Verwandte schlägt das Erbe von Ratzinger aus eine gescheitze Frau unter diesen Umständen
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Klage gegen Benedikt XVI.: Papst-Cousine schlägt Erbe aus

Eine Cousine des ehemaligen Papstes Benedikt XVI. hat dessen Erbe ausgeschlagen. Als Grund nannte die Tochter der 88-Jährigen in einem Beitrag …
Jan Kanty Lipski
Wenigstens eine hat Anstand, Hut ab. Münchener Gutachten Archive - Tradition und Glauben
viatorem
Was hat denn das mit Anstand zu tun? Der Grund ist, dass sie befürchtet dann auch als Erbin in das anstehende Verfahren mit einbezogen zu werden und dann evtl. mehr Kosten haben könnte, als das Erbe wert ist.
Reines Kalkül, sonst nichts, denn Benedikt XVI hat nichts verbrochen , wesshalb man sein Erbe verwerfen sollte.More
Was hat denn das mit Anstand zu tun? Der Grund ist, dass sie befürchtet dann auch als Erbin in das anstehende Verfahren mit einbezogen zu werden und dann evtl. mehr Kosten haben könnte, als das Erbe wert ist.

Reines Kalkül, sonst nichts, denn Benedikt XVI hat nichts verbrochen , wesshalb man sein Erbe verwerfen sollte.
Solimões
@viatorem
Es ist schon ein Jammer, dass man das ganze Theater aufzieht. Mit Anstand hat das tatsächlich nichts zu tun, aber sehr viel mit Vernunft. Bekanntlich eine moralische Tugend.
alfredus
Erfolgloses Gerichtsverfahren der deutschen Justiz gegen Benedikt XVI. ! Das ist eine der verrücktesten Maßnahmen der Gerichte über einen Verstorbenen ! Sie stören seine Todesruhe und beschmutzen seine Ehre ! Haben die Gerichte nichts anderes zu tun ? Da gibt es Straftaten zu Hauf und das Gericht beschäftigt sich mit Dingen, die verjährt sind ! Das ist wieder so ein kranker Amtsschimmel ... !
Erzherzog Eugen
das ist allgemeine Praxis im Zivilrecht und um nichts anderes geht es hier
warum sollte das bei Joseph Ratzinger nicht gelten.
Ansprüche die eingeklagt werden, verfallen nicht mit dem Tod des Angeklagten da kann und wird das Erbe herangezogen
wie z.B auch bei Bankschulden
und die Frage ob die Justiz nichts anderes zu tun hat ist dümmlich und die Totenruhe von Herrn Ratzinger wird nicht mehr gestört …More
das ist allgemeine Praxis im Zivilrecht und um nichts anderes geht es hier
warum sollte das bei Joseph Ratzinger nicht gelten.
Ansprüche die eingeklagt werden, verfallen nicht mit dem Tod des Angeklagten da kann und wird das Erbe herangezogen
wie z.B auch bei Bankschulden
und die Frage ob die Justiz nichts anderes zu tun hat ist dümmlich und die Totenruhe von Herrn Ratzinger wird nicht mehr gestört und auch sein Andenken nicht mehr "beschmutzt als das eines jeden Anderen in der selben Situation
er ist zu behandeln wie jeder andere auch
alfredus
@Erzherzog Eugen Zivilrecht ... ? Mag ja sein, aber einige wollen doch ihr Mütchen an diesem Verfahren kühlen ! Pietät, Moral und Ehre sind hier verloren gegangen !
Erzherzog Eugen
hier geht es weder um Pietät noch Moral warum sollte Herr Joseph Ratzinger anders behandelt werden als jeder Andere in so einer Situation
@alfredus
Erzherzog Eugen
ich hab noch was vergessen
Warum schreiben Sie "erfolgloses" Verfahren @alfredus das wissen wir doch noch nicht
Marienfloss
Es gilt in diesem Fall wie in vielen anderen Fällen auch: „ Werfe mit Dreck , so wird sicherlich etwas hängenbleiben“.
Erzherzog Eugen
es ist das gute Recht jedes Bürgers den Rechtsweg zu beschreiten
Solimões
@Erzherzog Eugen
Hier geht es aber nicht um Recht, sondern um Dreck.
Man muss verzeihen können, hat Tina Turner weise gesagt.
Mit dem Prozessbericht kommt der Kläger nicht in den Himmel.
Erzherzog Eugen
das ist Ihre unbedeutende Privatmeinung ändert aber nicht daran dass jeder Bürger das Recht auch Herrn Ratzinger auf Schadenersatz zu klagen, und das mit der Drohung es kommt jemand nicht in dem Himmel zieht vielleicht noch in einer Grundschulklasse das ist es dann aber auch schon