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Häretischer Papst: Bischof Schneider und Kardinal Burke widersprechen einander

Bischof Athanasius Schneider unterstrich in einem Artikel vom 20. März, dass es nicht möglich ist, einen häretischen Papst abzusetzen und dass so ein Papst das Amt nicht automatisch verliert. Eine …More
Bischof Athanasius Schneider unterstrich in einem Artikel vom 20. März, dass es nicht möglich ist, einen häretischen Papst abzusetzen und dass so ein Papst das Amt nicht automatisch verliert.
Eine gegenteilige Position vertrat Kardinal Raymond Burke. Er sagte im Interview mit CatholicWorldReport.com (19. Dezember 2016): „Wenn ein Papst formal eine Häresie verkünden würde, dann würde er durch diesen Akt aufhören, Papst zu sein. Das ist automatisch.“
Die Position von Burke würde es Klerikern erlauben, die Dinge in die eigene Hand zu nehmen und einem häretischen Papst den Gehorsam zu verweigern, was beispielsweise Erzbischof Marcel Lefebvre, der Gründer der Piusbruderschaft, getan hat.
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michael7
Eine zusammenfassende Beschreibung, wie das Problem in der Kirche vor dem "Vatikanum II" gesehen wurde, findet man auch in der älteren Ausgabe des "Lexikon für Theologie und Kirche":
„Ein Papst, der einer notorischen, öffentlich verbreiteten Häresie und damit dem Schisma anheimfallen würde, würde damit ipso facto aufhören, Glied und Haupt der Kirche zu sein. Dass es bei den Wechselfällen der …More
Eine zusammenfassende Beschreibung, wie das Problem in der Kirche vor dem "Vatikanum II" gesehen wurde, findet man auch in der älteren Ausgabe des "Lexikon für Theologie und Kirche":

„Ein Papst, der einer notorischen, öffentlich verbreiteten Häresie und damit dem Schisma anheimfallen würde, würde damit ipso facto aufhören, Glied und Haupt der Kirche zu sein. Dass es bei den Wechselfällen der Geschichte auch in Zukunft zu Pseudo- od. Putativ-Päpsten kommen kann, ist durchaus möglich" (Lexikon für Theologie und Kirche, Freiburg i.Br. 1957 - 1968, Neuauflage 1986, Stichwort „Schisma", Bd. 9, Sp. 405ff.).

„Die Amtsvollmacht des rechtmäßig gewählten Papstes (Denzinger 652 664) wird durch persönliche Sündhaftigkeit nicht aufgehoben (Denzinger 588 637ff. 646-650) (wohl aber durch öffentl. Häresie oder Schisma von seiner Seite, da er nur als Glied der Kirche ihr Haupt sein kann)" (a.a.O., Stichwort „Papst", Bd. 8, Sp. 45).

„Papst ist natürlich nur der, der rechtmäßig gewählt ist (wobei die Rechtmäßigkeit der Wahl mit genügender Deutlichkeit ein öffentliches Faktum in der Kirche sein muß), der die Wahl angenommen hat, also nicht durch offenkundige Häresie oder Schisma sich von ihr trennt, und der handlungs- und zurechnungsfähig ist. Eine Feststellung des Vorhandenseins oder Fehlens dieser Voraussetzungen (vorausgesetzt, dass ihr Fehlen eine reale Möglichkeit ist, worüber keine Einhelligkeit in der Theologie herrscht) kann durch die Kirche (Kardinäle, Konzil usw.) getroffen werden, ohne dass dadurch eine rechtliche Superiorität einer anderen Instanz über den Papst gegeben ist ...

Die alte theol. Durchdenkung dieser Möglichkeiten kann entsprechend den Zeitverhältnissen durchaus reale Bedeutung haben und hat heute wieder begonnen" (a.a.O., Bd. 8, Sp. 47f.).