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Rente: Ist das Modell der Rentenbesteuerung verfassungswidrig?


Umstrittenes Modell
Rentenbesteuerung könnte bald gekippt werden

Von afp, dpa
Aktualisiert am 13.07.2020Lesedauer: 1 Min.
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Rentensystem in Deutschland: Wie es derzeit noch funktioniert und warum es ein akutes Problem gibt. (Quelle: t-online)
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Was viele Menschen nicht wissen: Auch Rentner müssen Steuern zahlen. Doch das Modell der Besteuerung ist heftig umstritten – ein Richter sieht es gar als verfassungswidrig an. Der Bundesfinanzhof soll noch 2020 urteilen.

Der Bundesfinanzhof (BFH), das oberste deutsche Gericht für Steuerfragen, will noch in diesem Jahr über die heftig umstrittene Rentenbesteuerung entscheiden. Das sagte BFH-Sprecher Volker Pfirrmann der "Süddeutschen Zeitung".

Wegen der Bedeutung der Angelegenheit werde es am BFH in München wohl eine mündliche Verhandlung geben – es sei denn, der Kläger widerspreche dem ausdrücklich unter Verweis auf das Steuergeheimnis. Gegen die Rentenbesteuerung hat ein Ruheständler geklagt.

Richter: Rentenbesteuerung ist verfassungswidrig

Seit 2005 werden Renten zu einem wachsenden Anteil besteuert – den steuerfreien Teil der Rente nennt man auch Rentenfreibetrag. 2005 lag er bei der Hälfte, derzeit sind es 80 Prozent und 2040 werden volle 100 Prozent erreicht. Entscheidend ist dabei das Renteneintrittsjahr, wie folgende Übersicht zeigt.

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Der BFH-Richter Egmont Kulosa hatte bereits im vergangenen Jahr die Ansicht vertreten, dass die Rentenbesteuerung verfassungswidrig sei, wie die "SZ" damals berichtet hatte.

Der Grund: Die nachgelagerte Rentenbesteuerung führe zu einer Doppelbesteuerung. Schon während des Erwerbslebens würden die Beitragszahlungen an die Rentenkasse steuerlich belastet, argumentierte demnach der Richter.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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