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alexius
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"Quo Primum" des hl. Papstes Pius V. vom 14. Juli 1570 Auszug: "Und daß sie in allen Kirchen bei der gesungenen oder gelesenen Messe ohne Gewissensskrupel oder Furcht vor irgendwelchen Strafen, Urteilen …Mehr
"Quo Primum" des hl. Papstes Pius V. vom 14. Juli 1570

Auszug:

"Und daß sie in allen Kirchen bei der gesungenen oder gelesenen Messe ohne Gewissensskrupel oder Furcht vor irgendwelchen Strafen, Urteilen und Rügen von nun an ausschließlich diesem Missale folgen, es unbefangen und rechtens zu gebrauchen imstande und ermächtigt sind, dazu geben Wir kraft Unserer Apostolischen Vollmacht für jetzt und für ewig Unsere Bewilligung und Erlaubnis.

Ebenso setzen Wir fest und erklären: Kein Vorsteher, Verwalter, Kanoniker, Kaplan oder anderer Weltpriester und kein Mönch gleich welchen Ordens darf angehalten werden, die Messe anders als wie von Uns festgesetzt zu feiern, noch darf er von irgendjemandem gezwungen und veranlaßt werden, dieses Missale zu verändern, noch kann das vorliegende Schreiben irgendwann je widerrufen oder modifiziert werden, sondern es bleibt für immer im vollen Umfang rechtskräftig bestehen."
Jesajafuture
Einfach herrlich diese direkte Ausdrucksweise. Da schwebt noch der Hl. Geist in seiner Autorität mit 👍
sieghild
Schade, daß die Kirche die Bulle des Heiligen PiusV ignoriert hat - sonst hätten wir jetzt nicht das Schlamassel der Liturgiemißbräuche in der von Funktionären und Gremien und Kommitées verwalteten Kirche! 🙏