Waagerl
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Bußgeld hinfällig: Maskenpflicht bei Versammlungen und Spaziergängen ist nicht zulässig!

Bußgeld hinfällig: Maskenpflicht bei Versammlungen und Spaziergängen ist nicht zulässig! Laut einem Urteil vom 11.10.2021 des AG Weimar (6 OWi 340 Js 201252/21) ist die Maskenpflicht bei Versammlungen ein erheblicher Eingriff in die Versammlungsfreiheit: Die Pflicht eine Maske zu tragen bei Versammlungen, die sich unter anderem gegen diese Pflicht richten, hat eine erhebliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit zur Folge. Sie verletzt darüber hinaus unter Anderem das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 GG. Komplettes Urteil: openjur.de/u/2379804.ppdf