Irres Urteil!: ISIS-Gefährder zu ungefährlich für Abschiebung

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Von: M. KIEWEL, D. PUSKEPELEITIS, F. SCHNEIDER und M. VOLTMER

Für die Sicherheitsbehörden ist der Fall eindeutig: Ahmet K. (29) ist ein ISIS-Anhänger und Gefährder, er ist ein Risiko für die Sicherheit der Bundesrepublik. Er kommt im April 2019 in Abschiebehaft.

Ahmet K. klagte gegen die Abschiebung, bekam nun in letzter Instanz Recht! Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts: DER GEFÄHRDER IST NICHT GEFÄHRLICH GENUG!

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