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Santiago_
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Ist das Naturrecht für die Politik relevant? Interview mit Prof. Dr. Jörg Benedict, Lehrstuhl für Privatrecht, Rechtsgeschichte und RechtsphilosophieMehr
Ist das Naturrecht für die Politik relevant?

Interview mit Prof. Dr. Jörg Benedict, Lehrstuhl für Privatrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie
M.RAPHAEL
Dies ist eine Ergänzung zu meinem Kommentar von gestern:
In dem schon erwähnten und lesenswerten Buch „Wie erkennt man Naturrecht?“, zeigen die Autoren, dass die natürliche Vernunft in der Lage ist, die objektive Realität des Naturrechts zu erkennen. Die natürliche Vernunft vermag ebenfalls, Gott als objektive Faktenexistenz zu erfassen. Anstatt dieser benutzen die Modernen hingegen die instrumentelle …Mehr
Dies ist eine Ergänzung zu meinem Kommentar von gestern:

In dem schon erwähnten und lesenswerten Buch „Wie erkennt man Naturrecht?“, zeigen die Autoren, dass die natürliche Vernunft in der Lage ist, die objektive Realität des Naturrechts zu erkennen. Die natürliche Vernunft vermag ebenfalls, Gott als objektive Faktenexistenz zu erfassen. Anstatt dieser benutzen die Modernen hingegen die instrumentelle Vernunft, die im Dienst von Macht, Kontrolle und Selbstermächtigung steht. Adorno ist deshalb zu schätzen, weil er überzeugend und bis in die letzten Spitzen zeigt, dass diese instrumentelle Vernunft keine positiven Erkenntnisse machen kann. Dass ihn das auch zu einem Streiter für das Nichtidentische macht, mögen die modernen Abstrahierer gar nicht. Deshalb lesen sie an ihm vorbei. Wenn seine Philosophie dann noch vom Erlösungsmotiv durchdrungen ist, steigen sie vollends aus. Zu sehr taucht da der besiegt geglaubte Schrecken der Demut wieder auf.
M.RAPHAEL
Vielen Dank für alle Ihre wertvollen Beiträge in Bezug auf die Auseinandersetzung mit dem sich selbst entwerfenden Mensch der Moderne.
In den letzten Jahren ist mir zunehmend klar geworden, dass dieser den Willen Gottes so fundamental ablehnt - es soll ja sein eigener Wille allesbestimmend sein -, dass er sich allein durch sachlich objektivierende Vernunftargumente nicht mehr berühren lässt. Ich …Mehr
Vielen Dank für alle Ihre wertvollen Beiträge in Bezug auf die Auseinandersetzung mit dem sich selbst entwerfenden Mensch der Moderne.

In den letzten Jahren ist mir zunehmend klar geworden, dass dieser den Willen Gottes so fundamental ablehnt - es soll ja sein eigener Wille allesbestimmend sein -, dass er sich allein durch sachlich objektivierende Vernunftargumente nicht mehr berühren lässt. Ich bin mir sicher, dass man z.B. eine Publikation wie, „Wie erkennt man Naturrecht?“, Hrsg. Josef Seifert, im Bundestag kennt, aber allein aus einem Interesse an einer präzisieren Argumentation gegen dieses. Nein, den Willen des wahren Gottes will man nicht. Eine Unterwerfung kommt nicht mehr in Frage. Das genau ist Aufklärung.

Wer für Gott argumentiert, muss persönlich werden, ohne die Privatsphäre zu verletzten. Diese Rücksicht und Feinfühligkeit wird nicht geschätzt. Sie macht die Betroffenen noch wütender. Sie wissen immer, dass sie gemeint sind. Es geht aber nicht anders.

Unsere einfache und konkrete Argumentation kann von einer möglichst guten Kenntnis des relevanten philosophischen Diskurses nur profitieren. Die Unterwerfung unter den Willen Gottes ist niemals Obskurantismus, sondern immer personen-/sachgerechtes Denken bis in den Grenzbereich. Ich schätze Theodor Adorno für seine Ablehnung jedes positivistischen Ansatzes angesichts der unvermeidbaren Problematik der instrumentellen Vernunft. Aber selbst Adorno ist für den kontrollsüchtigen Modernen allenfalls ein intellektuelles Bonbon.

Allerdings müssen diejenigen, die im akademischen System beschäftigt sind, in dieser Hinsicht sehr vorsichtig sein. Die Moderne erlaubt keine Abweichler. Eine Rückkehr vor die Aufklärung ist nicht möglich. Zumindest hat mir das einmal Friedhelm Mennekes gesagt
Nicolaus
Nein.
Wahlafried
Sollte es aber!
AlexBKaiser
Santiago_
"1. Das Generalthema in Benedikts Rede ist die Frage nach den „Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaats“, also die Frage nach Gerechtigkeit. Es war eine rechtsphilosophische Vorlesung zu den Quellen des Legalen im Guten und Wahren, sprich: im Naturrecht. Die Grundfrage war eine für das politische Geschäft entscheidende: Was ist die Basis des positiven Rechts, also: der Gesetze? Woher begründet …Mehr
"1. Das Generalthema in Benedikts Rede ist die Frage nach den „Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaats“, also die Frage nach Gerechtigkeit. Es war eine rechtsphilosophische Vorlesung zu den Quellen des Legalen im Guten und Wahren, sprich: im Naturrecht. Die Grundfrage war eine für das politische Geschäft entscheidende: Was ist die Basis des positiven Rechts, also: der Gesetze? Woher begründet sich der Umstand, dass die Gesetzgebung (also: das von Benedikt adressierte Parlament) Regeln erlässt, die Dinge allgemein ge- oder verbieten?

Eine mögliche und naheliegende Antwort lautet: Aus dem Mehrheitsprinzip. Das ist nicht falsch, muss aber in Einzelfällen hinter der Ahnung davon zurückweichen, dass bestimmte Dinge unserer Fähigkeit zur Konventionierung oder Konfektionierung entzogen sein sollten. Wahrheit ist manchmal ungleich Mehrheit, Mehrheit garantiert nicht immer Wahrheit. Dieser Gedanke ist der Grund naturrechtlicher Überlegungen, Motiv der Suche nach einer Gewissheit jenseits dessen, was räumlich und zeitlich isoliert als „gewiss“ zu gelten hat. Es ist die Suche nach Wahrheit jenseits von Stimmigkeit, von Stimmung. Es ist die Suche nach der Natur des Menschen, nach einem Sein, das die Konstante bildet bei dem Versuch, Gerechtigkeit zu schaffen durch ein Sollen.

Doch kann man ethische Normativität (Sollen) tatsächlich aus dem entnehmen, was ist, also aus der Natur des Menschen (Sein)? Nein, soweit das Sein im Sinne der positivistischen Weltsicht ein funktionalistisches System meint, das sich wissenschaftlich komplett beschreiben lässt. Ja, soweit es Gottes Schöpfung meint, eine Natur, der Vernunft und Freiheit eingestiftet sind. Um diese Natur geht es im Naturrecht, diese Natur des Menschen meint Benedikt. Nur eingedenk dieser Natur lässt sich Kultur schaffen, kann der Rechtsstaat gelingen. Diese Natur ist also Thema seiner Rede, auch wenn er, wie wir sehen werden, die Natur im Sinne der natürlichen Umwelt nicht unberücksichtigt lässt. Auch sie ist ein Aspekt bei der Aufgabe des Parlaments, nach Gerechtigkeit zu suchen.

2. Zunächst – gewissermaßen als Prolog zur Diskussion der menschlichen Natur und des Naturrechts – spricht Benedikt vom Gewissen. „Verleih deinem Knecht ein hörendes Herz, damit er dein Volk zu regieren und das Gute vom Bösen zu unterscheiden versteht“ (1 Kön 3, 9). Der Knecht, das ist König Salomon, dem Gott eine Bitte gewährt. Diesen König, der sich als Knecht Gottes sieht und vor rund 3000 Jahren Israel regierte, stellt Benedikt zu Beginn seiner Rede in den Plenarsaal, als anschauliches Vorbild für den Politiker Anno 2011. Das passt. Denn der junge König Salomon, der sich der Schwierigkeit seiner kommenden Regentschaft bewusst ist, bittet Gott nicht um die Erfüllung eines naheliegenden persönlichen Wunsches, sondern um ein „hörendes Herz“, um ein Gewissen, das gut informiert und klug gebildet ist, könnten wir sagen. Salomon will aus dieser Gesinnung heraus wahrhaftig leben, will wissen können, was gut und böse ist und die Amtsgeschäfte daran ausrichten. Salomon will als König sein gutes Gewissen nicht verlieren. Er will Knecht bleiben, Diener. Ein gutes Vorbild für alle politischen und gesellschaftlichen Verantwortungsträger heute.

Benedikt greift mit dem Wunsch Salomons nach einem „hörenden Herz“ das Thema einer ethischen Gewissheit auf, die sich dem politischen System entzieht: das Gewissen. Mit dem Gewissen ist jene eigentümliche Instanz des menschlichen Bewusstseins gemeint, die dem Menschen so nah ist wie nichts anderes, und die doch in ihrem Ratschluss unverfügbar bleibt. Zu der Zeit, als die Geschichte Salomons aufgeschrieben wird, gibt es das Wort „Gewissen“ noch nicht. Das Phänomen wird bildlich gefasst mit Begriffen wie „Seele“, „Geist“, „das Innere“ oder ganz plastisch mit lebenswichtigen inneren Organen des Menschen in Verbindung gebracht: „Leber“, „Nieren“ und „Herz“. Auch wir kennen ja heute noch diesbezügliche Redensarten, uns geht etwas „an die Nieren“ oder wir bringen etwas nicht „übers Herz“. So ist mit dem „hörenden Herz“ ein waches Gewissen gemeint, das gut und böse unterscheidet und zu gerechten Urteilen kommt.

Das ist ein guter Einstieg für eine Rede über die Grundlagen des Rechts, verhält sich doch das Gewissen zur Moral wie das Naturrecht zum Gesetz: Jenes ist die Quelle, aus der wir schöpfen, dieses der Ausdruck ihrer Konkretion im Leben des Einzelnen bzw. der Gemeinschaft, auf der Suche nach Gerechtigkeit.

3. So kommt Benedikt zur Natur des Menschen. Wenn wir den reduzierten Naturbegriff des Positivismus, der den Menschen mit den wissenschaftlich zu erhebenden Daten seiner Materialität und Körperlichkeit hinreichend beschrieben sieht, zugunsten eines Naturkonzepts verwerfen, das den Menschen Leib und Seele, Vernunft und Gewissen, Freiheit und Verantwortung als Anlagen in sich tragen lässt, dann, so Benedikt mit Kelsen, liegt der Gedanke nahe, von „Schöpfung“ zu sprechen. Oder zumindest danach zu fragen: „Ist es wirklich sinnlos zu bedenken, ob die objektive Vernunft, die sich in der Natur zeigt, nicht eine schöpferische Vernunft, einen Creator Spiritus voraussetzt?“

In historischer Perspektive ist diese Frage klar mit Nein zu beantworten: „Von der Überzeugung eines Schöpfergottes her ist die Idee der Menschenrechte, die Idee der Gleichheit aller Menschen vor dem Recht, die Erkenntnis der Unantastbarkeit der Menschenwürde in jedem einzelnen Menschen und das Wissen um die Verantwortung der Menschen für ihr Handeln entwickelt worden. Diese Erkenntnisse der Vernunft bilden unser kulturelles Gedächtnis.“ Und diese kollektive Erinnerung ist kein Ausdruck religiösen „Wahns“, sondern deckt sich mit dem wissenschaftlichen Forschungsstand. Die Folge: „Es zu ignorieren oder als bloße Vergangenheit zu betrachten, wäre eine Amputation unserer Kultur insgesamt und würde sie ihrer Ganzheit berauben.“ Die andere Folge: Den Schöpfergott werden wir mit Respekt vor unserer Geschichte nicht mehr los.

In der Tat ist das der „Preis“ des Naturrechts: die Beziehung des Menschen zu Gott, bei der Vernunft als Teilhabe, Freiheit als Bindung, Würde als Geschenk und Gewissen als Stimme Gottes verstanden wird, die von einem „hörenden Herz“ empfangen und von unserer Haltung und unseren Handlungen beantwortet wird. Diesen „Preis“ ist der heute so geschichtsvergessene Mensch, dem Autonomie und Unverbindlichkeit über alles geht, nicht mehr zu entrichten bereit. Zudem ist das ganze naturrechtliche Inventar Metaphysik pur und erschließt sich nur im Glauben. Und genau darin liegt dann auch die Schwierigkeit, dem Naturrecht in glaubensschwacher Zeit zur Geltung zu verhelfen: Es ist nämlich möglich, den inneren Ruf von Vernunft und Gewissen systematisch zu überhören. Auch darin tritt menschliche Freiheit zu Tage. Paulus, Thomas von Aquin und die gesamte katholische Naturrechtstradition rechneten nicht mit der Kraft der Zerstörung menschlicher Naturanlagen durch den Menschen selbst. Der Wille Gottes, der sich in der Schöpfung manifestiert, muss sich im Willen des Menschen fortsetzen. Gott will, dass wir als Menschen menschlich sind. Wenn wir das aber selbst nicht wollen, versagt auch das Naturrecht.

Daher bedarf es des Junktim von Gott und Mensch, Glauben und Freiheit, Natur und Willen. Der Mensch, so Benedikt „ist Geist und Wille, aber er ist auch Natur, und sein Wille ist dann recht, wenn er auf die Natur hört, sie achtet und sich annimmt als der, der er ist und der sich nicht selbst gemacht hat. Gerade so und nur so vollzieht sich wahre menschliche Freiheit.“ Zuvor hatte Benedikt bei seiner ersten Rede die Notwendigkeit der Rückbindung menschlicher Freiheit an Gott noch deutlicher betont: „Wie die Religion der Freiheit bedarf, so bedarf auch die Freiheit der Religion.“ Denn: „Dass es Werte gibt, die durch nichts und niemand manipulierbar sind, ist die eigentliche Gewähr unserer Freiheit.“ Mit anderen Worten: Ohne Gott gerät die Freiheit in Gefahr und der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat ins Wanken. Deswegen ist es gut, wenn hierzulande Recht aus dem Bewusstsein der Verantwortung „vor Gott und den Menschen“ entsteht.

Also: Der naturalistische Schluss vom Sein auf das Sollen geht nur fehl, wenn er auf einer positivistischen Naturauffassung basiert. Umgekehrt lässt sich die Dichotomie von Sein und Sollen aufheben, indem die Natur des Menschen nicht nur funktionalistisch, sondern als Ausdruck des göttlichen Willens verstanden wird. Darin wiederum mag man sogar einen Hinweis entnehmen auf das fundamentale Unrecht, das Menschen (auch innerhalb der Kirche!) begehen, wenn sie die menschliche Natur und den göttlichen Willen missachten – stehe in Normen und Regeln, was auch immer dort stehe, fordere die Welt, was auch immer sie fordere. Wir landen am Ende wieder beim Gewissen – bei Salomons „hörendem Herz“."

Weiterlesen: jobo72.wordpress.com/…/okologie-des-me…