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Gabriele Kuby erhält Schadenersatz wegen Rufschädigung

In der Berufungsverhandlung von Gabriele Kuby am Oberlandesgericht Hamburg am 17. Dezember 2019 gegen Deutschlandradio hat sich Gabriele Kuby gegen Deutschlandradio durchgesetzt. Wegen einer schwerwiegenden …More
In der Berufungsverhandlung von Gabriele Kuby am Oberlandesgericht Hamburg am 17. Dezember 2019 gegen Deutschlandradio hat sich Gabriele Kuby gegen Deutschlandradio durchgesetzt.
Wegen einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts der bekannten Publizistin muss Deutschlandradio eine Geldentschädigung von 5.000 € an Gabriele Kuby zahlen.
Der Hintergrund:
In dem Theaterstück FEAR von Falk Richter, das von der Berliner Schaubühne produziert wurde, waren Kuby und andere als „Untote“ und „Zombies“ vorgeführt worden. Kuby wurde vorgeworfen, „Hasspredigten“ zu halten. Zum angeblichen Beleg dieses Vorwurfs wurden ihr manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt.
In einer öffentlichen Rede zum Thema Genderismus und „Genderspeak“ in Augsburg hatte Kuby im Jahr 2014 geäußert: „...Missbrauch der Sprache und der Missbrauch von Begriffen. Wir wissen jetzt alle, dass wir nicht mehr nur sagen dürfen: Bürger, sondern dass wir sagen müssen: Bürger und Bürgerinnen, Zuhörer und …More
Tesa
Gibt auch Katastrophen-Urteile
Gericht: Schmerzensgeld nach Geburt von schwerbehindertem Kind =
Karlsruhe (KNA) Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat einer Frau nach der Geburt ihres schwerbehinderten Kindes Schmerzensgeld zugesprochen, weil die behandelnden Ärzte die Mutter während der Schwangerschaft nicht ausreichend über das Risiko einer Behinderung aufgeklärt hätten. Die Mediziner seien …More
Gibt auch Katastrophen-Urteile

Gericht: Schmerzensgeld nach Geburt von schwerbehindertem Kind =

Karlsruhe (KNA) Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat einer Frau nach der Geburt ihres schwerbehinderten Kindes Schmerzensgeld zugesprochen, weil die behandelnden Ärzte die Mutter während der Schwangerschaft nicht ausreichend über das Risiko einer Behinderung aufgeklärt hätten. Die Mediziner seien zu genauer Information verpflichtet gewesen, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil des OLG. Die Eltern hätten sich genau mit dem Ziel einer möglichst frühen und präzisen Diagnostik an die Ärzte gewandt.

Die Frau hatte betont, sie hätte die Schwangerschaft abgebrochen, wenn sie über die Möglichkeit einer schweren Behinderung ihres Kindes informiert worden wäre. Die Mediziner hätten nur von der Möglichkeit einer Entwicklungsverzögerung gesprochen. Eine erste Schwangerschaft hatte sie nach der pränatalen Diagnose der Chromosomenstörung Turner-Syndrom beendet.
Joannes Baptista
🤬