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Sascha2801
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Bischof Fellay über die Religionsfreiheit. Der Generalobere der Piusbruderschaft, Bischof Bernard Fellay FSSPX spricht über die Religionsfreiheit, die auf dem II Vatikanischen Konzil verkündet wurde …Mehr
Bischof Fellay über die Religionsfreiheit.

Der Generalobere der Piusbruderschaft, Bischof Bernard Fellay FSSPX spricht über die Religionsfreiheit, die auf dem II Vatikanischen Konzil verkündet wurde. Diese widerspricht klar der dem Lehramt der Kirche aller Zeiten und ist daher abzulehnen. Die Piusbruderschaft lehnt Teile der neuen Lehre ab, da die Kirche dazu schon etwas anderes gesagt hat (siehe Video: "Bischof Fellay über die Ablehnung des Konzils")
Die Priesterbruderschaft St. Pius X. wurde auf drängen vieler Seminaristen gegründet, die zu Erzbischof Lefebvre kamen.
Niederlassungen der Piusbruderschaft in Deutschland: www.piusbruderschaft.de/distrikt/uebersichtskarte
Niederlassungen der Priesterbruderschaft St. Pius X. in der Schweiz: www.piusx.ch/schweiz/priorate-kapellen
Niederlassungen in Österreich: www.fsspx.at/index.php

Msgr. Bernard Fellay FSSPX wurde am 12. April 1958 im Schweizer Wallis geboren. Er trat 1977 ins Priesterseminar von Ecône ein und wurde 1982 geweiht. Im gleichen Jahr wurde er Ökonom im Generalhaus und übernahm mehrere pastorale Aufgaben. Am 30. Juni 1988 wurde er von Erzbischof Marcel Lefebvre zum Weihbischof konsekriert.
1994 wurde er zum ersten Mal zum Generaloberen gewählt.
Bischof Fellay wurde vom Generalkapitel für weitere zwölf Jahre in diesem Amt bestätigt.
www.Piusbruderschaft.de
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FSSPX - Rund um die Piusbruderschaft.
Sammelalbum von Beiträgen, Videos und Schriften rund um die ehrenwerte Piusbruderschaft.Mehr
FSSPX - Rund um die Piusbruderschaft.

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Leoncio
Solange die Erde nicht durchtränkt ist von der Erkenntnis Gottes wird es immer ein Wiederspruch geben zwischen persönlicher Freiheit und Erkenntnis des einzigen Zugangs zum Vater.
Wenn auch persönliche Freiheit und Wahrheit zwei Seiten derselben Medaille sind und eigentlich nie getrennt werden können, so kann die Einschränkung der persönlichen Freiheit den Zugang zur Wahrheit einschränken.
Das ist …Mehr
Solange die Erde nicht durchtränkt ist von der Erkenntnis Gottes wird es immer ein Wiederspruch geben zwischen persönlicher Freiheit und Erkenntnis des einzigen Zugangs zum Vater.
Wenn auch persönliche Freiheit und Wahrheit zwei Seiten derselben Medaille sind und eigentlich nie getrennt werden können, so kann die Einschränkung der persönlichen Freiheit den Zugang zur Wahrheit einschränken.
Das ist im Grunde die Regel im menschlichen Leben. Nur die ganz Heiligen versuchen diese Einschränkungen zu durchbrechen.
Das heißt also nicht, dass eine Person nicht gerettet ist, wenn er Christus als die Wahrheit nicht erkennen konnte.
Erstens kennt nur Gott die persönlichen Voraussetzungen, mit denen ein Mensch vor dem Richterstuhl erscheint.
Zweitens gibt es zwischen Himmel und Erde Dinge, wo die Barmherzigkeit Gottes der Person die Möglichkeit des Zugangs zur Wahrheit gibt, damit er sich für Christus entscheiden kann, völlig unabhängig vom Verkündigungsauftrag der Kirche.
Weder die erste noch die zweite Seite kann der Mensch je ausloten. Versucht er das, läuft er Gefahr, dass ihm der Hochmut aus allen Körperöffnungen quillt.
Leoncio
Denn die von Gott erschaffene personale Freiheit ist Wahrheit.
Die Frage ist nur, wie in einem Staatswesen diese personale Freiheit gestaltet werden kann und muß ohne dass diese Wahrheit von der Freiheit und der Würde der Person verdunkelt wird..Mehr
Denn die von Gott erschaffene personale Freiheit ist Wahrheit.

Die Frage ist nur, wie in einem Staatswesen diese personale Freiheit gestaltet werden kann und muß ohne dass diese Wahrheit von der Freiheit und der Würde der Person verdunkelt wird..
2 weitere Kommentare von Leoncio
Leoncio
Ist das Recht der Person nicht etwa auch Recht der Wahrheit?
Leoncio
Bin kein Theologe, habe aber auch eine Meinung
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Kopftuchentscheidung die Religionsfreiheit meiner Auffassung nach zu weit ausgelegt: ,,…… Dazu gehört auch das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln. Das betrifft nicht nur imperative Glaubenssätze, sondern …Mehr
Bin kein Theologe, habe aber auch eine Meinung

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Kopftuchentscheidung die Religionsfreiheit meiner Auffassung nach zu weit ausgelegt: ,,…… Dazu gehört auch das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln. Das betrifft nicht nur imperative Glaubenssätze, sondern auch solche religiösen Überzeugungen, die ein Verhalten als das zur Bewältigung einer Lebenslage richtige bestimmen. bpeinfo.wordpress.com/religionsfreihe…

Eine solch weit ausgelegte Religionsfreiheit schützt eigentlich nicht mehr unsere Grundrechte gegenüber religiösen Ansprüchen, die andere politische Verhältnisse als unser Grundgesetz wollen. Damit könnte z.B. die Vollverschleierung (Burka) begründet werden, was völlig unserem Menschenbild bzw. der Unantastbarkeit der Würde des Menschen wiederspricht. Ganz zu schweigen von den Fragen der Sicherheit, die hierbei aufgeworfen werden.
Wolfgang e.
@ POSchenker:
Alles, was Sie hier schreiben, lese ich auch aus DH heraus. Einzig, was die Trennung von Kirche und Staat betrifft, sind wir nicht ganz einer Meinung. Zu Beachten ist hier auch, dass zu Zeit von Quanta Cura der Begriff "Trennung von Kirche und Staat" seitens der Liberalen als Schlagwort benutzt wurde, mit der Intention, die Kirche nach dieser Trennung ins völlig Private zu verbannen.…Mehr
@ POSchenker:

Alles, was Sie hier schreiben, lese ich auch aus DH heraus. Einzig, was die Trennung von Kirche und Staat betrifft, sind wir nicht ganz einer Meinung. Zu Beachten ist hier auch, dass zu Zeit von Quanta Cura der Begriff "Trennung von Kirche und Staat" seitens der Liberalen als Schlagwort benutzt wurde, mit der Intention, die Kirche nach dieser Trennung ins völlig Private zu verbannen. Das musste die Kirche natürlich ablehnen, und das lehnt auch DH ab.

Trennung von Kirche und Staat richtig (also katholisch) verstanden bedeutet lediglich, dass sowohl Staat (Gerechte Ordnug der zeitlichen Dinge), als auch Kirche (Das Seelenheil) wissen, was ihre Aufgabe ist, und dass sie jeweils ungehindert genau dieser Aufgabe nachgehen. Das bedingt eine institutionelle Trennung, was aber nicht heißt, dass Staat und Kirche nicht zusammenarbeiten sollen.

Vor allem sind Staat und Kirche natürlich über die katholischen Staatsbürger selbstverständlich aufs Engste verbunden.

Die Erfahrung der letzten 200 Jahre haben gezeigt, dass das Staatskirchentum der Kirche massiv Schaden zufügen konnte, weil es den jeweiligen Herrschern (siehe z.B. Joseph II) ermöglichte, sich massiv in die Angelegenheiten der Kirche einzumischen, um sie dem Staat unterzuordnen. Dieser Zustand hält bis heute an!

Die liberale Theologie des deutschsprachigen Raums entspringt ja über die liberalen staatlichen Unis genau diesem Missbrauch des Staatskirchentums.

Aus diesem Grunde halte ich einen katholischen Staat mit einer katholichen Staatskirche für "nicht so günstig". Das ändert nichts daran, dass wir Katholiken uns um die Errichtung einer christlichen Gesellschaft kümmern sollen. Und in einer katholischen Gesellschaft ist dann der Staat elbstverständlich auch "katholisch dominiert". Dazu ist es aber nicht notwendig, das der Staat als solcher ein katholischer Staat ist.

Ich bin daher, wie unten gesagt, für eine konsequentere Trennung, damit die Kirche in Deutschland und Österreich endlich aus dieser Umklammerung durch den Staat loskommt.
POS
@clericus
Danke für Ihre vorläufige Erwiderung.
Sie verweisen wohl auf dieses Dokument von Januar 1987:
www.rtforum.org/lt/lt9.html
Ich werde - so bald als möglich - ausführlich Stellung nehmen dazu.Mehr
@clericus

Danke für Ihre vorläufige Erwiderung.
Sie verweisen wohl auf dieses Dokument von Januar 1987:
www.rtforum.org/lt/lt9.html
Ich werde - so bald als möglich - ausführlich Stellung nehmen dazu.
POS
@Wolfgang e.
Dignitatis Humanae nimmt den einzelnen Christen viel mehr in die Pflicht. Es ist also nicht mehr Aufgabe des Staates, für eine christliche Gesellschaft zu sorgen, sondern Aufgabe jedes einzelnen Christen. Das ist der Unterschied.
Es war schon immer so, dass die katholische Kirche nicht den (noch nicht oder nicht mehr christlichen) Staat in die Pflicht nahm, sondern den einzelnen …Mehr
@Wolfgang e.

Dignitatis Humanae nimmt den einzelnen Christen viel mehr in die Pflicht. Es ist also nicht mehr Aufgabe des Staates, für eine christliche Gesellschaft zu sorgen, sondern Aufgabe jedes einzelnen Christen. Das ist der Unterschied.

Es war schon immer so, dass die katholische Kirche nicht den (noch nicht oder nicht mehr christlichen) Staat in die Pflicht nahm, sondern den einzelnen katholischen Christen. Aber der springende Punkt ist hier, dass, wie ich geschrieben habe, die einzelnen katholischen Christen aufgrund ihres katholischen Christenglaubens die strenge Pflicht haben, (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) für eine katholische christliche Gesellschaft zu sorgen. Sie sind von dieser Pflicht, überall auf dieser Erde das (König-)Reich Gottes zu errichten, nie entbunden, ebenso wenig wie sie je davon dispensiert sein könnten, alle (noch oder wieder) ungläubige Welt zu missionieren (zum einzig wahren und heilbringenden göttlichen Glauben zu bekehren), gute oder schlechte Erfolgsaussichten hin oder her!
Selbstverständlich dürfen wir Christen sogenannten glaubensneutralen Staaten (Staatsautoritäten) auch nicht erlauben, sich in katholische christliche "religiöse Dinge" einzumischen, weil das mit einer Einmischung in Gottes Rechte gleichzusetzen ist; denn Gott, Jesus Christus, identifiziert sich mit der katholischen Kirche.
Eine Trennung von (noch oder wieder) christlich "dominiertem" Staat und Kirche kann für katholische Christen nie das Anzustrebende sein. Wenn aber der Staat faktisch überwiegend "neutral", un- oder anti-christlich oder atheistisch ist, dann ist eine Trennung sowieso ein konsequentes Faktum.
Wolfgang e.
@ POSchenker,
"Sie werden Bischof Fellay und der Priesterbruderschaft St. Pius X. mit dem, was Sie hier zur "Religionsfreiheit à la Vaticanum II" geschrieben haben, nicht gerecht."
Ja, das stimmt schon, aber im Kurzvideo hier bejaht Bischof Fellay genau die Definition von Religionsfreiheit, die dem Dokument Dignitatis Humanae zugrunde liegt.
Und ich glaube, auch wir sind uns einig, dass Religionsfreiheit …Mehr
@ POSchenker,

"Sie werden Bischof Fellay und der Priesterbruderschaft St. Pius X. mit dem, was Sie hier zur "Religionsfreiheit à la Vaticanum II" geschrieben haben, nicht gerecht."

Ja, das stimmt schon, aber im Kurzvideo hier bejaht Bischof Fellay genau die Definition von Religionsfreiheit, die dem Dokument Dignitatis Humanae zugrunde liegt.

Und ich glaube, auch wir sind uns einig, dass Religionsfreiheit im Sinne von Freiheit von Zwang durchaus Katholisch ist.

Der Dissens besteht auf dem Gebiet, wo es darum geht, was daraus für das Staatswesen für Schlüsse zu ziehen sind.

Und hier stellt sich mir schon die Frage, ob die Kirche beim Thema "Staatstheorie" oder beim Thema "Pressefreiheit" eine unfehlbare Lehre haben kann. Chesterton hätte die Religionsfreiheit im Sinne von DH (und auch die Pressefreiheit) wohl voll und ganz unterschrieben...

Dignitatis Humanae nimmt den einzelnen Christen viel mehr in die Pflicht. Es ist also nicht mehr aufgabe des Staates, für eine christliche Gesellschaft zu sorgen, sondern Aufgabe jedes einzelnen Christen. Das ist der Unterschied. Laut DH besteht die Aufgabe des Staates darin, die zeitlichen Dinge in gerechter Weise zu Ordnen, und ich denke, es ist für die Kirche heute sehr wichtig, darauf zu beharren, denn wenn man heute den Staaten erlauben würde, sich in religiöse Dinge einzumischen, wäre das sicher kein Vorteil für die Kirche.

Tatsächlich versuchen die europäischen Staaten zur Zeit wieder einmal sehr massiv, sich in die Dinge der Kirche einzumischen. Die Religionsfreheit im Sinne von DH halte ich für ein durchaus probates Gegenmittel.

Ich wäre in vielen Bereichen für eine noch deutlichere Trennung von Kirche und Staat, nämlich im Bereich der universitären Priesteausbildung, im Bereich des Kirchensteuerrechts, und im Bereich der Priesterbesoldung. Hier gibt es immer noch massive Abhängigkeiten vom Staat, die der Kirche nicht guttuen.

"Die Erfüllung der Pflichtgemäßen Gottesverehrung führt die Menschen konsequenterweise zum christlichen, katholisachen Staat, zu einer Rechten Ordnung der christlichen Gesellschaft, die das Suchen und Finden der Wahrheit, das Auf- und Annehmen der Wahrheit und das Bewahren der Wahrheit fördert uns schützt!"

Bis auf die Forderung nach dem katholischen Staat kann ich diesen Satz voll und ganz unterstreichen. DH würde eher sagen, die pflichtgemäße Gottesverehrung soll den Menschen zu einem Staat führen, dessen moralische, sittliche und rechtliche Grundlagen mit der Kirche übereinstimmen, ohne dass der Staat an sich ein "katholischer" genannt wird, da die Idee des Staatskirchentums (auch aufgrund massiv schlechter Erfahrung spätestens seit der Neuzeit) nicht mehr unterstützt wird.

Man darf auch nicht vergessen, dass Staat und Gesellschaft nicht identisch sind. Natürlich ist die christliche Gesellschaft, die katholische Gesellschaft weiterhin (auch nach DH) das anzustrebende Ziel, aber dieses Ziel soll nicht mehr staatlich verordnet erreicht werden, sondern liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Christen, der ja als Teil dieser Gesellschaft an der Entwicklung der Gesellschaft mitwirkt.

Auch deswegen wehrt sich DH deutlich gegen das Zurückdrängen der Kirche ins private.
POS
@clericus
Die Ziffern 2108 - 2110 des KKK lauten wie folgt:
2108 Das Recht auf Religionsfreiheit bedeutet weder die moralische Erlaubnis, einem Irrtum anzuhängen [Vgl. Leo XIII., Enz. „Libertas præstantissimum"], noch ein angebliches Recht auf Irrtum [Vgl. Pius XII., Ansprache vom 6 Dezember 1953] sondern es ist ein natürliches Recht des Menschen auf die bürgerliche Freiheit, das heißt darauf, …Mehr
@clericus

Die Ziffern 2108 - 2110 des KKK lauten wie folgt:

2108 Das Recht auf Religionsfreiheit bedeutet weder die moralische Erlaubnis, einem Irrtum anzuhängen [Vgl. Leo XIII., Enz. „Libertas præstantissimum"], noch ein angebliches Recht auf Irrtum [Vgl. Pius XII., Ansprache vom 6 Dezember 1953] sondern es ist ein natürliches Recht des Menschen auf die bürgerliche Freiheit, das heißt darauf, daß im religiösen Bereich - innerhalb der gebührenden Grenzen - von der politischen Gewalt kein äußerer Zwang ausgeübt wird. Dieses natürliche Recht ist in der Rechtsordnung der Gesellschaft anzuerkennen, so daß es zum staatlichen Recht wird [Vgl. DH 2. ].

2109 Das Recht auf Religionsfreiheit darf an sich weder unbeschränkt [Vgl. Pius VI., Breve „Quod aliquantum"] noch bloß durch eine positivistisch oder naturalistisch verstandene „öffentliche Ordnung" [Vgl. Pius IX., Enz. „Quanta cura".] beschränkt sein. Die diesem Recht innewohnenden „gerechten Grenzen" sind für jede Gesellschaftssituation den Forderungen des Gemeinwohls entsprechend durch die politische Klugheit zu bestimmen und durch die staatliche Autorität „nach rechtlichen Normen, die der objektiven sittlichen Ordnung entsprechen", zu bestätigen (DH 7).

2110 Das erste Gebot verbietet, neben dem einen Herrn, der sich seinem Volk geoffenbart hat, noch andere Götter zu verehren. Es untersagt Aberglauben und Unglauben. Der Aberglaube ist gewissermaßen ein abartiges Zuviel an Religiosität, der Unglaube ein Zuwenig, ein der Tugend der Gottesverehrung widersprechendes Laster.


Wenn "das Recht auf Religionsfreiheit à la DH" gemäß nachträglicher Erläuterung/Interpretation des KKK "weder die moralische Erlaubnis, einem Irrtum anzuhängen, noch ein Recht auf Irrtum bedeutet", wenn es (also) eine moralische Pflicht der Menschen (aller Menschen!) und der Gesellschaften (aller Gesellschaften, aller Völker, aller Staaten!) gegenüber der wahren Religion und der einzigen Kirche Christi gibt, und diese (moralische Pflicht) wird in Erklärung DH bekannt und es wird ausdrücklich gesagt, daß sie unangetastet bleibe, dann folgt daraus, daß die Menschen, die diese Pflicht erfüllen, sobald es nur in ihrer Macht liegt, eine Gesellschaft, einen Staat (eine Staatsform, eine rechtliche Ordnung der Gesellschaft) herbeiführen, die diese einzig wahre Religion und diese einzige Kirche (mindestens) privilegiert, d.h. mit Vorrechten ausstattet; denn "diese Pflichten (die erkannte Wahrheit aufzunehmen und zu bewahren) berühren und binden ja die Menschen in ihrem Gewissen". "Die Erfüllung der pflichtgemäßen Gottesverehrung" führt die Menschen konsequenterweise zum christlichen, zum katholischen Staat, zu einer rechtlichen Ordnung der christlichen Gesellschaft, die das Suchen und Finden der Wahrheit, das Auf- und Annehmen der Wahrheit und das Bewahren der Wahrheit fördert und schützt!

Wenn es in der Konzils-Erklärung DH heißt: "2. Das Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, daß alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, so daß in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln"..., dann wäre solcher Freiheit zuzustimmen, und die katholische Kirche hat eine solche innere (und private) Freiheit immer gelehrt und auch geschützt.

Aber wenn es dann in dieser Erklärung weiter heißt: "... noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen -- innerhalb der gebührenden Grenzen -- nach seinem Gewissen zu handeln", dann verlassen die Konzilsväter den Boden der Tradition und der Lehre der Kirche. Sie begeben sich in flagranten Widerspruch zu ihr und eben: sie verleugnen gerade das, was sie einleitend bekennen! Denn "die gebührenden Grenzen" werden ja nach solcher Definition nicht von GOTT, dem einzigen, dem wahren, durch Seine einzigen und wahren lehrenden und rechtssprechenden menschlichen Stellvertreter (Papst, Bischöfe) festgelegt, sondern von einem "common sense" und "Konsens", einem sogenannten "gesunden Menschenverstand" und einer "Mehrheitsübereinstimmung", von einer Gesellschaft also, die auch eine völlig antichristliche und gottlose sein kann und heute leider Gottes fast überall auf der Welt auch ist.
POS
@clericus, @Wolfgang e.
Sie werden Bischof Fellay und der Priesterbruderschaft St. Pius X. mit dem, was Sie hier zur "Religionsfreiheit à la Vaticanum II" geschrieben haben, nicht gerecht.
Ich bitte Sie, meine ausführliche Stellungnahme unter gloria.tv/post/bHU1RKrzhGqS2aEiqWjqy68ab zu lesen und mir dann Ihre Widerlegung dort zu hinterlassen. Besten Dank im voraus!Mehr
@clericus, @Wolfgang e.

Sie werden Bischof Fellay und der Priesterbruderschaft St. Pius X. mit dem, was Sie hier zur "Religionsfreiheit à la Vaticanum II" geschrieben haben, nicht gerecht.

Ich bitte Sie, meine ausführliche Stellungnahme unter gloria.tv/post/bHU1RKrzhGqS2aEiqWjqy68ab zu lesen und mir dann Ihre Widerlegung dort zu hinterlassen. Besten Dank im voraus!
Wolfgang e.
@IZAAC! Ja, es gibt Bereiche, in denen Quanta Cura und Dignitatis Humanae einander widersprechen. Aber dieser Widerspruch beschränkt sich auf eine Lehre über das Staatswesen. In diesem Bereich ist die Kirche nicht unfehlbar, selbst dann nicht, wenn so etwas in eier päpstlichen Enzyklika oder in einem Konzilsdokument steht. (Die päpstliche Forderung nach einer Pressezensur ist eben keine Lehre der …Mehr
@IZAAC! Ja, es gibt Bereiche, in denen Quanta Cura und Dignitatis Humanae einander widersprechen. Aber dieser Widerspruch beschränkt sich auf eine Lehre über das Staatswesen. In diesem Bereich ist die Kirche nicht unfehlbar, selbst dann nicht, wenn so etwas in eier päpstlichen Enzyklika oder in einem Konzilsdokument steht. (Die päpstliche Forderung nach einer Pressezensur ist eben keine Lehre der Kirche).
Wolfgang e.
Also, ich habe mir jetzt (nicht zum ersten mal) Dignitatis Humanae wieder durchgelesen und musste feststellen, dass die Grundaussage von DH genau das ist, was Bischof Fellay oben bejaht: nämlich Religionsfreiheit als Freiheit von Zwang. (DH 2: "Das Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, daß alle Menschen frei sein …Mehr
Also, ich habe mir jetzt (nicht zum ersten mal) Dignitatis Humanae wieder durchgelesen und musste feststellen, dass die Grundaussage von DH genau das ist, was Bischof Fellay oben bejaht: nämlich Religionsfreiheit als Freiheit von Zwang. (DH 2: "Das Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, daß alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, so daß in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen - innerhalb der gebührenden Grenzen - nach seinem Gewissen zu handeln.")

DH sagt nicht, dass der Staat alle Religionen gleichermaßen (als gleichwertig) fördern soll. DH sagt lediglich, dass der Staat die freie Religionsausübung nicht behindern soll, und nicht einmal das ohne Einschränkungen (- innerhalb der gebührenden Grenzen -). DH spricht sich auch nicht dagegen aus, dass in einem Staat die Mehrheitsreligion besonders gefördert und gewürdigt wird. (DH 7: "Wenn in Anbetracht besonderer Umstände in einem Volk einer einzigen religiösen Gemeinschaft in der Rechtsordnung des Staates eine spezielle bürgerliche Anerkennung gezollt wird, so ist es notwendig, daß zugleich das Recht auf Freiheit in religiösen Dingen für alle Bürger und religiösen Gemeinschaften anerkannt und gewahrt wird.")

DH wendet sich vehement gegen die Auffassung, Religionsfreiheit würde religiösen Indifferentismus bedeuten. Es wird mehrmals darauf hingewiesen, dass der Mensch verpflichtet ist, die Wahrheit zu suchen, und ebenso, dass die Wahrheit in der katholischen Kirche zu finden ist. (DH 2: "Weil die Menschen Personen sind, d.h. mit Vernunft und freiem Willen begabt und damit auch zu persönlicher Verantwortung erhoben, werden alle - ihrer Würde gemäß - von ihrem eigenen Wesen gedrängt und zugleich durch eine moralische Pflicht gehalten, die Wahrheit zu suchen, vor allem jene Wahrheit, welche die Religion betrifft. Sie sind auch dazu verpflichtet, an der erkannten Wahrheit festzuhalten und ihr ganzes Leben nach den Forderungen der Wahrheit zu ordnen." - DH 1: "Fürs erste bekennt die Heilige Synode: Gott selbst hat dem Menschengeschlecht Kenntnis gegeben von dem Weg, auf dem die Menschen, ihm dienend, in Christus erlöst und selig werden können. Diese einzige wahre Religion, so glauben wir, ist verwirklicht in der katholischen, apostolischen Kirche, die von Jesus dem Herrn den Auftrag erhalten hat, sie unter allen Menschen zu verbreiten.")

Ebenso fordert DH ALLE Katholiken zu Mission und Apostolat auf (d.h., wir sollen nicht über die Religionsfreiheit jammern, sondern sie nutzen und den Glauben verkünden!) (DH 14: "Denn nach dem Willen Christi ist die katholische Kirche die Lehrerin der Wahrheit; ihre Aufgabe ist es, die Wahrheit, die Christus ist, zu verkündigen und authentisch zu lehren, zugleich auch die Prinzipien der sittlichen Ordnung, die aus dem Wesen des Menschen selbst hervorgehen, autoritativ zu erklären und zu bestätigen. Ferner sollen die Christen bemüht sein, in Weisheit wandelnd vor den Außenstehenden, "im Heiligen Geist, in ungeheuchelter Liebe, im Wort der Wahrheit" (2 Kor 6,6-7), mit der Tapferkeit der Apostel bis zur Hingabe des Blutes das Licht des Lebens mit allem Freimut zu verbreiten. Denn der Jünger hat gegenüber Christus, dem Meister, die ernste Pflicht, die von ihm empfangene Wahrheit immer vollkommener kennenzulernen, in Treue zu verkünden und kraftvoll zu verteidigen unter Ausschluß aller Mittel, die dem Geist des Evangeliums entgegengesetzt sind.")

Schließlich wended sich DH in fast prophetischer Weise mit Nachdruck gegen die Bestrebungen der heutigen säkularen Staaten, die Religion rein in den Privatbereich zu verbannen. (DH 3: "Hinzu kommt, daß die religiösen Akte, womit sich der Mensch privat und öffentlich aufgrund einer geistigen Entscheidung auf Gott hinordnet, ihrem Wesen nach die irdische und zeitliche Ordnung übersteigen. Demnach muß die staatliche Gewalt, deren Wesenszweck in der Sorge für das zeitliche Gemeinwohl besteht, das religiöse Leben der Bürger nur anerkennen und begünstigen, sie würde aber, wie hier betont werden muß, ihre Grenzen überschreiten, wenn sie so weit ginge, religiöse Akte zu bestimmen oder zu verhindern." - DH 13: "Im Rahmen alles dessen, was zum Wohl der Kirche, ja auch zum Wohl der irdischen Gesellschaft selbst gehört und was immer und überall gewahrt und gegen alles Unrecht zu verteidigen ist, steht sicherlich mit an erster Stelle, daß die Kirche eine so große Handlungsfreiheit genießt, wie sie die Sorge für das Heil der Menschen erfordert. In der Tat ist sie etwas Heiliges, diese Freiheit, mit der der eingeborene Sohn Gottes die Kirche beschenkt hat, die er sich in seinem Blute erwarb. Sie gehört in Wahrheit der Kirche so sehr zu eigen, daß, wer immer gegen sie streitet, gegen den Willen Gottes handelt. Die Freiheit der Kirche ist das grundlegende Prinzip in den Beziehungen zwischen der Kirche und den öffentlichen Gewalten sowie der gesamten bürgerlichen Ordnung.")

In DH hat die Kirche schließlich richtig erkannt, dass die richtig verstandene Religionsfreiheit die Unabhängigkeit der Kirche dem Staat gegenüber gewährleistet (tatsächlich hat zumindest in den letzten 200 Jahren die engere Verbindung von Kirche und Staat immer mehr zu einem Abhängigkeitsverhältnis zu Ungunsten der Kirche geführt. Hier war eine Befreiung dringend nötig!; DH 13: "Wenn der Grundsatz der Religionsfreiheit nicht nur mit Worten proklamiert oder durch Gesetze festgelegt, sondern auch ernstlich in die Praxis übergeführt ist und in Geltung steht, dann erst erhält die Kirche rechtlich und tatsächlich die gefestigte Stellung, welche die Bedingung zu jener Unabhängigkeit darstellt, die für ihre göttliche Sendung nötig ist und wie sie die kirchlichen Autoritäten in der Gesellschaft mit immer größerem Nachdruck gefordert haben. Zugleich haben die Christen wie die übrigen Menschen das bürgerliche Recht, daß sie nach ihrem Gewissen leben dürfen und darin nicht gehindert werden. So steht also die Freiheit der Kirche im Einklang mit jener religiösen Freiheit, die für alle Menschen und Gemeinschaften als ein Recht anzuerkennen und in der juristischen Ordnung zu verankern ist.") - Diese Trennung von Kirche und Staat ist in Deutschland und Österreich leider noch nicht wirklich vollzogen. Noch immer werden hier die Priester an staatlichen (!) Universitäten ausgebildet, auf die die zuständigen Ortsbischöfe keinen Einfluss haben (Das war eine "geniale" Idee von Joseph II, um die Kiche besser kontrollieren zu können. Die Auswirkungen sieh man heute in der liberalen deutschen Theologie), und noch immer werden Priester quasi als Staatsbeamte bezahlt (ebenfalls eine Idee von Joseph II.).

Ja, es gab mit Dignitatis Humanae in einem bestimmten Bereich auch eine Kurskorrektur: es wurde die Lehre vom katholischen Staat mehr oder weniger aufgegeben, sowie der Idee einer Trennung von Kirche und Staat zugestimmt (in dem Sinne, dass der Wesenszweck des Staat die "Sorge für das zeitliche Gemeinwohl" (DH 4) ist., Während es der Wesenszweck der Kirche ist, sich um das Seelenheil zu kümmern - Das spricht aber nicht gegen eine enge Zusammenarbeit!)

Staatstheorie ist aber nach meinem Dafürhalten wohl kaum eine Bereich, in dem die Kirche eine unfehlbahre Lehre haben kann. Wie oben aufgezeigt, hat sich der katholische Staat zudem in der Neuzeit in eine Richtung entwickelt, die die Kirche immer mehr in eine ungute Abhängigkeit geraten ließ.

Im wesentlichen Kern der Sache, nämlich, dass niemand zum Glauben gezwungen werden darf und kann, dass aber der Mensch verpflichtet ist, die Wahrheit zu suchen und zu finden, und dass die Kirche diese Wahrheit ist, ist die Lehre von immer gleich geblieben.

Wer es zur gänze nachlesen will, hier der Link:

www.vatican.va/…/vat-ii_decl_196…
POS
Ich prognostiziere mal den "Mittelweg", und zwar auf persönlichen Entscheid des Papstes hin, nicht der Glaubenskongregation.
Denn sollte der Papst die Piusbruderschaft "in den endgültigen Bruch" stoßen bzw. fallen lassen, wäre der Nachteil/Schaden für ihn und für die von ihm geleitete zweitvatikanisch "reformierte" Kirche viel größer als für die FSSPX. All seine Bemühungen um die Reintegration …Mehr
Ich prognostiziere mal den "Mittelweg", und zwar auf persönlichen Entscheid des Papstes hin, nicht der Glaubenskongregation.
Denn sollte der Papst die Piusbruderschaft "in den endgültigen Bruch" stoßen bzw. fallen lassen, wäre der Nachteil/Schaden für ihn und für die von ihm geleitete zweitvatikanisch "reformierte" Kirche viel größer als für die FSSPX. All seine Bemühungen um die Reintegration der schismatischen und häretischen "christlichen" Konfessionen, würden dann erst recht keine Rückkehr der "getrennten Brüder" bewirken, sondern eine beschleunigte weitere Verdünnung, Vertuschung, Verdunkelung und Kompromettierung des Eigentlich-Katholischen!
elisabethvonthüringen
Ab morgen gehts aufs Ganze... 😲
www.kath.net/detail.php
Neue Verhandlungen oder endgültiger Bruch?
Entscheidend ist nun die Frage, ob die von den Piusbrüdern geforderten Nachbesserungen als Änderungen in der Sache oder bloß als Umformulierungen gewertet werden. Im ersten Fall würde die römische Antwort wohl den endgültigen Bruch bedeuten. Sollte jedoch eine Mehrheit in der Glaubenskongregation …Mehr
Ab morgen gehts aufs Ganze... 😲
www.kath.net/detail.php

Neue Verhandlungen oder endgültiger Bruch?

Entscheidend ist nun die Frage, ob die von den Piusbrüdern geforderten Nachbesserungen als Änderungen in der Sache oder bloß als Umformulierungen gewertet werden. Im ersten Fall würde die römische Antwort wohl den endgültigen Bruch bedeuten. Sollte jedoch eine Mehrheit in der Glaubenskongregation bereit sein, sie als zulässige Nachjustierungen gelten zu lassen, würde dies eine neue Verhandlungsrunde einläuten.

Der Mittelweg wäre, die gegenwärtige Situation zunächst einzufrieren. Die Glaubenskongregation würde einen fortbestehenden Dissens in wesentlichen Punkten feststellen und deshalb eine weitere Integration der Bruderschaft in die Kirche zunächst für unmöglich erklären. Damit würden beide Seiten ihr Gesicht wahren.

Copyright 2012 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
a.t.m
Sascha2801: Danke für deine Antwort freue mich schon auf die weiteren Beiträge über diesen wahrlich katholischen Bischof!
Ich finde es echt traurig das die Priesterbruderschaft St. Pius X und somit auch deren gute Früchte als schismatisch abgeurteilt, und somit seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI als Gesetzesbrecher verunglimpft wird.
Aber dies alles wurde uns schon im Heiligen Willen Gottes …Mehr
Sascha2801: Danke für deine Antwort freue mich schon auf die weiteren Beiträge über diesen wahrlich katholischen Bischof!

Ich finde es echt traurig das die Priesterbruderschaft St. Pius X und somit auch deren gute Früchte als schismatisch abgeurteilt, und somit seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI als Gesetzesbrecher verunglimpft wird.

Aber dies alles wurde uns schon im Heiligen Willen Gottes unseres Herrn angekündigt.

Johannes 15. 18- 19
Wenn die Welt euch hasst, dann wisst, dass sie mich schon vor euch gehasst hat. Wenn ihr von der Welt stammen würdet, würde die Welt euch als ihr Eigentum lieben. Aber weil ihr nicht von der Welt stammt, sondern weil ich euch aus der Welt erwählt habe darum hasst euch die Welt.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen.
Sascha2801
@POSSchenker:
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung: Natürlich gibt es zu diesen Theman viel zu sagen. Aber hier handelt es sich wirklich um Kurzvideos, um fernstehenden kurz und knapp die Lehre zu verkünden. Wie Maris sagte schauen nur wenige lange Video an. Gerade, wenn es fern stehende sind.
Es gibt von der Priesterbruderschaft aber schon viele Veröffentlichungen zu diesen Thema. Dies ist dann wenn …Mehr
@POSSchenker:

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung: Natürlich gibt es zu diesen Theman viel zu sagen. Aber hier handelt es sich wirklich um Kurzvideos, um fernstehenden kurz und knapp die Lehre zu verkünden. Wie Maris sagte schauen nur wenige lange Video an. Gerade, wenn es fern stehende sind.
Es gibt von der Priesterbruderschaft aber schon viele Veröffentlichungen zu diesen Thema. Dies ist dann wenn man sich näher mit dem Thema befasst. Dieses Video ist quasi eine Hinführung dazu. Ich kann Ihnen z. B. den "Geistlichen Wegweißer" von Erzbischof Lefebvre empfehlen. Erhätlich ist dieser im Sarto Verlag.#

Am meisten empfehle ich jedoch den Glaubenskurs in der nächsten Niederlassung der Bruderschaft.

@a.t.m. Alle Teile, die ich zu diesem Interview habe werden jetzt täglich folgen. Dies war Teil 3. Morgen stelle ich Teil 4 ein.
Anschließend kommt noch ein super Reportage Video über die Piusbruderschaft. Dies ist bisher unbekannt.
Monika Elisabeth
@hans03
Doch, genau dieser Frage sollten Sie sich einmal stellen. Denn was sagt es schon aus, dass wir "jetzt" leben und nicht zur Zeit des Arianismus oder einer anderen Zeit? Eigentlich gar nichts.
Einem Katholiken war es nie verboten, selber zu denken. Das müssen Sie wissen. Der Katholik hat der einzig wahren Lehre treu zu bleiben und diesen Glauben erhält er, durch die Gnade Gottes, nur aus der …Mehr
@hans03

Doch, genau dieser Frage sollten Sie sich einmal stellen. Denn was sagt es schon aus, dass wir "jetzt" leben und nicht zur Zeit des Arianismus oder einer anderen Zeit? Eigentlich gar nichts.

Einem Katholiken war es nie verboten, selber zu denken. Das müssen Sie wissen. Der Katholik hat der einzig wahren Lehre treu zu bleiben und diesen Glauben erhält er, durch die Gnade Gottes, nur aus der Überlieferung Seiner heiligen Braut, der römisch katholischen Kirche. Alles, was dieser Lehre entgegengesetzt wurde, oder sie verschleiert und doppeldeutig macht, ist nicht vom Heiligen Geist. Genau da setzt das Denken des gläubigen Katholiken ein.
Monika Elisabeth
Schade, dass man hier nicht das ganze Interview sehen kann.
POS
@LydiaLichterfest
Ich hasse das, was Luther gelehrt und getan hat. Das Richten über ihn als Person und Seele überlasse ich selbstverständlich ohne jeglichen Hass dem ewigen Richter, JESUS CHRISTUS.
Aber der aktuelle Papst, Benedikt XVI., hat Luther schon mehrmals "geehrt". Sind Sie damit auch einverstanden; identifizieren Sie sich mit dem, was er in Erfurt getan und gesagt hat?Mehr
@LydiaLichterfest

Ich hasse das, was Luther gelehrt und getan hat. Das Richten über ihn als Person und Seele überlasse ich selbstverständlich ohne jeglichen Hass dem ewigen Richter, JESUS CHRISTUS.
Aber der aktuelle Papst, Benedikt XVI., hat Luther schon mehrmals "geehrt". Sind Sie damit auch einverstanden; identifizieren Sie sich mit dem, was er in Erfurt getan und gesagt hat?