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Pater Lingen
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Holocaustleugnung ist nicht strafbar.

Holocaustleugnung ist nicht strafbar

Die nachfolgenden Notizen sollen ggf. in einem eigenen Text verarbeitet werden; sie werden für etwaige Korrekturen bereits jetzt zur freien Verfügung gestellt.

Seit vielen Jahrzehnten gibt es immer wieder Strafprozesse und auch oft schwere Verurteilungen wegen "Holocaustleugnung". Die These "Holocaustleugnung ist nicht strafbar" basiert aber auf der Gesetzeslage, i.e. dem vollkommenen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot, was eigentlich mit Holocaust gemeint ist. Man kann unmöglich wissen, wann man sich wegen Holocaustleugnung strafbar macht. Der Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" wird absolut missachtet.

In den Prozessen werden seitens der Angeklagten resp. ihrer Verteidiger ggf. auch Beweisanträge zu bestimmten inhaltlichen Fragen des Holocaust vorgebracht, wobei dann oft sog. "revisionistische" Literatur vorgebracht wird. Revisionismus ist in der Grundbedeutung eine absolut notwendige Haltung, demzufolge Aussagen revidiert, also korrigiert werden müssen, wenn sie sich als falsch erwiesen haben. Zu den bekanntesten Revisionisten zählt Germar Rudolf mit Büchern wie dem "Rudolf Gutachten" oder "Vorlesungen über den Holocaust". Rudolf bestreitet, dass in der Auschwitz-Gaskammer Menschen vergast wurden. Bereits die bloße Verbreitung von solchen revisionistischen Büchern kann lange Gefängnisverurteilungen zur Folge haben.

In der Wikipedia gibt es einen Artikel "Beweisantrag", beginnend mit: "Ein Beweisantrag ist im deutschen Recht ein Antrag an das Gericht, einen bestimmten Beweis zu erheben."
Darin gibt es einen Unterpunkt "Ablehnung von Beweisanträgen". Demzufolge "kann, muss aber nicht, ein Beweisantrag in folgenden Fällen abgelehnt werden: Die Beweiserhebung ist wegen Offenkundigkeit überflüssig. Hier unterscheidet man allgemeinkundige Tatsachen, also Tatsachen, die jeder kennt, und gerichtskundige Tatsachen, also Tatsachen, die dem Gericht bekannt sind. Beispiel für allgemeinkundige Tatsachen: Dass am 20. Juni abends um 20.00 Uhr die Sonne noch nicht untergegangen ist, dass Berlin die deutsche Hauptstadt ist etc. Eine allgemeinkundige Tatsache ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch der Holocaust."

Aber obwohl lt. Wikipedia ein Beweisantrag bzgl. "Holocaust" an und für sich zulässig ist, werden derartige Beweisanträge eben normalerweise gar nicht zugelassen. Ganz im Gegenteil: Es wird bei manchen Prozessen sogar dem Angeklagten bzw. seinem Anwalt verboten, überhaupt etwas zur Verteidigung zu sagen. Während die Anklageschriften öffentlich vorgelesen werden, werden die Angeklagten und deren Anwälte manchmal bereits daran gehindert, ihrerseits die Verteidigungsschriften öffentlich vorzulesen. Ggf. werden sogar gegen die Verteidiger selbst Strafprozesse eröffnet, wenn sie ihre Mandanten verteidigen.

Einer des spektakulärsten Holocaustleugnungs-Prozesse war das Strafverfahren gegen Ernst Zündel, Nach Ernst Zündel wurde übrigens auch seine Anwältin Sylvia Stolz verurteilt. taz.de schreibt über die Zündel-Verurteilung: "Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren – und für einige Antifaschisten im Publikum schockierenden – Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht."
In einer Justiz-Newsgroup wird diese Urteilsbegründung des Richters kommentiert mit: "Unglaublich! Aber rechtlich korrekt."

Nun zur rechtlichen Lage:
Strafgesetzbuch
§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz
"Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Europäische Menschenrechtskonvention
Art. 7 Keine Strafe ohne Gesetz
(1) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Es darf auch keine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden."

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 08.12.2015, Az.: 1 BvR 1864/14
Vereinbarkeit des § 3 S. 1 Nr. 13 Tierschutzgesetz (TierSchG) mit dem Bestimmtheitsgebot; Schutz des Wohlbefindens von Tieren durch einen Schutz vor artwidrigen sexuellen Übergriffen
"Nach Art. 103 Abs. 2 GG darf eine Tat nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde ("nulla poena sine lege"). Der Schutz der Vorschrift erstreckt sich auch auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (vgl. BVerfGE 81, 132 [BVerfG 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87] <135>; 87, 399 <411>; stRspr). Sie soll - neben dem hier unerheblichen Rückwirkungsverbot - einerseits sicherstellen, dass der Normadressat vorhersehen kann, welches Verhalten mit Strafe oder Buße bedroht ist, und andererseits gewährleisten, dass der Gesetzgeber und nicht erst die Gerichte über die Strafbarkeit oder Bußgeldvoraussetzungen entscheiden. Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, die normativen Voraussetzungen einer Bestrafung oder einer Verhängung von Geldbußen festzulegen (vgl. BVerfGE 78, 374 [BVerfG 22.06.1988 - 2 BvR 1154/86] <382>; 126, 170 <194>; BVerfGK 11, 337 <349>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 2011 - 1 BvR 519/10 -, NVwZ 2012, S. 504 <505>)."

Also: Um Holocaustleugnung überhaupt bestrafen zu können, muss ganz klar gesetzlich bestimmt sein, was genau der Holocaust ist. Und im gesamten Strafgesetzbuch kommt der Begriff "Holocaust" gar nicht vor. Es ist von daher unanfechtbar endgültig bewiesen, dass "Holocaustleugnung" gar nicht strafbar ist. Dieses Delikt gibt es im StGB gar nicht.

Zugegeben: Es gibt § 130 StGB Volksverhetzung
"(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art [i.e. Völkermord] in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost."

Jetzt erinnere man sich zunächst noch einmal an die Verurteilung von Ernst Zündel, "dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe." In Wahrheit gilt ganz im Gegenteil: Laut StGB ist die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus tatsächlich begangenen Völkermord-Handlung strafbar. Es ist also keinesfalls strafbar, eine bloß angebliche nationalsozialistische Völkermord-Handlung zu leugnen. Der Normadressat muss aus der gesetzlichen Bestimmung wissen können, welche unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Völkermord-Handlung er nicht leugnen darf. Sind diese gesetzlichen Bestimmungen bzgl. Volksverhetzung wirklich hinreichend klar?

Ein Beispiel: Papst Pius XII. erklärte in seiner Ansprache am 16.03.1946, dass es dem Nationalsozialismus "in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten". Dementsprechend macht sich derjenige der Volksverhetzung gem. § 130 StGB strafbar, der leugnet, dass es dem Nationalsozialismus "in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten." Aber ganz im Gegenteil wird eine solches Leugnen von der brd nicht nur nicht bestraft, sondern selbst bei Strafanzeigen ausdrücklich geschützt und damit zumindest indirekt gefördert, s. z.B. "Die katholische Kirche und der Holocaust" von Daniel Jonah Goldhagen.

Ferner: Im Oktober 2004 hielt Joachim Neander einen Vortrag "Seife aus Judenfett", worin er einleitend einige Kurzdefinitionen des Holocaust zitiert:
> Spanien: Wenn [die Juden] nicht vor Hunger starben, wurden sie in den Gaskammern oder in den Öfen ermordet ... Aus den Verbrennungsresten machte man Seife.
Deutschland: Jüdinnen und Juden, Kinder und Greise wurden erschlagen, erschossen, gehenkt und vergast ... Die Nazis verarbeiteten ihre Haut zu Lampenschirmen und ihre Knochen zu Seife.
Brasilien: Himmler, der Oberhenker, machte die Konzentrationslager zu Fabriken, die Seife herstellten, wobei sie die Leichen der ermordeten Juden als Rohmaterial verwandten.
Auf den kürzesten Nenner brachte es ein russischer Student, der auf die Frage: "Was ist »Holocaust«"? antwortete: "Holocaust ist, wenn man aus 6 Millionen Juden Seife macht."<

Es lässt sich offenkundig nicht leugnen: In Deutschland, in Russland, in Spanien, in Brasilien wird die Judenseife als allgemeinkundige Tatsache betrachtet. Allerdings gibt es dabei Probleme:
a) 6 Millionen: zeit.de veröffentlichte 1991 einen Artikel: "Wie viele Juden wurden im Zweiten Weltkrieg ermordet?: Zahlen des Grauens. Ein Standardwerk zum Holocaust"
Dieses "Standardwerk zum Holocaust" ist das von Wolfgang Benz herausgegebene Buch: "Dimension des Völkermords". zeit.de bezeichnet die "Sechs-Millionen-Zahl" als "die Symbolchiffre des Mordes an den europäischen Juden" und schreibt weiter: "Als Gerald Reitlinger 1953 die erste große Gesamtdarstellung („Die Endlösung“) vorlegte, bezifferte er die Zahl der Opfer auf unter fünf Millionen, und Raul Hilberg, der gründlichste Forscher auf dem Gebiet, schätzte die Gesamtzahl in seinem 1961 erschienenen Standardwerk („Die Vernichtung der europäischen Juden“), das nun endlich auch in einer deutschen Taschenbuchausgabe vorliegt, auf etwas über fünf Millionen." Dementsprechend kann also eine Leugnung von sechs Millionen jüdischen Nazi-Opfern unmöglich strafbar sein.

b) Judenseife: Tatsächlich gehört die Verarbeitung von Juden zu Seife nicht nur den bekanntesten, sondern obendrein auch noch zu den am besten bezeugten nationalsozialistischen Völkermord-Verbrechen. In einer amerikanischen Talg-Schau mit Phil Donahue z.Th. Holocaustleugnung wird die …
PaulK
Hochwürdiger Herr Pater Lingen, bitte posten Sie mal wieder ein paar Videos zum Thema Sport. Das würde mich sehr freuen. Danke! 😎