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Coronavirus

Grenzschließung gilt für alle – nur nicht für Asylbewerber

"Das Einreiseverbot muss ausgeweitet werden": ein Asylbewerber in einer Erstaufnahmestelle in Baden-Württemberg "Das Einreiseverbot muss ausgeweitet werden": ein Asylbewerber in einer Erstaufnahmestelle in Baden-Württemberg
Asylbewerber in einer Erstaufnahmestelle in Baden-Württemberg: Schutzsuche dürfen auch in Corona-Zeiten nicht ohne weiteres zurückgewiesen werden
Quelle: picture alliance / dpa
An den deutschen Grenzen herrscht ein widersprüchlicher Zustand: Wegen der Corona-Krise werden Ausländer zurückgewiesen. Schutzsuchende bleiben vom Erlass aber ausgenommen. Trotzdem sind die Ankunftszahlen eingebrochen.

Deutschland betreibt in der Corona-Krise den schärfsten Grenzschutz seit dem Schengen-Beitritt. Ausländer aus Frankreich, Österreich, Dänemark, Luxemburg und der Schweiz dürfen nicht mehr einreisen, falls sie keinen triftigen Grund haben. An diesen Grenzabschnitten kontrolliert seit 16. März wieder die Bundespolizei – und weist zurück, falls es sich nicht um Berufspendler oder einige andere Ausnahmegruppen handelt.

Schon 63.000 Personen wurden seither von der Einreise abgehalten, erfuhr WELT AM SONNTAG aus Sicherheitskreisen. Für Asylbewerber gilt der Zurückweisungserlass nicht, wie das Bundesinnenministerium (BMI) klarstellte.

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