De Profundis
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Alexander Mitsch: „Das Bundesinnenministerium hat bestätigt, dass das Einreiseverbot für die meisten Ausländer seit dem 16. März nicht für #Asylbewerber gilt. Diese Ausnahme ist völlig unverständlich, konterkariert die Schutzmaßnahmen gegen Corona und schwächt das Vertrauen in den Rechtsstaat.“
„Während zur Eindämmung der Infektionsgefahren bspweise der Franzose aus Dijon von den dt. Beamten …More
Alexander Mitsch: „Das Bundesinnenministerium hat bestätigt, dass das Einreiseverbot für die meisten Ausländer seit dem 16. März nicht für #Asylbewerber gilt. Diese Ausnahme ist völlig unverständlich, konterkariert die Schutzmaßnahmen gegen Corona und schwächt das Vertrauen in den Rechtsstaat.“
„Während zur Eindämmung der Infektionsgefahren bspweise der Franzose aus Dijon von den dt. Beamten weggeschickt wird, darf der in Dijon lebende Asylbewerber, der nach 🇩🇪 reist, um dort erneut Schutz zu suchen, nicht ohne Weiteres zurückgewiesen werden.“
welt.de

Coronavirus: Grenzschließung gilt für alle – nur nicht für Asylbewerber

Deutschland betreibt in der Corona-Krise den schärfsten Grenzschutz seit dem Schengen-Beitritt. Ausländer aus Frankreich, Österreich …
sudetus
na das war ja klar !