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Bischof: Homosexuelle sind Ursache der kirchlichen Missbräuche

Die Zulassung von Homosexuellen in die Priesterseminare und die praktizierte Homosexualität bei Priestern in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Vatikanum zählten zu den hauptsächlichen Gründen für klerikale Missbräuchsfälle. Das sagte der in Spanien geborene Missionsbischof Juan José Aguirre Munoz von Bangassou in Zentralafrika vor CruxNow.com (19. Februar).

Aguirre glaubt, dass das Internet negative Impulse erwecke und Priester zuviel Freizeit hätten und dann vom Teufel versucht würden.

Er unterstreicht, dass die Missbräuche auch in anderen Bereichen wie öffentlichen Schulen vorkommen, „aber das wird in den Nachrichten nicht so berichtet wie wenn ein Priester oder ein Bischof beschuldigt wird“.

Bild: Juan José Aguirre Munoz, Comboni.org, #newsJxfwtdsdqf
SvataHora
Tut mir leid: aber Homos stehen auf Männer und nicht auf Knaben! Solche mag es vielleicht auch geben, aber das hat mit den gays im Allgemeinen überhaupt nichts zu tun! Die meisten Missbräuche geschehen im Familien- und Freundes-/Bekanntenkreis. Auch genügend Väter vergehen sich an ihren Töchtern ... und Söhnen. Aber die Mauer des Schweigens ist die Festung, in der diese Untaten unbehelligt verübt …Mehr
Tut mir leid: aber Homos stehen auf Männer und nicht auf Knaben! Solche mag es vielleicht auch geben, aber das hat mit den gays im Allgemeinen überhaupt nichts zu tun! Die meisten Missbräuche geschehen im Familien- und Freundes-/Bekanntenkreis. Auch genügend Väter vergehen sich an ihren Töchtern ... und Söhnen. Aber die Mauer des Schweigens ist die Festung, in der diese Untaten unbehelligt verübt werden können. Man (Frau) drückt beide Augen zu aus Scham und Angst vor den wirtschaftlichen und sozialen Folgen.
Carlus
Die Erkenntnisse des Bischofs entsprechen der Wahrheit, dem muss nicht hinzugefügt werden.
In unserer Pfarrei Neuen Typs gibt es 3 Priester, jeder zelebriert eine Heilige Messe nur an einem Wochentag,
d.h. diese 3 Messe sind aufgeteilt, es finden nicht an jedem Tag Messen statt.
Montag hat das gesamte Seelsorgeteam frei, da am Sonntag eine Messe gefeiert wird,
Dienstag, eine Messe vom leitenden …Mehr
Die Erkenntnisse des Bischofs entsprechen der Wahrheit, dem muss nicht hinzugefügt werden.
In unserer Pfarrei Neuen Typs gibt es 3 Priester, jeder zelebriert eine Heilige Messe nur an einem Wochentag,
d.h. diese 3 Messe sind aufgeteilt, es finden nicht an jedem Tag Messen statt.
Montag hat das gesamte Seelsorgeteam frei, da am Sonntag eine Messe gefeiert wird,
Dienstag, eine Messe vom leitenden Pfarrer;
Mittwoch eine Messe von Kooperator 1,
Donnerstag eine Messe von Kooperator 2,
Freitag keine Messe da an diesem Tag evtl. an einem Ort deine Beisetzung stattfinden kann, die Beisetzung leiten die Pastis oder der Diakon, lediglich das Requiem leitet ein Priester.
Samstag keine Messe, am Abend 3 Vorabendmessen jeder Priester eine,
Sonntag 3 Messen von jedem Priester eine,

Von der täglichen Pflicht ein Messopfer zu feiern für die Heilige Mutter Kirche, für die verstorbenen und lebenden Menschen der Gemeinde hält niemand etwas.
An Sonn- und Feiertagen finden auch keine Anachten usw. statt. Alles Schnee von Gestern.

Nun stellt sich die Frage, was machen die Priester täglich. Die Sakramentenpastoral wird je nach Art von einem Pasti geleitet und mit den Hausfrauen durchgeführt.
Das Ehevorbereitungsseminar 1x jährlich leitet der Diakon.

Wo sind die Priester? Diese bereiten die Neue Gemeinde auf die priesterlose Zeit vor.

Soweit eine Ergänzung zur Mitteilung des Bischofs.
Nicolaus
Der Priester darf am Wochentag nur einmal zelebrieren.
Carlus
Jeder Mensch hat ein Anrecht auf einen freien Tag, auf einen arbeitsfreien Tag. In der Gesellschaft ist es so verankert, die Arbeiter gehen am arbeitsfreien Tag zur Heiligen Messe. Befreit sich der Priester an seinem arbeitsfreien Tag von der Heiligen Messe und evtl. auch vom Brevier- und Rosenkranzgebet, dann befreien sich die die Menschen allgemein an ihrem arbeitsfreien Tag ebenfalls von der …Mehr
Jeder Mensch hat ein Anrecht auf einen freien Tag, auf einen arbeitsfreien Tag. In der Gesellschaft ist es so verankert, die Arbeiter gehen am arbeitsfreien Tag zur Heiligen Messe. Befreit sich der Priester an seinem arbeitsfreien Tag von der Heiligen Messe und evtl. auch vom Brevier- und Rosenkranzgebet, dann befreien sich die die Menschen allgemein an ihrem arbeitsfreien Tag ebenfalls von der Teilnahme am Heiligen Messopfer. Dieser Zustand ist erreicht.
Es steht nirgends geschrieben, der Priester dürfe an einem Werktag nur eine Messe feiern. Diese Aussage ist die Vorstufe für die bereits eingetroffene Neuinterpretation, "Der Priester darf nur dort eine Messe feiern, wo eine Mindestanzahl Gläubiger anwesend ist!". Das ist die neue Lehre in unserem Raum.
Nicolaus
Mit Carlus und "Pater" Jonas kommt mal wieder das kirchliche Leeramt zu Wort:
Can. 905-§1. Exceptis casibus in quibus ab normam iuris licitum est pluries eadem die Eucharistiam celebare aut concelebrare, non licet sacerdoti plus semel in die celebrare. (Codex Iuris Canonici 1983).
Ein "echter" Priester weiß das, Hochstapler nicht.
Carlus
Sie sollten nicht mit Ihrem Allerwertesten umwerfen, was Sie vorher behauptet haben.
Wenn Sie sich die Mühe gemacht haben den CIC 905 § 1 in lateinischer Sprache hier vorzustellen, hätten Sie für User welche nicht lateinisch beherrschen diesen Beitrag in deutscher Sprache schreiben können.
Der § 1 gibt vor eine Messe ist als das übliche Soll anzusehen, es gibt aber Ausnahmen welche eine mehrmalige …Mehr
Sie sollten nicht mit Ihrem Allerwertesten umwerfen, was Sie vorher behauptet haben.

Wenn Sie sich die Mühe gemacht haben den CIC 905 § 1 in lateinischer Sprache hier vorzustellen, hätten Sie für User welche nicht lateinisch beherrschen diesen Beitrag in deutscher Sprache schreiben können.

Der § 1 gibt vor eine Messe ist als das übliche Soll anzusehen, es gibt aber Ausnahmen welche eine mehrmalige Zelebration erlauben.
Den § 2 haben Sie in Unkenntnis nicht angeführt, in diesem ist das Höchstmaß der Zelebration von mehreren Heiligen Messopfern durch einen Priester festgelegt.
Das Höchstmaß von 3 Heiligen Messen sollte nicht überschritten werden.
Der CIC von 1983 sagt das Gleiche aus wie der CIC 1917.

Pater Jonas und ich wir haben Sie, der Sie in Unkenntnis felsenfest behauptet, der Priester darf nur ein Heiliges Messopfer zelebrieren, stimmt nicht mit den Bestimmungen der Heiligen Mutter Kirche sowohl im CIC von 1917 und 1983 nicht überein.
Warum Sie nun den Canon 905 § 1 anführen uns zu belehren, um eigentlich bereits das zu bestätigen was wir Ihnen gesagt haben. Um Korrekt zu handeln müssen Sie auch den § 2 vom Canon 905 dem interessierten User vorstellen.

Selbst bin ich kein Priester, habe aber Theologie studiert und Pater Jonas ist ein ausgezeichneter Priester. So gebe ich Ihnen Ihr Werturteil zurück, "Ein "echter" Priester weiß das, Hochstapler nicht".

Bevor Sie Korrigieren müssen Sie sich Gedanken machen, was Sie Korrigieren wollen. Damit Sie nicht wie geschehen in der Korrektur, wo Sie bemüht waren uns die Dummheit zu bescheinigen ein Schuss nach hinten wird.
Nicolaus
@Carlus Sehen Sie "Pater" Jonas, da hat Ihnen Carlus ja doch viel Arbeit abgenommen, aber es beruhigt mich, dass Ihr intellektueller Scharfsinn erkannt hat, wer gemeint war. Anstatt hier zu schwafeln sollten Sie beide mir anhand des CIC und dem entsprechenden Canon durch Zitat(gerne auch auf Deutsch) nachweisen, dass ich unrecht habe. Solange dies nicht vorliegt kann ich nicht erkennen, in welcher …Mehr
@Carlus Sehen Sie "Pater" Jonas, da hat Ihnen Carlus ja doch viel Arbeit abgenommen, aber es beruhigt mich, dass Ihr intellektueller Scharfsinn erkannt hat, wer gemeint war. Anstatt hier zu schwafeln sollten Sie beide mir anhand des CIC und dem entsprechenden Canon durch Zitat(gerne auch auf Deutsch) nachweisen, dass ich unrecht habe. Solange dies nicht vorliegt kann ich nicht erkennen, in welcher Weise hier irgend ein Schuss nach hinten los gegangen sein sollte.
Weiters habe ich mich auf den Regelfall am Wochentag bezogen, nicht auf Hochfeste und den pastoralen Ausnahmefall am Wochentag (Requiem und Beerdigung).
Soso, meine Unkenntnis des Kirchenrechtes und des CIC, sehr amüsant. Ihre Kenntnisse sind selektiv, wie Ihre Argumentation klar beweist.
Weder der CIC von 1917, noch der gültige von 1983 verpflichten den Priester zu einer täglichen Zelebration, wobei diese aber doch angeraten wird, sofern wenigstens ein Gläubiger anwesend ist.
Mit dem Theologiestudium ist das auch so eine Sache: Manche halten schon den 2 jährigen Fernkurs dafür, aber steht halt Uni Würzburg drauf.