Elista
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Keine Spätabtreibung sondern Totschlag - Bewährungsstrafe

Das behinderte Mädchen war einem Gutachten zufolge wohl lebensfähig gewesen. Es wurde getötet, indem ihr im geöffneten Mutterleib in der 32. Schwangerschaftswoche ihre Nabelschnur abgeklemmt und …More
Das behinderte Mädchen war einem Gutachten zufolge wohl lebensfähig gewesen. Es wurde getötet, indem ihr im geöffneten Mutterleib in der 32. Schwangerschaftswoche ihre Nabelschnur abgeklemmt und Kaliumchlorid gespritzt wurde.
Berlin (kath.net) Mit Beginn des Kaiserschnittes war die Abtreibung einer der beiden Zwillinge in der 32. Schwangerschaftswoche nicht mehr zulässig, seine Tötung war vielmehr gemeinschaftlich verübter Totschlag in einem minderschweren Fall. Zu dieser Auffassung kam das Landgericht Berlin am Dienstag. Das berichteten der „Tagesspiegel“ und weitere Medien. Mit Beginn der Eröffnungswehen werde das Kind – strafrechtlich gesehen – vom Fötus zum Menschen. Direkt vor dem Kaiserschnitt wäre ein „selektiver Fetozid“ durch die Bauchdecke rechtlich noch erlaubt, allerdings mit einem gewissen Risiko für den anderen Zwilling behaftet gewesen. Der Vorsitzende Richter Matthias Schertz sagte wörtlich: „Auch Feld-, Wald- und Wiesenärzte wissen, dass es verboten ist, ein Kind im …More
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