Verfolgung und Vertreibung der Christen in der Türkei Teil 2

Rechtssituation Türkische Katholiken auf dem Petersplatz in Rom, 2009 Im Vertrag von Lausanne aus dem Jahr 1923, der in der Türkei bis heute gilt, wurden den Anhängern von zwei christlichen …More
Rechtssituation
Türkische Katholiken auf dem Petersplatz in Rom, 2009
Im Vertrag von Lausanne aus dem Jahr 1923, der in der Türkei bis heute gilt, wurden den Anhängern von zwei christlichen Konfessionen und des Judentums einige Minderheitenrechte zugesprochen. Demnach sind allerdings nur die griechisch-orthodoxe Kirche und die Armenisch-Apostolische Kirche als christliche Konfessionen anerkannt.
In der Türkei sind Aramäer als Minderheit nicht anerkannt. Ihre Kultur und Sprache können sie nur versteckt in den Kirchen praktizieren, die Kirchensprache wird heimlich gelehrt.
Nach Angaben der Gesellschaft für bedrohte Völker wurde der Lausanner Vertrag mittlerweile durch türkische Gesetze ausgehöhlt, sodass der Gebrauch der Minderheitenrechte kaum noch möglich ist.
Theologie kann von christlichen Studenten nur noch an islamisch-theologischen Fakultäten studiert werden. Pfarrer müssen sich entweder als Diplomaten ausweisen oder türkische Staatsangehörige sein. Der Titel „ökumenisch“ …More