Sokrates
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Argentinischer Richter erklärt Orang-Utan für "nichtmenschliche Person"

Ein Orang-Utan sei eine nichtmenschliche Person mit Menschenrechten und dürfe nicht in einem Zoo gehalten werden. Dieses Gerichtsurteil erstritten die Tierschützer "Vereinigung von Funktionären und …More
Ein Orang-Utan sei eine nichtmenschliche Person mit Menschenrechten und dürfe nicht in einem Zoo gehalten werden. Dieses Gerichtsurteil erstritten die Tierschützer "Vereinigung von Funktionären und Anwälten für Tierrechte". Die Rechte der Affenperson seien durch die Gefangenschaft verletzt worden, so die Urteilsbegründung. Der Zoo von Buenos Aires kann Einspruch einlegen.
Guggenmoos
🧐 Wo ist denn diese Info her. Wenn das nun mal nicht zum Präzedenzfall wird!Dann könnte ja jeder Affe daherkommen...