@Maria lieben Dann müssen Sie sicher einmal Ihre "Augen" korrigieren lassen. Denn die von Ihnen vorgetragene Behauptung[1], die bloße Beschreibung subjektiver Empfindungen [2], die bereits kategorisch keine Straftatbestandsteile erfüllen können, ist in jeder Hinsicht völlig fehlgehend. Ich darf Ihnen dringend empfehlen, vor der Äußerung solcher Anschuldigungen Rechtsrat einzuholen, um sich nicht erneut und womöglich laufend strafbar zu machen.
Es ist auffällig, wie sehr die Fraktion der, ich will sie einmal so nennen, Anhänger des Antipapstes Franziskus, mit Fakten auf Kriegsfuß steht und unlauter agiert.[3]
Dabei ist es für jede auch nur halbwegs empfindsame Natur doch mindestens spürbar, daß schon das
"Guten Abend" gleich zu Beginn seines Gegenpontifikates den bürgerlichen Säkularisten entäußert und seine
Bitte, für ihn zu beten (anstatt umgekehrt), nur vordergründig Bescheidenheit darstellt, tatsächlich jedoch seine Egozentrik zeigt (das ist nicht dasselbe wie Egoismus). Mit Herz und Verstand kommt man doch sehr viel weiter als sich im Trotz strafbar zu machen,
@Maria lieben - nicht wahr? Und es ist von Herzen gesprochen, was
@Katharina Maria von sich gab. Und es haben sehr viele so empfunden.
[1] Mit der Sie sich übrigens strafbar gemacht haben,
§ 164 StGB Falsche Verdächtigung u.a. - es ist immer wieder interessant, wie schnell sich gerade rechtschaffend wähnende Bürger strafbar machen.
[2] Die Kommunikationswissenschaften, hier die Kommunikationspsychologie, spricht dabei von
Ich-Botschaften.
[3] Wozu auch die verbale Kriminalisierung Andersdenkender gehört.