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Die katholische Chance aus der „Ehe für alle“

Die aktuelle Diskussion über die Ehe, ihre Bedeutung, ihre Dubia und ihren gesellschaftlichen Nutzen zeigt uns eine paradoxe Gemengelage der Pro- und Kontra-Argumente und ihrer jeweiligen Verfechter.

Die heutige Ehe vor dem Standesamt ist vom deutschen Staat im Rahmen des Kulturkampfes der katholischen Kirche aufgezwungen worden. Ohne vorherige vor dem Standesamt geschlossene Ehe war eine kirchliche Trauung nicht mehr möglich. Nur manchmal und nur um Rentenverluste zu vermeiden, wurde vereinzelt dann doch nur eine religiöse Ehe geschlossen, aber auch nur still und leise, und die offiziellen Drohungen des Bischofs unterlaufend.

Die Zivilehe vor dem Standesamt verweist auf die französische Revolution, kam mit dem Code civil, wurde nach der Niederlage Napoleons wieder zurückgedrängt, um dann im Zuge der Modernisierung im Rheinland, Preußen und dann im Deutschen Reich zum neuen Recht zu werden.

Nun ist aber der seit Bismarck geltende Sachstand zur zivilen Ehe zum 1. Januar 2009 geändert worden. Wiki:

„Bis Ende 2008 durfte eine kirchliche Trauung in Deutschland erst nach der Eheschließung stattfinden (Verbot der religiösen Voraustrauung). Mit dem seit 1. Januar 2009 gültigen Personenstandsrechtsreformgesetz ist dieses Verbot aufgehoben, die kirchliche Trauung hat nun überhaupt keine zivilrechtliche Relevanz mehr und ist darum auch nicht mehr staatlichen Beschränkungen unterworfen. Die evangelische Kirche hat die kirchliche Eheschließung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung untersagt; in der katholischen Kirche ist sie in Ausnahmefällen möglich.“

Im Grundsatz ist mit der neuen Regelung der Weg für eine religiöse Ehe ohne staatliche Vorgaben nach über 125 Jahren wieder frei.

Aus staatlicher Sicht dürfte die Entkopplung der Zivilehe von der kirchlichen Ehe der Vorbereitung der Versorgungspartnerschaften und der Ehe-für-Alle gedient haben. Wir haben hier auf der einen Seite das sozialpolitische Interesse des Staates, Versorgungspartnerschaften zu fördern, um die soziale Absicherung im Alter günstiger gestalten zu können.

Absehbar war aber auch, dass diese neuen Formen einer Pseudo-Ehe im religiösen Raum wohl kaum auf Begeisterung würden stoßen können. Dennoch muss es überraschen, dass auch in dieser Frage die konservativen Katholiken die bismarcksche Zivilehe erbittert verteidigen, statt die neuen und damit guten alten Möglichkeiten der religiösen Ehe als Chance zu begreifen.
Theresia Katharina
@Svizzero In der Schweiz ist eine solche Regelung mit einer rein religösen Trauung gar nicht möglich, wie Sie schon gesagt haben, da dieses Modell verboten wurde, aber schon im Kulturkampf!
In der Schweiz wurde 1874 im Zuge des Kulturkampfes in der Schweiz vorgeschrieben, dass man erst zivil heiraten muss, bevor man kirchlich heiraten kann (Voraustrauungsverbot, www.admin.ch/…/index.html Abs. 3 …Mehr
@Svizzero In der Schweiz ist eine solche Regelung mit einer rein religösen Trauung gar nicht möglich, wie Sie schon gesagt haben, da dieses Modell verboten wurde, aber schon im Kulturkampf!
In der Schweiz wurde 1874 im Zuge des Kulturkampfes in der Schweiz vorgeschrieben, dass man erst zivil heiraten muss, bevor man kirchlich heiraten kann (Voraustrauungsverbot, www.admin.ch/…/index.html Abs. 3 ZGB).
Theresia Katharina
@elisabethvonthüringen Für die katholische Trauung ohne zivilrechtliche Eheschließung Propaganda zu machen, ist Blödsinn, denn sie kommt doch nur für Rentner in Frage, die ihre Rente schützen wollen, aber nicht für junge Ehen! Wenn nämlich aus einer solchen Ehe Kinder kommen, gibt es weder für die Frau noch für den Mann Unterhaltsgeld oder Rentenanwartschaften bei einer Trennung und nur …Mehr
@elisabethvonthüringen Für die katholische Trauung ohne zivilrechtliche Eheschließung Propaganda zu machen, ist Blödsinn, denn sie kommt doch nur für Rentner in Frage, die ihre Rente schützen wollen, aber nicht für junge Ehen! Wenn nämlich aus einer solchen Ehe Kinder kommen, gibt es weder für die Frau noch für den Mann Unterhaltsgeld oder Rentenanwartschaften bei einer Trennung und nur das reine Unterhaltsgeld für die Kinder! Bei Tod des Partners nur die Halbwaisenrente für die Kinder, keine Witwenrente! Ein Zurück in die Zeit vor der Zivilehe, also vor Bismarck (Zivilehe seit 1874), wo es nur die religiöse Trauung gab, ist die aktuelle Regelung nicht, denn damals hatte die katholische oder evangelische Trauung auch zivilrechtliche Folgen, da sie die einzig anerkannte Form der Eheschließung war! @Svizzero
elisabethvonthüringen
<<statt die neuen und damit guten alten Möglichkeiten der religiösen Ehe als Chance zu begreifen.<< 👍 🤗
Definition der "Religiösen Ehe (-Schließung)"??
Religiöse Ehespendende setzen auf einen kath. Priester, Gesang eines Kirchenchores, Vormittagstrauungsmesse an einem Dienstag (Jüdischer Hintergrund!), gemeinsames Mittagessen , anschließender Spaziergang zu einer nahegelegenen Muttergotteskapelle …Mehr
<<statt die neuen und damit guten alten Möglichkeiten der religiösen Ehe als Chance zu begreifen.<< 👍 🤗
Definition der "Religiösen Ehe (-Schließung)"??
Religiöse Ehespendende setzen auf einen kath. Priester, Gesang eines Kirchenchores, Vormittagstrauungsmesse an einem Dienstag (Jüdischer Hintergrund!), gemeinsames Mittagessen , anschließender Spaziergang zu einer nahegelegenen Muttergotteskapelle, anschließend Kaffee und Krapfen, bevor es dann in die Abendhochzeit übergeht, zu der die Religiösen Ehewilligen der Umgebung herzlich willkommen sind. "Bauer sucht Frau" hat sich damit erübrigt! 👏