Galahad
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Apothekerin entlassen, weil sie aus Gewissensgründen Verkauf der „Pille danach“ verweigerte

(Paris) Eine französische Apothekerin lehnte unter Berufung auf ihr Gewissen den Verkauf der frühabtreibenden Pille danach ab und wurde entlassen. Jacqueline F. hatte einen Kollegen gebeten, einen …Mehr
(Paris) Eine französische Apothekerin lehnte unter Berufung auf ihr Gewissen den Verkauf der frühabtreibenden Pille danach ab und wurde entlassen. Jacqueline F. hatte einen Kollegen gebeten, einen Kunden zu betreuen, der die Pille danach wollte. Der Kunde erhielt das Produkt, das sowohl verhütende als auch abtreibende Wirkung hat. Gegen die Apothekerin wurde Beschwerde eingebracht.
Die Frage der Gewissensverweigerung betrifft in Frankreich nicht nur die Bürgermeister, die sich weigern „Homo-Ehen“ zu schließen, wozu sie die sozialistische Regierung per Staatsgesetz zwingen will. Das französische Gesetz verbietet auch Apothekern aus Gewissensgründen die Abgabe der Pille danach zu verweigern. Wer es dennoch tut, riskiert die Arbeit zu verlieren, wie es Jacqueline F. ergangen ist. In einem Bericht an die Vereinigung Objection machte sie ihren Fall bekannt.
Die Frau hatte vor zwei Jahren ihr Pharmaziestudium abgeschlossen und arbeitete seither als Angestellte in der Filiale eines größeren …Mehr
Latina
Mister X:
ich sehe diesen Fall schon anders, weil ihre Gewissensprobleme ja offensichtlich von ihrem Chef geteilt wurden...deshalb wundert mich diese Entlassung im nachhinein....also ich denke , hier hat vor allem ihr Chef sein Fähnlein in den Wind gehängt..das war meine Kritik
Latina
und wieso wurde sie dann entlassen???? Stand ihr Chef nicht hinter ihr?? Sie ist doch keine Staatsbeamtin...ich hoffe sie findet anderweitig wieder eine Arbeit.