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Über die Fragestellung eines häretischen Papstes. Von Weihbischof Athanasius Schneider

Deutsche, autorisierte Übersetzung des englischen Artikels "On the question of a heretical pope" Die Frage, wie mit einem häretischen Papst umzugehen sei, wurde noch nie dermaßen eingehend behandelt,…More
Deutsche, autorisierte Übersetzung des englischen Artikels "On the question of a heretical pope"
Die Frage, wie mit einem häretischen Papst umzugehen sei, wurde noch nie dermaßen eingehend behandelt, dass man zumindest annähernd von einem diesbezüglichen allgemeinen Konsens in der ganzen katholischen Tradition sprechen könnte. Bisher gab es weder von einem Papst noch von einem Ökumenischen Konzil relevante lehramtliche Äußerungen im Bezug auf den Fall, wie mit einem häretischen Papst während seiner Amtszeit umzugehen sei, noch haben sie dazu verpflichtende kirchenrechtliche Normen erlassen.
Es gibt keinen historischen Fall, dass ein Papst sein Papstamt während seiner Amtszeit aufgrund einer tatsächlichen oder einer angeblichen Häresie verloren hätte. Papst Honorius I (625 – 638) wurde posthum von drei Ökumenischen Konzilien exkommuniziert (das dritte Konzil von Konstantinopel 681, das zweite Konzil von Nicäa 787 und das vierte Konzil von Konstantinopel 870), weil er die häretische Lehre …More
Hlodowech
"Weil es einen häretischen Papst nicht gibt. Es hat noch nie einen gegeben hat und es wird nie einen geben!"
Das ist schlicht falsch. Honorius war ein häretischer Papst und wurde entsprechend auch post mortem verurteilt.