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Bischofskonferenz will über «Pille danach» in katholischen Kliniken diskutieren

(gloria.tv/ KNA) Die Diskussion über den Umgang katholischer Kliniken mit der «Pille danach» geht weiter. Das Erzbistum Köln wies am Donnerstag einen Medienbericht zurück, wonach die Notfallpraxen der …More
(gloria.tv/ KNA) Die Diskussion über den Umgang katholischer Kliniken mit der «Pille danach» geht weiter. Das Erzbistum Köln wies am Donnerstag einen Medienbericht zurück, wonach die Notfallpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) vom Gelände kirchlicher Kliniken verschwinden sollen. Diese Notfallpraxen dürfen die Präparate verschreiben, deren Einsatz nach kirchlicher Morallehre verboten ist.
Es gebe keine Bestrebungen für eine Kündigung der Mietverträge, sagte Erzbistum-Sprecher Christoph Heckeley am Donnerstag auf Anfrage. «Wir sehen uns in der Verantwortung für eine ortsnahe Versorgung der Menschen.» Allerdings müsse der Unterschied zwischen den KV-Praxen und dem kirchlichen Verantwortungsbereich klar erkennbar sein.
Die «Kölner Stadt-Anzeiger» (Donnerstag) berichtet von einem Brief des früheren Kölner Generalvikars und jetzigen Weihbischofs Dominik Schwaderlapp an einen Kritiker der Notfallpraxen bei kirchlichen Kliniken. In dem Schreiben vom Januar 2012 habe Schwaderlapp die …More
Gregor
Jesajafuture schrieb: "Rein juristisch trifft es zwar zu, daß die “Pille danach” eine sogenannte “Schwangerschaft” verhindert, weil die Definition “Schwangerschaft” rechtlich gesehen ab Beginn der Nidation zutrifft, mithin ab der Einnistung des Embryos in die Gebärmutter; diese Implantation erfolgt 6 bis 10 Tage nach der Befruchtung, somit 1 bis 2 Wochen nach der Entstehung neuen menschlichen …More
Jesajafuture schrieb: "Rein juristisch trifft es zwar zu, daß die “Pille danach” eine sogenannte “Schwangerschaft” verhindert, weil die Definition “Schwangerschaft” rechtlich gesehen ab Beginn der Nidation zutrifft, mithin ab der Einnistung des Embryos in die Gebärmutter; diese Implantation erfolgt 6 bis 10 Tage nach der Befruchtung, somit 1 bis 2 Wochen nach der Entstehung neuen menschlichen Lebens.
Daß auch der Embryo – nicht allein moralisch, sondern durchaus auch gesetzlich - schutzwürdig ist, bestätigt das deutsche Embryonenschutzgesetz, das die kleinste Erscheinungsform des Menschen - eben die befruchtete Eizelle - schützen will, allerdings leider nur dann, wenn diese sich quasi in der Petrischale – und damit außerhalb des Mutterleibs - befindet.
Wegen dieser Schutzwürdigkeit des Embryos gab es in Deutschland eine jahrelange Debatte in und außerhalb des Parlaments um die sog. PID (Prä-Implantations-Diagnostik). Lebensrechtler kritisieren beim PID-Screening das Selektieren und Vernichten von Embryonen im Kontext der In-Vitro-Fertilisation, der künstlichen Befruchtung also.

Unabhängig von der Inkonsequenz des heutigen gesetzlichen Embryonenschutzes steht wissenschaftlich ohnehin seit langem fest, daß das Leben des Menschen nicht etwa erst mit der Nidation bzw. Implantation beginnt, sondern mit der Befruchtung, der Verschmelzung von Ei und Samenzelle, womit bereits alle Erbanlagen des neuen Menschen vorhanden sind.
Da nun die “Pille danach” – wie schon der Name nahelegt - bei einer bereits erfolgten Empfängnis die Nidation verhindert, handelt es sich um ein Frühabtreibungsmittel – und deshalb ist sie tatsächlich “Teufelszeug”, freilich nicht allein für die katholische Kirche, sondern für alle Lebensrechtler, die einen umfassenden Schutz menschlichen Lebens von Anfang an fordern."


Vielen Dank für die gute, obige Darstellung!

Ich möchte ergänzend hinzufügen: Immer wieder haben die Pharmakonzerne Bayer, GSK et. al. in der Öffentlichkeit behauptet, ihre "Pille danach"-Produkte der Levonorgestrel-Reihe hätten keine nidationshemmende Wirkung. Es wurden Studien angeführt, die ganze 6 Probandinnen (bei einem milionenweisen Einsatz!!!) einschlossen. Jedoch ist die gängige Lehrmeinung in der Physiologie und Biochemie, daß sie durchaus durchaus Veränderungen der Uterusschleimhaut bewirke.
Ob die Gestagen-Pille-danach nidationshemmend (und damit frühabtreibend) wirkt, kann also nicht sicher ausgeschlossen werden und muß daher abgelehnt werden.

Anders sieht es bei den Ulipristal-Präparaten aus: diese wirken hauptsächlich über die Nidationshemmung (nachgewiesenerweise), diese sind aus Sicht des Lebensschutzes absolut tabu!!!