Joannes Baptista
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FERNUNTERRICHT IN BW WIEDER MÖGLICH gute nachrichten für den fernunterricht in BW. vor 5 tagen schrieb die richterin des VGH BW, die auch zu unserer klage mitwirkte, an die anwälte der landesregierung …Mehr
FERNUNTERRICHT IN BW WIEDER MÖGLICH
gute nachrichten für den fernunterricht in BW. vor 5 tagen schrieb die richterin des VGH BW, die auch zu unserer klage mitwirkte, an die anwälte der landesregierung den brief (bild1). in unserer urteilsbegründung hatte der VGH die test- und maskenpflicht als hinnehmbar eingestuft, zumal man der belastung ausweichen kann, indem man den fernunterricht wahrnimmt. das hatte die landesregierung BW in der verordnung nun verboten und nur bei gewissen ausnahmen vorgesehen. das hat wohl dem VGH dem schreiben nach nicht gefallen. und es hat wohl wirkung gezeigt, da nun die neue verordnung von heute 12.09.2021 den absatz 4 aus paragr. 10 entfallen lässt. wenn man aus beiden fassungen die inhalte (bild 2 und 3) liest, wird deutlich: fernunterricht muss damit wieder erlaubt sein wie im letzten schuljahr und unterliegt keinen attesten... (Kapriel)

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