Angeblich 15-jähriger Afghane ersticht 15-Jährige in einem Drogeriemarkt

Altersbestimmung: „Eingriff in das Menschenwohl“ und „zu teuer“ Am 27. Dezember 2017 wurde die fünfzehnjährige Mia V. in einem Drogeriemarkt im rheinland-pfälzischen Kandel von dem angeblich ebenfalls …More
Altersbestimmung: „Eingriff in das Menschenwohl“ und „zu teuer“
Am 27. Dezember 2017 wurde die fünfzehnjährige Mia V. in einem Drogeriemarkt im rheinland-pfälzischen Kandel von dem angeblich ebenfalls fünfzehnjährigen Afghanen Abdul D. erstochen.
Abdul ist seit Frühjahr 2016 in Deutschland; er genießt den Status eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings. Die sog. Qualitätsmedien bequemten sich erst nach Tagen zu Berichten darüber, als im Netz massive Proteste gegen das Verschweigen der Mordtat laut geworden waren. Und auch sonst gab es nicht wenige, die sofort die Beschwichtigungsmaschinerie anwarfen.
(Fotos angeblich 15-Jährigen Afghane)
In einem Interview mit „Focus“ unter der Überschrift „Pädagoge gibt Einblick in Psyche des Täters“ meinte ein Münchner Sozialpädagoge namens Andreas Dexheimer etwa: Diese Mordtat sei das Ergebnis einer narzisstischen Kränkung. Ein verqueres Frauenbild in muslimisch geprägten Kulturen sieht Dexheimer nicht als Hintergrund, denn das Frauenbild von …More
Dixit Dominus
"Wer nicht nachweisen kann oder durch eine Untersuchung nicht belegen will, dass er unter 18 Jahren alt ist, wird als Erwachsener behandelt“.
Das ist eine empfehlenswerte Vorgehensweise. Ich kann schon nicht nachvollziehen, worin bei einer Altersfeststellung das Problem liegen soll. Wenn wir Einheimischen Anträge bei Behörden stellen, müssen wir i. d. Regel auch das Geburtsdatum angeben. Wieso soll …More
"Wer nicht nachweisen kann oder durch eine Untersuchung nicht belegen will, dass er unter 18 Jahren alt ist, wird als Erwachsener behandelt“.
Das ist eine empfehlenswerte Vorgehensweise. Ich kann schon nicht nachvollziehen, worin bei einer Altersfeststellung das Problem liegen soll. Wenn wir Einheimischen Anträge bei Behörden stellen, müssen wir i. d. Regel auch das Geburtsdatum angeben. Wieso soll das nicht auch von "Flüchtlingen" verlangt werden können? Wenn sie das nicht können oder wollen, dann muss das Alter eben von den Behörden selbst festgestellt werden. Und wenn die "Schutzsuchenden" sich weigern, stuft man sie gleich als Erwachsene ein (s. o.). Der Staat muss nicht jeden Eiertanz mitmachen, kostet ja alles Geld - Geld von uns Steuerzahlern.