlen eben gerne die in erpresserische Art und Weise eingetriebene "Zwangskirchensteuer" weil es diesen eben gefällt wie die "Körperschaften öffentlichen Rechts katholische Kirchen des deutschsprachigen Raumes" Wider Gott dem Herrn und seiner Einen …Mehr
@nujaas Nachschlag Gutmenschen und zumindest geistig von Gott dem Herrn und seiner Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche abgefallene, bezahlen eben gerne die in erpresserische Art und Weise eingetriebene "Zwangskirchensteuer" weil es diesen eben gefällt wie die "Körperschaften öffentlichen Rechts katholische Kirchen des deutschsprachigen Raumes" Wider Gott dem Herrn und seiner Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche wirken und wüten. Oder sie verteidigen diesen, weil sie aus diesen neuen und modernen Ablasshandel Topf als "Berufskatholiken" bezahlt werden.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
nujaas Nachschlag
Ich hoffe, Sie wollen mir da nichts unterstellen.
Joseph Franziskus
Ich halte es durchaus für richtig, daß die Gläubigen, die der katholischen Kirche angehören, für ein angemessenes Gehalt ihrer Priester, die finanziellen Mittel aufbringen sollen. Desweiteren muß auch das Geld, für den Erhalt unserer Kirchen und anderer kirchlicher Nutzräume, von uns Gläubigen bereitgestellt werden. Das ist doch selbstverständlich. Meinetwegen kann das Geld für Priestergehälter …Mehr
Ich halte es durchaus für richtig, daß die Gläubigen, die der katholischen Kirche angehören, für ein angemessenes Gehalt ihrer Priester, die finanziellen Mittel aufbringen sollen. Desweiteren muß auch das Geld, für den Erhalt unserer Kirchen und anderer kirchlicher Nutzräume, von uns Gläubigen bereitgestellt werden. Das ist doch selbstverständlich. Meinetwegen kann das Geld für Priestergehälter und den Erhalt der kirchlichen Bausubstanz, auch durch Steuergelder gedeckt werden, denn der Erhalt historischer Kirchen und religiöser Kunstwerke, sowie ein gesichertes Einkommen unserer Kleriker, sollte nicht abhängig von der Spendenbereitschaft des Volkes sein, hier sollte schon eine gewisse Sicherheit gewährleistet sein. Aber wie viele andere auch, lehne ich die derzeitige Praxis der Kirchensteuer ab, wo Milliardenbeträge einen Episkopat zur freien Verfügung überlassen wird. Wenn nämlich dann ein schlechter o Oberhirte das geld nach eigenen Gutdünken verprasst und beispielsweise historische Kirchen, gemäß seinen eigenen Geschmack, entgegen den Willen der Gläubigen, durch deren Geldmittel, für viel Geld, durch Baumaßnahmen regelrecht zersört werden, wenn eine riesige Blase von hoch bezahlten Laienseelsorgern, und Pfarrgemeindemittarbeitern und dann auch noch wenn ein illegales Flüchtlingsschiff von Steuergeld finanziert wird, bin ich nicht bereit, das alles mitzutragen. Diese Dinge dürfen nicht durch Steuergelder abgedeckt werden. Wer diese Dinge gut findet, muß dafür Spendengelder verwenden, wo allerdings jeder, der dafür geld zur Verfügung stellt, zuvor über den Verwendungszweck in Kenntnis gesetzt werden muss. Alles andere ist unredlich.
alfredus
Es ist recht und billig und das wird keiner in Zweifel ziehen und beanstanden : .. dass für den Lebensunterhalt des Klerus und der kirchlichen Angestellten, ein sicherer Lebensunterhalt gewährleistet sein muss .. ! Hier geht es darum, dass mit deutschem Kirchensteuergeld Politik und Einfluss betrieben wird und das nicht nur in höchster Ebene, sondern auch bei Drittländern womit so eine genehmeMehr
Es ist recht und billig und das wird keiner in Zweifel ziehen und beanstanden : .. dass für den Lebensunterhalt des Klerus und der kirchlichen Angestellten, ein sicherer Lebensunterhalt gewährleistet sein muss .. ! Hier geht es darum, dass mit deutschem Kirchensteuergeld Politik und Einfluss betrieben wird und das nicht nur in höchster Ebene, sondern auch bei Drittländern womit so eine genehme Kirchenpolitik gemacht wird. Das war schon bei Kardinal Lehmann der Fall und wird in einem höheren Maße auch durch Kardinal Marx exerziert ! 😇 🤫 😲
a.t.m
@Joseph Franziskus Genau um das geht es mir doch! Ich bin eben nicht mehr bereit das mit meinen Geld, Laien - Berufskatholiken , Kleriker und Episkopaten bezahlt werden die wider Gott dem Herrn und seiner Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche wirken und wüten. ES geht mir bei weitem nicht ums Geld, den ein mehrfaches der Kirchensteuer die ich in Ö bezahlen müsste, Spende ich jährlich …Mehr
@Joseph Franziskus Genau um das geht es mir doch! Ich bin eben nicht mehr bereit das mit meinen Geld, Laien - Berufskatholiken , Kleriker und Episkopaten bezahlt werden die wider Gott dem Herrn und seiner Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche wirken und wüten. ES geht mir bei weitem nicht ums Geld, den ein mehrfaches der Kirchensteuer die ich in Ö bezahlen müsste, Spende ich jährlich an wahrlich katholische Einrichtungen. Aber ich Spende eben nicht an Vereine die sich alles andere als christlich Verhalten und daher bin ich auch den "Zwangskirchensteuerzahlverein" vor dem Staat ausgetreten, weil ich eben nicht mehr bereit bin den GÖTZEN Mammon gefällig zu sein.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Klaus Elmar Müller
Was ist "braun" an der für die Kirche vorteilhaften Kirchensteuer? Wem die geringe Kirchensteuer schon zu viel ist, werden wohl kaum eigene Großspenden in den Sinn kommen. Geiz ist ein Laster. Dass die Kirche zu viel Geld bekäme, ist von Walther von der Vogelweide bis Martin Luther eine sehr deutsche "Denk"-Tradition.
elisabethvonthüringen
@Moselanus...ebenfalls Obereder...also:Unbekannt ist der Mann nicht!! Krebs in der Kirche?
Bruderklaus
Sehr gut recherchiert und interessant zu lesen. Obereder appelliert an den Heiligen Stuhl, in der aufgeworfenen Frage eine Entscheidung zu treffen. Das dürfte sehr schwierig sein und jahrelang dauern. Wer will schon anecken bei solch einer Streitfrage? Logisch, dass man ihm bis jetzt nicht geantwortet hat von österreichischer Seite her.