BGH hält Impfpflicht gegen COVID im Gesundheitswesen für verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit sei weniger wichtig als der Schutz schutzbedürftiger Personen, so das Gericht.
Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis…
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene …
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Mit Geld kann man jedes Urteil erzwingen.
Es ist natürlich eine sehr sensible Angelegenheit, nur, welcher Patient, welcher Hilfsbedürftige möchte schon von einer Pflegekraft betreut werden, die nicht geimpft ist? Falls es die dann doch gibt, könnten die sich ja von einer ungeimpften Person betreuen lassen, auf eigene Verantwortung und im Bewusstsein aller Risiken. Ob das organisatorisch zu bewältigen wäre ist allerdings eine andere Frage.
„Die Nachweispflicht ist zum Schutz vulnerabler Menschen auch im verfassungsrechtlichen Sinne erforderlich. Für den Gesetzgeber bestand insoweit ein weiter Beurteilungsspielraum, denn die Pandemie ist durch eine gefährliche, aber schwer vorhersehbare Dynamik geprägt, die Sachlage also komplex.“ Dem Gesetzgeber wird erneut eine unbegrenzte Einschätzungsprärogative zugestanden und das sollte uns …More
„Die Nachweispflicht ist zum Schutz vulnerabler Menschen auch im verfassungsrechtlichen Sinne erforderlich. Für den Gesetzgeber bestand insoweit ein weiter Beurteilungsspielraum, denn die Pandemie ist durch eine gefährliche, aber schwer vorhersehbare Dynamik geprägt, die Sachlage also komplex.“ Dem Gesetzgeber wird erneut eine unbegrenzte Einschätzungsprärogative zugestanden und das sollte uns allen eine Heidenangst machen.
Einziges "Argument" der Richter: Pflegekräfte können ja ihren Beruf wechseln. Bei einer allgemeinen Impfpflicht hieße es dann wohl: Bürger können ja auswandern!
Eine gespenstische Entscheidung, in der das Wort "Fremdschutz" gar nicht auftaucht.