Maskenpflicht in Schulen: Erste Familie klagt gegen neue Verordnung

Die Kläger wollen die Corona-Schutzverordnung per Eilverfahren prüfen lassen.

Eine Familie aus Nordrhein-Westfalen klagt gegen die Maskenpflicht in Schulen (Symbolbild).
Eine Familie aus Nordrhein-Westfalen klagt gegen die Maskenpflicht in Schulen (Symbolbild).imago images/MedienServiceMüller

Münster-Zu Beginn des neuen Schuljahres in Nordrhein-Westfalen (NRW) muss sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster mit einer Klage in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschäftigen. Dabei geht es um die Maskenpflicht während des Unterrichts an weiterführenden Schulen.

Eine Familie aus Euskirchen im Rheinland will demnach per Eilverfahren klären lassen, ob die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in diesem Punkt rechtlich haltbar ist. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe das Verfahren eines Schülers aus Nettetal im Kreis Viersen an das Oberverwaltungsgericht verwiesen. Wann das Gericht eine Entscheidung verkünden will, ist noch nicht bekannt, teilte die Sprecherin weiter mit.