Gloria.tv
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In einem Topf mit Kinderschändern ist nicht ehrenrührig? Das österreichische Staatsfernsehen ist dafür bekannt, katholische Medien in ein Neo-Nazi-Eck zu stellen. Demnächst wird es wieder einmal so …More
In einem Topf mit Kinderschändern ist nicht ehrenrührig?
Das österreichische Staatsfernsehen ist dafür bekannt, katholische Medien in ein Neo-Nazi-Eck zu stellen. Demnächst wird es wieder einmal so weit sein. Interview mit dem katholischen Rechtsanwalt Gernot Steier.
Jessi
@Eva Was ist das für eine Firma mit den Kosmetikartikeln?Das lese ich zum ersten Mal!Sind die vertrauenswürdig?Eine Frau,die Theaterwissenschaften studiert habe,leite die Firma?Was ist das für eine Frau?Ist die vertrauenswürdig?
@hans03 Das habe ich gefunden:
🤗
Fromm und online - oe1.ORF.at Wissen
oe1.orf.at/artikel/27463617. Apr. 2011 – Singende Moderatorinnen 🤦 gehören zur Grundausstattung …More
@Eva Was ist das für eine Firma mit den Kosmetikartikeln?Das lese ich zum ersten Mal!Sind die vertrauenswürdig?Eine Frau,die Theaterwissenschaften studiert habe,leite die Firma?Was ist das für eine Frau?Ist die vertrauenswürdig?

@hans03 Das habe ich gefunden:
🤗
Fromm und online - oe1.ORF.at Wissen
oe1.orf.at/artikel/27463617. Apr. 2011 – Singende Moderatorinnen 🤦 gehören zur Grundausstattung der Internetseite Gloria.TV

Klage von „gloria.tv“ gegen Diözese Linz ... - religion.ORF.at/news
News 04. 01. 2012
Klage von „gloria.tv“ gegen Diözese Linz abgewiesen
Das Landesgericht Linz hat eine Privatklage des Internetportals „gloria.tv“ abgewiesen. „gloria.tv“ hatte die Diözese Linz sowie den Chefredakteur der Linzer „KirchenZeitung“, Matthäus Fellinger, wegen eines Beitrages in dem Wochenblatt auf Rufschädigung geklagt.
Fellinger hatte im März 2009 in der Linzer „KirchenZeitung“ einige katholische Internetplattformen – darunter gloria.tv – kritisch betrachtet. Das Nachrichtenportal wirbt mit dem Slogan „the more catholic the better“ (Je katholischer desto besser) für seine Filmbeiträge aus dem kirchlichen Bereich. „Unsere Ausrichtung orientiert sich streng an der katholischen Lehre“, heißt es im Impressum. Das Portal wird laut Diözese Linz von der Schweiz aus betrieben, befindet sich aber in Rechtsträgerschaft der moldawischen Firma „Nina Buzut Dodalu S.R.L“. Diese betreibt laut moldawischem Firmenregister u.a. den Handel mit Toiletten- und Kosmetikartikeln, Immobilienvermietung und eine Zahnarztpraxis.
Klage schon auf Formalebene gescheitert
Konkret wurde Fellinger wegen eines Zitats des Direktors des ORF-Landesstudios Oberösterreich, Helmut Obermayr, in seinem Artikel geklagt. Dieser hatte wörtlich gesagt: „Viele Kinderpornoseiten haben so wie gloria.tv ihre Server in Moldawien. Mit diesen begibt sich gloria.tv auf eine Stufe.“ Fellinger hatte unter anderem kritisiert, dass „gloria.tv“ wiederholt ORF-Material widerrechtlich verwendet bzw. „gestohlen“ habe. Die Klage wurde, wie der religion.ORF.at vorliegenden Urteilsbegründung hervorgeht, aus zwei Gründen zurückgewiesen: Einerseits habe es die moldawische Trägerfirma von "gloria.tv" versäumt, einen "Nachweis ihrer rechtlichen und tatsächlichen Existenz samt entsprechenden Rechtsgrundlagen" vorzuweisen, andererseits sei das Recht auf Einklage einer üblen Nachred allein individuellen natürlichen Personen vorbehalten. Ein Unternehmen kann also überhaupt nicht nach dem Paragrafen 111 des Strafgesetzbuchs, in dem die üble Nachrede festgehalten ist, vorgehen.
Holocaust-Verharmlosung
Die Kritik des Chefredakteurs in seinem Beitrag unter dem Titel „Fromme Texte, raue Sitten und beste Kontakte nach Rom“ (Ausgabe 2009/12) hatte sich hauptsächlich gegen die Tatsache gerichtet, dass „gloria.tv“ Personen eine Plattform biete, die den Holocaust verharmlosen. Mehrere Wochen lang sei ein Kommentar unter dem Pseudonym „Kreuzritter“ online gewesen, in dem es heißt: „Für Gott gibt es mehr Beweise als für den Holocaust.“ Auf Anfrage der „KirchenZeitung“, wieso diese fragwürdigen Inhalte nicht sofort gelöscht werden, habe der Chef von „gloria.tv“, der Schweizer Pfarrer Reto Nay, geantwortet, er wolle „möglichst wenig eingreifen, es braucht die ganze katholische Bandbreite“. Zu möglichen rechtlichen Konsequenzen wegen Verstößen gegen das NS-Verbotsgesetz habe Nay gemeint: „Das deutsche oder österreichische Recht ist nicht maßgebend für uns.“
(KAP, religion.ORF.at)