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„Synodal“ oder wichtigtuerisch?

Erklärung von Reinhard Dörner, Zusammenschluß papsttreuer Vereinigungen e.V., zum sogenannten „Synodalen“ Weg

Seit Luther gehört die Vorstellung synodaler Prozesse in der Kirche anscheinend zum Allgemeingut. Der von Jesus Christus offenbarte Glaubensschatz gelangte so in die Verfügungsgewalt von (Landes-)Kirchen, die als Recht mißbrauchen, das geoffenbarte Wort Gottes nach Belieben zu verändern, d.h. den zeitgeistdienenden Vorstellungen zu unterwerfen.

Das Wort des Paulus: „Macht euch nicht mit dieser Welt gemein“ wird selbstherrlich und -bestimmend umgemünzt in: „Ändert Gottes Wort, damit ihr in der Gesellschaft ANKOMMT“.

Dieses Ankommenwollen ist auch in der katholischen Kirche mittlerweile so weit verbreitet, daß ein biblisch orientiertes Zitat keine Chance mehr hat, gehört und beachtet zu werden.

Hat Luther denn nicht gesagt, daß nur gilt, was in der Bibel steht? Der Name „synodaler“ Weg ist kirchenrechtlich und praktisch gesehen eine irreführende, ja hochstaplerische Bezeichnung. Viel mehr ist es statt eines Weges ein unfruchtbarer Kreisverkehr: jeder Beteiligte glaubt, wo seine Nase gerade hinzeigt, sei vorn. Nach dem Motto: „Wenn keiner mehr weiter weiß, bildet man einen Arbeitskreis“. „Wir wissen ja nicht genau, was wir wollen, aber das mit aller Kraft“.

Der synodale Weg ist Beschäftigungstherapie für Funktionäre, Konjunktur für Projekte zur Neu-Erfindung des Rades und für Wichtigtuer, die schon längst Geklärtes ohne Kenntnis der einschlägigen und verbindlichen Dokumente – einschließlich der Bibel - wieder in Frage stellen, für Gremienfetischisten und Zeitdiebe – während „normale“ Christen ihre Berufung in Familie und Beruf wahrnehmen und für unfruchtbares Geschwätz keine Zeit haben.

Ein aufwendiges Unternehmen auf Kosten der Kirchensteuerzahler, die dies aus Überzeugung rundweg ablehnen, zumal einige Diözesen bereits Verwirrung und Frust nach mehrjährigen „Pastoralgesprächen“ verzeichnen.

Zu den Beteiligten dieses „Weges“ gehören, soweit öffentlich bekannt, auch Personen, die nach CIC § 194 usw. ihre kirchlichen Rechte „ipso iure“ verloren haben, etwa Menschen, die vom katholischen Glauben oder von der Gemeinschaft der Kirche öffentlich abgefallen sind, ohne dass der verantwortliche Bischof Maßnahmen ergriffen hätte und öffentliche Anschuldigungen vorliegen. Diese Menschen können in obigem Kontext nicht wirksam beraten!

Deshalb erklären wir: Sollten derartige Leugner von gültigen und verbindlichen Lehren über Glauben und Sitte irgendwie an synodalen Beschlüssen beteiligt sein, werden wir deren Gültigkeit mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln anfechten.
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