Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am Dienstag die Deutsche Bahn verurteilt, weil sich ein Online-Kunde beim Fahrkartenkauf zwischen den Anredeformen „Herr“ und „Frau“ entscheiden musste. Die Neue Zürcher Zeitung nennt den Kläger René_Rain H.: „Er – korrekt müsste man sagen: die klagende Person – verlangte 5000 Euro Schmerzensgeld von der Bahn für diese ihn psychisch traumatisierende …More
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am Dienstag die Deutsche Bahn verurteilt, weil sich ein Online-Kunde beim Fahrkartenkauf zwischen den Anredeformen „Herr“ und „Frau“ entscheiden musste. Die Neue Zürcher Zeitung nennt den Kläger René_Rain H.: „Er – korrekt müsste man sagen: die klagende Person – verlangte 5000 Euro Schmerzensgeld von der Bahn für diese ihn psychisch traumatisierende Zumutung. Und verlangte, dieser Zumutung nicht länger ausgesetzt zu sein.
Schilda in Hochform: Der Bahn droht Haftstrafe bei Zuwiderhandlung - am besten, hierfür klimakorrekt eine Diesellok auswählen, aber nicht vergessen, der Größe des Häftlings wegen zuvor notwendige Gefängnisumbauten vorzunehmen.