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Mord an Maria L. Gericht verurteilt Hussein K. zu lebenslanger Haft

Das Freiburger Landgericht hat Hussein K. wegen Mordes schuldig gesprochen. Im Prozess gegen den Asylbewerber wandte die Kammer das Erwachsenenstrafrecht an - und verhängte die Höchststrafe.
Hussein K. vor Gericht (Archiv)

Hussein K. vor Gericht (Archiv)

Foto: Patrick Seeger/ dpa

Hussein K. ist wegen Mordes an der Studentin Maria L. nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden. Die Richter des Landgerichts Freiburg verhängten im Prozess um den Tod der 19-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe gegen den Asylbewerber. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest - und eröffnete die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung. Eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft ist damit unwahrscheinlich.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hussein K. im Oktober 2016 L. nachts vom Fahrrad gestoßen, vergewaltigt und ermordet hat. Sie ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Laut Gerichtsmedizin dauerte das Sterben der bewusstlosen Frau im Wasser wohl mindestens eine Stunde.

"Er wusste, dass sie noch lebte, als er sie in die Dreisam legte, dass sie ertrinken würde, ertrinken musste", sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk in ihrer Urteilsbegründung. K. habe ein hohes Maß an Empathielosigkeit gezeigt.

Zuschauer applaudieren im Gerichtssaal

Das Gericht hatte in dem Fall entscheiden müssen, ob es Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendet. Denn zu Alter und Herkunft von Hussein K., der bei einer Pflegefamilie lebte, gab es widersprüchliche Angaben . Der Angeklagte hatte angegeben, zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen zu sein und aus Afghanistan zu stammen.

Überprüft wurden K.s Angaben nicht, wie Behördenvertreter vor Gericht einräumten. Später gab K. aber zu, bei seinem Alter gelogen zu haben. Gutachten im Prozess zufolge war er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 22 Jahre alt.

Der vor der Jugendkammer des Gerichts angeklagte K. hatte die Tötung der Studentin gestanden. Er hatte aber behauptet, im Affekt gehandelt zu haben, als er das arglose Mädchen vom Rad stieß. Zudem sei er bekifft und betrunken gewesen. Das Würgen und die Vergewaltigung gab er zu, weitere Details zum Hergang der Tat waren ihm nur wenige zu entlocken.

K. war sieben Wochen nach dem Mord festgenommen worden - ein blondiertes Haar von ihm am Tatort hatte die Ermittler auf seine Spur gebracht.

Hintergrund

Der überregional beachtete Prozess hatte Anfang September 2017 begonnen. Rechtspopulistische Gruppierungen versuchten, den Tod der jungen Frau zu instrumentalisieren. Die Prozessbeteiligten mühten sich, die Debatte aus dem Gerichtssaal herauszuhalten. Oberstaatsanwalt Eckart Berger sagte: "Es sitzt hier ein Straftäter auf der Anklagebank und nicht die Flüchtlingspolitik." (Lesen Sie hier die Chronologie des Falles.)

Im Video: Die Altersfrage bei Flüchtlingen

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Die Staatsanwaltschaft hatte K. Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend diesem Antrag. Zuschauer im voll besetzten Gerichtssaal klatschten nach der Verkündung des Urteilsspruchs.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. K.s Pflichtverteidiger Sebastian Glathe kündigte an, gegen die Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof zu beantragen. Sein Mandant habe ihn damit beauftragt, sagte er. Anders als das Gericht geht Glathe davon aus, dass K. bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei. Er habe Alkohol und Drogen in erheblichem Umfang zu sich genommen.


Lesen Sie hier den Hintergrund: Wie Hussein K. auf Frauen schaute.

apr/dpa/AFP