Urteil im Regensburger Williamson-Prozess vertagt

(gloria.tv/ KNA) Im Berufungsprozess gegen den britischen Holocaustleugner und Traditionalistenbischof Richard Williamson (71) in Regensburg hat es am Montag kein Urteil gegeben. Das Gericht vertagte …More
(gloria.tv/ KNA) Im Berufungsprozess gegen den britischen Holocaustleugner und Traditionalistenbischof Richard Williamson (71) in Regensburg hat es am Montag kein Urteil gegeben. Das Gericht vertagte die Verkündung seiner Entscheidung auf den 11. Juli. Zuvor hatten Williamsons Verteidiger auf Freispruch, der Staatsanwalt auf eine Geldstrafe von 12.000 Euro plädiert, das wären 2.000 Euro mehr als der erstinstanzlich wegen Volksverhetzung ergangene Strafbefehl.
Der Angeklagte blieb der Verhandlung fern.

Williamson hatte am 1. November 2008 in einem Interview mit einem schwedischen Fernsehteam das Ausmaß der Judenvernichtung durch die Nazis bestritten. Die Existenz von Gaskammern leugnete er. Das Gespräch war am Rande einer Diakonenweihe im internationalen Seminar der Piusbruderschaft in Zaitzkofen bei Regensburg aufgenommen worden.
Seine Verteidiger brachten vor, der Geistliche habe in die Veröffentlichung seiner Äußerungen zum Holocaust nicht eingewilligt, sondern sei von den Journalisten …More
Defensor Fidei
Ich weiß, daß er sich auf nichts einläßt, nur um anschließend besser dazustehen. Und das ist auch gut so.
Aber das habe ich auch nicht gemeint. Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, daß Bischof Williamson eben gerade nicht unter die Personengruppen fällt, für die der Paragraf geschrieben wurde, weil er es eben nicht besser weiß und damit "ungläubig" im Sinne des Gesetzes ist. Insoweit ist …More
Ich weiß, daß er sich auf nichts einläßt, nur um anschließend besser dazustehen. Und das ist auch gut so.

Aber das habe ich auch nicht gemeint. Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, daß Bischof Williamson eben gerade nicht unter die Personengruppen fällt, für die der Paragraf geschrieben wurde, weil er es eben nicht besser weiß und damit "ungläubig" im Sinne des Gesetzes ist. Insoweit ist die Äußerung des Anwaltes korrekt und nicht nur plumpe Prozeßtaktik.

Was die Zahlen angeht, will ich nicht streiten. Vielleicht waren es 6 Mio. Vielleicht auch viel weniger. Im Prinzip ist es egal, weil die Tatsache als solche schon schlimm genug ist.

Wenn einige versuchen, die Zahlen künstlich in die Höhe zu treiben, dann ist dies natürlich auch schäbig. Vor allem, wenn man damit Geld machen will.

Die Holocaust-Industrie will ich auch nicht leugnen. Hierzu hat Norman Finkelstein ja schon einiges geschrieben.

Daß es aber eine gezielte Vernichtung gegeben hat, davon bin ich jedoch überzeugt...leider!

Trotzdem: Im Ergebnis halte ich Bischof Williamson aus den o.g. Gründen für nicht schuldig im Sinne der Anklage.