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Österreich führt Homo-Pseudo-Ehe ein

Am Dienstag führte der österreichische Verfassungsgerichtshof die Homo-Pseudo-Ehe ein. Die Höchstrichter sehen in der Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft eine verfassungswidrige …Mehr
Am Dienstag führte der österreichische Verfassungsgerichtshof die Homo-Pseudo-Ehe ein. Die Höchstrichter sehen in der Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft eine verfassungswidrige Verletzung des Diskriminierungsverbots. Die bisherigen unterschiedlichen Regelungen für Ehepaare und Homosexuelle werden mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufgehoben.
Kardinal Schönborn von Wien ist vor kathpress über die Entscheidung "beunruhigt". Sogar die Verfassungsrichter hätten den Blick für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau verloren: „Sie ist wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern.“
„Wenn der VfGH die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut, verneint er die Wirklichkeit.“
Schönborn glaubt, „dass sich langfristig die Einsicht in die Schöpfungsordnung wieder durchsetzen wird, die …Mehr
Fischl
Nützliche Idioten
Sieglinde
Kardinal Schönborn ist beunruhigt ??? Er sollte besser auf die Barrikaden gehen oder sich einmal die Worte der Bibelgenau ansehen. Da steht nichts vom akzeptieren solchem Sündhaftem treiben.
Cristine 8
Horror!!!
HerzMariae
Wie kann eine knappe Mehrheit von 7:5 Verfassungsrichtern ohne jeden vorhergehenden demokratischen Prozess einen über Kulturen, Religionen und Zeitalter hinweg geltenden zentralen Begriff einfach umdefinieren? Nicht einmal der EGMR hat das getan.
Tesa
Mag. Johannes Reinprecht, der Direktor des Instituts für Ehe und Familie, schreibt im Newsletter: „Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs wirkt erst ab 2019 und nur, wenn die bisherige Rechtslage gleich bleibt. Entgegen vieler Meldungen, ist das Ergebnis damit nicht endgültig. Vielmehr liegt der Ball nun wieder bei der Politik. Ein klarer Appell gilt daher den zukünftigen Regierungsparteien,…Mehr
Mag. Johannes Reinprecht, der Direktor des Instituts für Ehe und Familie, schreibt im Newsletter: „Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs wirkt erst ab 2019 und nur, wenn die bisherige Rechtslage gleich bleibt. Entgegen vieler Meldungen, ist das Ergebnis damit nicht endgültig. Vielmehr liegt der Ball nun wieder bei der Politik. Ein klarer Appell gilt daher den zukünftigen Regierungsparteien, die rechtlichen Bestimmungen mit Mut und Kreativität dem Wesen der Ehe nachhaltig anzupassen!“
Tesa
Schönborn verwendet nur säkulare Argumente. Ein Kardinal sollte auch die Offenbarung, die katholische Lehre vertreten.
Sofia M
🙄 Zuerst machen Sie Herr Kardinal, Werbung für die Homosexuellen in der Kirche mit Gottesdienst inclusive.. und jetzt sind Sie gegen Homo–„ehe“?
Warum bekommt man das Gefühl, dass man Sie Nicht erst nehmen kann.
Auf was spielen Sie hier Herr Kardinal?
Der „Beste Theolog“ laut Papst Franzikus, schafft Nicht mal eine Fliege zu evangelisieren!!! 🤨
Josephus
Es liegt offen zu Tage, dass man ungleiches nicht gleich behandeln darf.
De Profundis
Der VfGH hat vermutlich den Gottesdienst von Schönborn mit den Schwulen (Keszler und Conchita Wurst) gesehen und sich gedacht: Schönborn ist offensichtlich auch für die Homo-Ehe.
Sieglinde
Sodom und Gomorra, nach JESUS Worten wird es jedem Land, welches die Abtreibung und die Euthanasie legalisieren, genauso ergehen. Mögen sich die Völker endlich auf die Ewige Wahrheit entsinnen und umkehren. Wachet und betet, denn ihr wisst weder den Tag noch die Stunde.
Ein einfacher Christ
1974 hat der Österreichische Verfassungsgerichtshof dekretiert, dass das Recht jedes Menschen auf das Leben erst nach der Geburt zum Tragen komme. (VfSlg 7400/ 1974)
Die damaligen Richter waren gewiss nicht mit den heutigen Richtern identisch.
Aber für beide gilt das Wort des Propheten Jesaja:
Wehe denen, die das Böse gut und das Gute böse nennen, die die Finsternis zum Licht und das Licht zur …Mehr
1974 hat der Österreichische Verfassungsgerichtshof dekretiert, dass das Recht jedes Menschen auf das Leben erst nach der Geburt zum Tragen komme. (VfSlg 7400/ 1974)
Die damaligen Richter waren gewiss nicht mit den heutigen Richtern identisch.
Aber für beide gilt das Wort des Propheten Jesaja:
Wehe denen, die das Böse gut und das Gute böse nennen, die die Finsternis zum Licht und das Licht zur Finsternis machen, die das Bittere süß und das Süße bitter machen. (Jesaja 5,20)
Sie werden vor dem ewigen einzig wahrhaft gerechten Richter Rechenschaft ablegen müssen.
elisabethvonthüringen
Schönborn: VfGH-Entscheidung zur Ehe verneint Wirklichkeit
7 Lesermeinungen
Vorsitzender der Bischofskonferenz kritisiert Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wonach Ehe künftig auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich sein soll [mehr]Mehr
Schönborn: VfGH-Entscheidung zur Ehe verneint Wirklichkeit
7 Lesermeinungen

Vorsitzender der Bischofskonferenz kritisiert Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wonach Ehe künftig auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich sein soll [mehr]
De Profundis
Anlass für das mit 4. Dezember 2017 datierte VfGH-Erkenntnis war die Beschwerde von zwei Frauen, die in eingetragener Partnerschaft leben und die Zulassung zur Begründung einer Ehe beantragt haben. Dieser Antrag wurde vom Magistrat der Stadt Wien und dann vom Verwaltungsgericht Wien abgelehnt. In der Folge hat der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen über Ehe und eingetragene Partnerschaft von …Mehr
Anlass für das mit 4. Dezember 2017 datierte VfGH-Erkenntnis war die Beschwerde von zwei Frauen, die in eingetragener Partnerschaft leben und die Zulassung zur Begründung einer Ehe beantragt haben. Dieser Antrag wurde vom Magistrat der Stadt Wien und dann vom Verwaltungsgericht Wien abgelehnt. In der Folge hat der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen über Ehe und eingetragene Partnerschaft von Amts wegen einer Prüfung unterzogen. Insbesondere ist es dabei um die Frage gegangen, ob die als wesentliches Kriterium für die Ehe bestehende Wortfolge "verschiedenen Geschlechts" im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 44) dem Gleichheitsgebot widerspricht. Diese Frage bejaht der VfGH jetzt in seinem Erkenntnis und verfügt, dass diese Wortfolge als verfassungswidrig aufgehoben wird. Genauso werden auch jene Wortfolgen im Gesetz über die Eingetragenen Partnerschaft aufgehoben, die dieses Rechtsinstitut auf gleichgeschlechtliche Paare beschränken.
Elisabetta
Ich kann mich erinnern, dass Sebastian Kurz im Wahlkampf verlauten ließ, dass er gegen eine Ehe für alle ist. Also, jetzt kann sich die neue Regierung bewähren und zeigen, dass es auch anders geht.
De Profundis
@Pythia theoretisch stimmt, was Sie sagen. Praktisch ist es wie in den USA, wo Abtreibung und Homo-Ehe auch nur über den OGH eingeführt wurden. Das ist ein geplantes Instrument, um die gewählte Demokratie zu umgehen.
Pythia
Der Verfassungsgerichtshof kann als oberstes Gericht für den Einzelfall, mit dem er befasst ist, eine Entscheidung treffen, aber sicher nicht ohne das Parlament generell die Homosexuellen-Ehe einführen. Damit hätte er die Befugnisse eines Diktators. In Belangen, die das Staatswesen betreffen, wie das Wesen der Familie, muss wohl die Bundesregierung das Sagen haben und nicht ein paar ideologisch …Mehr
Der Verfassungsgerichtshof kann als oberstes Gericht für den Einzelfall, mit dem er befasst ist, eine Entscheidung treffen, aber sicher nicht ohne das Parlament generell die Homosexuellen-Ehe einführen. Damit hätte er die Befugnisse eines Diktators. In Belangen, die das Staatswesen betreffen, wie das Wesen der Familie, muss wohl die Bundesregierung das Sagen haben und nicht ein paar ideologisch gesteuerte Richter. Fadenscheinig und unsinnig ist auch die Begründung der Verfassungsrichter, es sei ungerecht, wenn die zwei PartnerInnen in ihren Dokumenten "in einer Partnerschaft lebend" stehen hätten, da dies auf ihre gleichgeschlechtliche Orientierung schließen lasse. - Na und ? Ist es etwa doch eine Schande, schwul oder lesbisch zu sein?